Personalausweis
Leistungsbeschreibung
Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen.
Wenn Sie 16 Jahre oder älter sind und keinen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie einen Personalausweis beantragen.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde in der Stadt beziehungsweise Gemeinde stellen, wo Sie Ihre Hauptwohnung haben. Das ist in der Regel das Rathaus oder Bürgeramt.
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde jeder anderen Stadt oder Gemeinde beantragen. Dadurch können zusätzliche Kosten entstehen.Alle ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweise verfügen automatisch über eine aktivierte Online-Ausweisfunktion. Damit können Sie sich online gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden. Wenn Sie einen Personalausweis beantragen, erhalten Sie eine Einmal-PIN, um eine selbstgewählte sechsstellige PIN setzen zu können. Danach können Sie den Online-Ausweis nutzen.
Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf einem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Ihr Personalausweis wird ungültig, bevor die Geltungsdauer abläuft, wenn
- Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
- Ihr Foto nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein
Ausnahme: Ändert sich nur Ihre Anschrift oder Ihre Körpergröße, wird Ihr Personalausweis dadurch nicht ungültig.
In allen Ländern der Europäischen Union (EU) sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz können Sie mit Ihrem gültigen Personalausweis einreisen. Ein Reisepass ist nicht zwingend notwendig.
Ab dem 1. Mai 2025 dürfen nur noch digitale Lichtbilder verwendet werden, die von einem externen Dienstleister beispielsweise einem Fotografen oder einer Fotografin oder der Pass- und Personalausweisbehörde über ein eigenes Bilderfassungssystem erstellt werden. Papierlichtbilder sind nicht mehr zugelassen.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde GroßhansdorfFür die Einreise in oder die Ausreise aus einem Land der Europäische Union genügt für deutsche Staatsangehörige ein Personalausweis. Informationen über Einreisebestimmungen erhalten Sie z.B. im Internet unter www.auswaertiges-amt.de .
Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Bearbeitungsdauer dort beträgt zur Zeit etwa 10 Wochen. Sollten Sie kurzfristig einen Personalausweis benötigen, so besteht die Möglichkeit einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser hat eine maximale Gültigkeitsdauer von 3 Monaten und wird innerhalb von 2 Werktagen ausgestellt.
Achtung!
Der vorläufige Personalausweis wird nicht von allen Ländern anerkannt.
Folgende Erklärungen sind für Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres erforderlich:
Einverständniserklärung der Eltern
Erklärung zur deutschen Staatsbürgerschaft
Zum Abgleich der Unterschriften sind beide Ausweise der Sorgeberechtigten vorzulegen. Bei minderjährigen müssen beide Sorgeberechtigten die Erklärung zur deutschen Staatsbürgerschaft unterschreiben.
Voraussetzungen
- Sie beziehungsweise das Kind, für das der Antrag gestellt werden soll, besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
-
bei Kindern unter 16 Jahre:
- Sie sind erziehungsberechtigt.
- Ihr Kind ist bei der Antragstellung anwesend.
Wenn Sie einen Personalausweis außerhalb der Stadt oder der Gemeinde, in der Sie Ihre Hauptwohnung haben, beantragen:
- Sie legen einen wichtigen Grund dar, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde in der Stadt mit Ihrer Hauptwohnung beantragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
-
Identitätsnachweis, zum Beispiel
- alter Personalausweis
- gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
- gegebenenfalls Geburtsurkunde
-
gegebenenfalls Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
- Geburts-, Heirats-, Eheurkunde
- Familienbuch
- Erklärung über die Namensführung
-
bei Antrag für Kinder unter 16 Jahren:
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, wenn ein sorgeberechtigtes Elternteil nicht anwesend ist
- bei nur einer erziehungsberechtigten Person zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- Original oder Kopie des Identitätsnachweises der erziehungsberechtigten Personen, die nicht anwesend ist
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Großhansdorfbiometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
Wollen Sie einen Personalausweis für eine minderjährige Person beantragen, muss diese zur Antragsstellung mitkommen.
Folgende Erklärungen sind für Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres erforderlich:
Einverständniserklärung der Eltern
Erklärung zur deutschen Staatsbürgerschaft
Zum Abgleich der Unterschriften sind beide Ausweise der Sorgeberechtigten vorzulegen. Bei minderjährigen müssen beide Sorgeberechtigten die Erklärung zur deutschen Staatsbürgerschaft unterschreiben.
-
Identitätsnachweis, zum Beispiel
Welche Gebühren fallen an?
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Gebühr: 22,80 €Vorkasse: Jahttps://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.htmlfür antragstellende Personen unter 24 JahrenGebühr: 10,00 €Vorkasse: Jahttps://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.htmlfür den vorläufigen PersonalausweisGebühr: 13,00 €Vorkasse: Jahttps://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.htmlZuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am HauptwohnsitzGebühr: 37,00 €Vorkasse: Jahttps://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.htmlfür antragstellende Personen ab 24 JahrenGebühr: 6,00 €Vorkasse: Neinhttps://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.htmlGebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.Gebühr: 15,00 €Vorkasse: Neinhttps://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.htmlGebühr bei Versand an Ihre WohnadresseGebühr: 30,00 €Vorkasse: Neinhttps://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.htmlZuschlag zur Gebühr für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im AuslandWelche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen sofort einen neuen Personalausweis beantragen, wenn
- die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist,
- Sie über 16 Jahre alt sind und
- Sie kein gültiges Passdokument besitzen.
für Antragstellende unter 24 Jahren
Geltungsdauer: 6 Jahre
für Antragstellende ab 24 Jahren
Geltungsdauer: 10 Jahre
Bearbeitungsdauer
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt er Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei der Polizei oder bei einer Personalausweisbehörde melden. In diesen Fällen wird der Online-Ausweis durch die Behörde bei der Sperrhotline gemeldet und die Sperrung veranlasst.
Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.
Kurztext
- jede Person mit deutscher Staatsbürgerschaft kann einen Personalausweis beantragen
-
Personen müssen Personalausweis beantragen, wenn
- sie über 16 Jahre sind und
- kein gültiges Passdokument (Reisepass oder vorläufiger Reisepass) besitzen
-
Online-Ausweisfunktion
- bei ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweisen automatisch aktiviert
- ermöglicht digitale Identifizierung gegenüber Behörden oder Unternehmen, wenn eine selbst gewählte, 6-stellige PIN gesetzt wurde
- für Kinder unter 16 Jahre können nur erziehungsberechtigte Personen einen Antrag stellen
-
Gültigkeit des Personalausweises verfällt vorzeitig, wenn
- Eintragungen nicht mehr zutreffen
- das Lichtbild eine eindeutige Feststellung der Identität nicht mehr zulässt
- Änderung der Anschrift führt nicht zur Ungültigkeit
Weiterführende Informationen
- Informationen zum Personalausweis auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern (BMI)
- Fragen und Antworten zum Thema "Biometrie" und Passfotos auf dem Personalausweisportal
- Informationen zur Sperrung des Personalausweises bei Verlust auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern (BMI)
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum UrsprungsportalSpezielle Hinweise für - Gemeinde GroßhansdorfWeiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal- Personalausweis Ausstellung in Schleswig-Holstein
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
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Typisierung
2/3Status Bibliothekseintrag
6Status Katalogeintrag
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