Reisepass

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 170 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.

    Der Reisepass

    • ist sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb der EU anerkannt,
    • hat einen Chip und ist
    • für Personen in jedem Alter ab Geburt beantragbar.

    Reisepass für Kinder

    Auch Ihr Kind benötigt einen Reisepass, wenn Sie eine Reise über die EU hinaus planen.

    Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Sie können für Ihr Kind einen regulären Reisepass beantragen.

    Ihr Kind besitzt noch einen gültigen Kinderreisepass?

    Diesen können Sie weiterverwenden, bis

    • die Gültigkeit ausläuft
    • Angaben nicht mehr zutreffen
    • das Foto nicht mehr zur eindeutigen Identifizierung Ihres Kindes ausreicht

    Hinweis: Der Kinderreisepass wird nicht mehr von allen Staaten anerkannt. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Reise, wo Ihr Kinderreisepass anerkannt wird. Nutzen Sie dafür die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes (AA).

    Zuständigkeiten

    Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.

    Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie gegebenenfalls Ihren Reisepass auch bei einer Behörde außerhalb Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können für Sie zusätzliche Kosten entstehen.

    Wenn Sie im Ausland wohnen oder Ihr Reisepass im Ausland abhandengekommen ist, können Sie Ihren Reisepass bei der deutschen Vertretung im Ausland beantragen.

    Ab dem 1. Mai 2025 dürfen nur noch digitale Lichtbilder verwendet werden, die von einem externen Dienstleister beispielsweise einem Fotografen oder einer Fotografin oder der Pass- und Personalausweisbehörde über ein eigenes Bilderfassungssystem erstellt werden. Papierlichtbilder sind nicht mehr zugelassen.

  • Verfahrensablauf

    Einen Reisepass müssen Sie persönlich vor Ort beantragen:

    • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
    • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
    • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich den Antrag unterschreiben.
    • Es werden Ihre Fingerabdrücke genommen. In der Regel sind das die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger.
      • Ihre Fingerabdrücke werden ausschließlich zur Speicherung im Chip des Passes abgenommen und bis zur Abholung Ihres Reisepasses im Bürgeramt gespeichert. Danach werden Ihre Fingerabdrücke gelöscht und sind nur noch auf dem Chip Ihres Reisepasses hinterlegt.
      • Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben und keine Unterschrift leisten. 
    • Ihr Bürgeramt informiert Sie, wenn Sie Ihren Reisepass abholen können. Sie können eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen, Ihren Reisepass in der Behörde abzuholen.
    • Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument gegen eine Gebühr per Post an Ihre inländische Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen.
  • Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
    • Sie sind persönlich bei der Beantragung Ihres Reisepasses anwesend.
      • Beantragen Sie den Reisepass für Ihr Kind oder eine von Ihnen betreute Person, muss diese ebenfalls bei der Beantragung anwesend sein.
    • bei Kindern unter 18 Jahren: 
      • Sie sind sorgeberechtigt.
    • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen. Dazu zählt zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise
      • einer Strafverfolgung,
      • einer Strafvollstreckung oder
      • einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
    • sofern vorhanden und noch nicht entwertet: Ihr bisheriger
      • Reisepass
      • vorläufiger Reisepass
      • Personalausweis
      • vorläufiger Personalausweis
      • Kinderreisepass
    • gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde
    • bei Antrag für ein Kind unter 16 Jahren: 
      • Ausweisdokumente der anwesenden sorgeberechtigten Personen
      • gegebenenfalls Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person
      • gegebenenfalls Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person
    • gegebenenfalls Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
      • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde 
      • Familienbuch
      • Erklärung über die Namensführung
    • gegebenenfalls sind weitere Unterlagen notwendig, zum Beispiel
      • bei Verlust durch Diebstahl: polizeiliche Meldung
    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Großhansdorf

    biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)

    Wollen Sie einen Reisepass für eine minderjährige Person beantragen, muss diese zur Antragsstellung mitkommen.

    Folgende Erklärungen sind für Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres erforderlich:

    Einverständniserklärung der Eltern

    Erklärung zur deutschen Staatsbürgerschaft

    Zum Abgleich der Unterschriften sind beide Ausweise der Sorgeberechtigten vorzulegen. Bei minderjährigen müssen beide Sorgeberechtigten die Erklärung zur deutschen Staatsbürgerschaft unterschreiben.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Gebühr: 70,00 €
    Vorkasse: Ja
    https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
    Die Kosten gelten ab dem 24. Lebensjahr. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: - die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder - die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragt wird.

    Gebühr: 37,50 €
    Vorkasse: Ja
    https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
    Die Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: - die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder - die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragt wird.

    Gebühr: 32,00 €
    Vorkasse: Ja
    https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
    Zuschlag für Passanträge im Expressverfahren.

    Gebühr: 22,00 €
    Vorkasse: Ja
    https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
    Zuschlag für einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten

    Gebühr: 31,00 €
    Vorkasse: Ja
    https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
    Zuschlag, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen.

    Gebühr: 6,00 €
    Vorkasse: Ja
    https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
    Gebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird.

    Gebühr: 15,00 €
    Vorkasse: Ja
    https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
    Gebühr bei Versand an Ihre inländische Wohnadresse

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Ihr Reisepass verliert die Gültigkeit vor Erreichen des eingetragenen Datums des Gültigkeitsendes, wenn

    • eingetragene persönliche Angaben nicht mehr auf Sie zutreffen oder
    • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Reisepässen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

    Für Antragstellende unter 24 Jahre

    Geltungsdauer: 6 Jahre

    Für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahre

    Geltungsdauer: 10 Jahre

  • Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer in der Bundesruckerei beträgt bis zu 8 Wochen. In Einzelfällen kann die Bearbeitungszeit noch länger dauern. Bitte berücksichtigen Sie dies entsprechend.

    Sie haben die Möglichkeit, Ihren Reisepass im Expressverfahren zu beantragen. In diesen Fällen liegt der fertig produzierte Reisepass in der Regel nach 3 Werktagen (ohne Wochenende und Feiertage des Landes Berlin) abholbereit vor.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt mindestens 2 Wochen.

    Frist: 2 Wochen

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Sie können sich in der Regel nur einen gültigen Reisepass ausstellen lassen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie jedoch auch einen zweiten Reisepass beantragen. Dafür müssen Sie einen entsprechenden Grund nachweisen.

  • Kurztext

    • bei Einreise in die meisten Staaten außerhalb der EU ist ein Reisepass notwendig
    • Reisepass kann prinzipiell für jede Person jeden Alters, auch für Säuglinge und Kleinkinder, beantragt werden
    • Beantragung:
      • kann im Inland in einem Bürgeramt beantragt werden
      • kann im Ausland bei einer deutschen Vertretung beantragt werden
      • gegebenenfalls kann Reisepass auch bei Behörde außerhalb des Wohnsitzes beantragt werden
        •  es können zusätzliche Kosten entstehen
  • Weiterführende Informationen

  • Urheber

    Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Großhansdorf
    Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
  • Typisierung

    2/3
  • Status Bibliothekseintrag

    6
  • Status Katalogeintrag

    6

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Zuständige Abteilungen

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