Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion aktivieren

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie einen neuen Personalausweis beantragen und Sie 16 Jahre und älter sind, können Sie den Online-Ausweis selbst aktivieren. Die dafür erforderliche PIN und alle Informationen dazu erhalten Sie bei der Antragstellung in dem sogenannten "PIN-Brief". Später können Sie die PIN durch eine selbstgewählte, sechsstellige PIN ersetzen. Dies können Sie beim Abholen des Ausweises erledigen sowie später im Bürgeramt oder in Apps für den Online-Ausweis, wie zum Beispiel der AusweisApp.

    Wenn die Online-Ausweisfunktion noch nicht aktiviert ist, können Sie diese in Ihrem zuständigen Bürgeramt aktivieren lassen. Ein Zurücksetzen Ihres PIN ist ebenfalls bei Ihrem zuständigen Bürgeramt möglich.

    Mit Ihrem Online-Ausweis können Sie zum Beispiel:

    • Die Anmeldung Ihrer Wohnung online erledigen
    • Eine Meldebescheinigung online kostenlos beantragen
    • BAföG online beantragen,
    • Ihre SIM-Karte online aktivieren,
    • Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung rund um Ihr Versicherungskonto nutzen und
    • die Identifizierung mit PostIdent über die PostIdent-App vornehmen.
  • Verfahrensablauf

    Wenn Sie zum Zeitpunkt der Beantragung Ihres neuen Ausweisdokuments mindestens 16 Jahre alt waren, ist Ihr Online-Ausweis in der Regel bereits aktiviert. Einsatzbereit wird er durch das Setzen der selbstgewählten, sechsstelligen PIN. Hierzu gehen Sie wie folgt vor:

    • Mit der Beantragung Ihres Personalausweises erhalten Sie einen PIN-Brief von Ihrer Behörde. Der PIN-Brief enthält für Sie wichtige Informationen über die Online-Ausweisfunktion (Online-Ausweis) Ihres Personalausweises.
    • Folgen Sie den Anweisungen im Brief zum Setzen Ihrer selbstgewählten, sechsstelligen PIN für den Online-Ausweis. Das Setzen der PIN ist in Ihrem Bürgeramt direkt bei der Abholung des Ausweises sowie jederzeit über Apps für den Online-Ausweis, wie zum Beispiel der AusweisApp, möglich.

    Wenn Sie nachträglich Ihre PIN zurücksetzen oder neu beantragen möchten, dann können Sie eine neue PIN kostenfrei bei Ihrem zuständigen Bürgeramt setzen lassen.

  • Voraussetzungen

    • Sie besitzen einen deutschen Personalausweis.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Personalausweis
    • AusweisApp und NFC-fähiges Smartphone oder Kartenlesegerät
    • selbstgewählte, sechsstellige PIN
  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Kosten an.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Es gibt keine Frist.

  • Bearbeitungsdauer

    Wenn die PIN vorliegt, dauert die Bearbeitung ca. 5 Minuten.

  • Rechtsgrundlage

  • Kurztext

    • elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung 
    • Online-Ausweisen ist durch Chip in Ausweiskarte möglich 
    • Bürgerinnen und Bürger können digital angebotene Verwaltungsleistungen und geschäftliche Dienstleistungen online erledigen
    • Chip ist in allen Personalausweisen vorhanden 
    • Online-Ausweisen ist mit jedem Personalausweis möglich, wenn der Online-Ausweis aktiviert ist
    • seit Juli 2017 ist der Online-Ausweis standardmäßig in neu ausgestellten Ausweisen aktiviert
    • einsatzbereit wird der Online-Ausweis durch Setzen der selbstgewählten, sechsstelligen PIN, das erfolgt durch Ausweisinhaberin oder Ausweisinhaber selbst 
    • Aktivierung bei vor Juli 2017 ausgestellten Ausweisen notwendig, sofern nicht bei Abholung oder später erfolgt
    • Aktivierung nicht möglich, wenn die Person unter 16 Jahre alt ist
    • Online-Ausweis kann bei dem zuständigen Bürgeramt aktiviert werden
    • zuständig: Bürgeramt am Hauptwohnsitz
  • Weiterführende Informationen

  • Urheber

    Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
  • Typisierung

    2/3
  • Status Bibliothekseintrag

    6
  • Status Katalogeintrag

    6

An wen muss ich mich wenden?

Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt)

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