Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist Teil der sozialen Mindestsicherungssysteme in Deutschland. Die Leistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme gewährleisten das menschenwürdige Existenzminimum.

    • Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sichert den notwendigen Lebensunterhalt von Menschen in finanzieller Notlage.

    Der Anspruch und die Höhe der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf und Ihrem vorhandenen Einkommen und Vermögen.

    Der Gesamtbedarf besteht aus den folgenden Komponenten:

    • Regelbedarf
    • angemessene Bedarfe für Unterkunft und Heizung
    • eventuelle Mehrbedarfe, zum Beispiel wenn Sie sich nur mit Einschränkungen bewegen können oder wenn Sie aus medizinischen Gründen eine besondere Ernährung benötigen
    • eventuelle Bedarfe für Bildung für volljährige Schülerinnen und Schüler
    • im Einzelfall Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

    Ergänzend erhalten Sie in Sondersituationen einmalige Bedarfe, wie zum Beispiel bei Erstausstattungen für die Wohnung.

    Neben Ihrem individuellen Bedarf werden – sofern vorhanden – Ihr Einkommen und Ihr Vermögen betrachtet. Denn das Einkommen und Vermögen müssen Sie vollständig verbrauchen, bevor Sie Sozialhilfe erhalten. Ausnahmen sind Freibeträge und Schonvermögen.

  • Voraussetzungen

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können Sie erhalten, wenn Sie

    • volljährig sind und
    • entweder
      • auf nicht absehbare Zeit nur noch weniger als 3 Stunden täglich erwerbstätig sein können oder
      • die Regelaltersgrenze erreicht haben - diese Altersgrenze steigt seit 2012 stufenweise von 65 Jahre auf 67 Jahre an - und
    • Ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können und
    • keine – oder keine ausreichenden – Leistungen aus Versicherungs- und Versorgungssystemen bekommen und
    • Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.

    Zudem können Sie die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auch erhalten, wenn Sie

    • in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich durchlaufen, oder
    • in einem Ausbildungsverhältnis stehen, für das Sie ein Budget für Ausbildung erhalten.
  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Kosten an.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Sie können Leistungen ab dem 1. des Monats erhalten, in dem Sie Ihren Antrag gestellt haben. Die Leistung wird in der Regel für 12 Kalendermonate bewilligt.

    Geltungsdauer: 12 Monate

  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    • Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
    • Anfechtungs- und Leistungsklage
  • Was sollte ich noch wissen?

    Als Leistungsberechtigte sind Sie dazu verpflichtet, sich selbst zu helfen und zuerst andere Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen, wenn Sie damit Ihre Hilfebedürftigkeit

    • vermeiden,
    • beseitigen,
    • verkürzen oder
    • vermindern können.

    Darunter fallen zum Beispiel folgende Leistungen:

    • Rente
    • Wohngeld
    • Ansprüche gegen Dritte, zum Beispiel Unterhaltsleistungen.

    Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sollten Sie erst beanspruchen, wenn Sie diese Sozialleistungen ausgeschöpft haben.

  • Kurztext

    • ​​​​Sozialleistung, die grundlegenden Lebensunterhalt von älteren Menschen nach überschreiten der Altersgrenze für eine Regelaltersrente (65 - 67 Jahre) oder dauerhaft voll erwerbsgeminderten Personen nach Vollendung des 18. Lebensjahres sichert
    • antragstellende Person kann Leistungen auch für den Zeitraum erhalten, in dem sie
      • in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter das Eingangsverfahren und den
        Berufsbildungsbereich durchläuft oder
      • in einem Ausbildungsverhältnis steht, für das sie ein Budget für Ausbildung erhält
    • Person muss hilfebedürftig sein und gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben
    • Umfang der Grundsicherung richtet sich nach individuellem Bedarf und vorhandenem Einkommen und Vermögen
    • Grundsicherung deckt grundsätzlich verschiedene Bedarfe ab:
      • maßgebender Regelbedarf
      • Bedarfe für Unterkunft und Heizung, soweit angemessen
      • zusätzliche Bedarfe, zum Beispiel:
        • Mehrbedarfe bei:
          • Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen G,
          • Krankheit, wenn aus medizinischen Gründen eine besondere Ernährung erforderlich ist, oder
          • Schwangerschaft
        • einmalige Sondersituationen, wie zum Beispiel Erstausstattungen für die Wohnung
        • Bedarfe für eine Kranken- oder Pflegeversicherung
  • Weiterführende Informationen

  • Typisierung

    2/3
  • Status Bibliothekseintrag

    6
  • Status Katalogeintrag

    6

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.