Friedhof

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Friedhöfe sind Stätten der Erinnerung. Sie sind Orte der Ruhe und Besinnung und auch kulturgeschichtlich bedeutsam.

    Grundsätzlich werden auf allen Friedhöfen sowohl Erdgräber für Sargbeisetzungen als auch Urnengräber angeboten. Beide lassen sich jeweils unterscheiden in Wahlgräber (Standortwahl und Verlängerung möglich) und Reihengräber mit fester Laufzeit die nicht verlängert werden können.

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Großhansdorf

    Zwischen den Straßen Smale Beeke und Bei den Rauhen Bergen liegt am Waldrand der gemeindeeigene Friedhof, der in den Jahren 1928 - 1930 nach einem Entwurf des Gartenbaudirektors Linne in Anlehnung an den Ohlsdorfer Friedhof angelegt worden ist.

    Das Friedhofsgelände umfasst einschließlich einer größeren Erweiterungsfläche insgesamt 5,5 ha. Eine Allee aus hohen alten Linden führt zur Kapelle und den verschiedenen Grabstellen: Erd-, Rasenerd-, Urnen- und Baumwahlgräber, Reihengräber, eine halbanonyme Urnengemeinschaftsanlage, anonyme Erd- und Urnenfelder.

  • Verfahrensablauf

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Großhansdorf

    Zwischen den Straßen Smale Beeke und Bei den Rauhen Bergen liegt am Waldrand der gemeindeeigene Friedhof, der in den Jahren 1928 - 1930 nach einem Entwurf des Gartenbaudirektors Linne in Anlehnung an den Ohlsdorfer Friedhof angelegt worden ist.

    Das Friedhofsgelände umfasst einschließlich einer größeren Erweiterungsfläche insgesamt 5,5 ha. Eine Allee aus hohen alten Linden führt zur Kapelle und den verschiedenen Grabstellen: Erd-, Rasenerd-, Urnen- und Baumwahlgräber, Reihengräber, eine halbanonyme Urnengemeinschaftsanlage, anonyme Erd- und Urnenfelder.
     

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Sollten Sie Nachfragen zu bestimmten Grabfeldern haben, ist die Nennung der Grab- und/oder Feldnummer für die Bearbeitung Ihrer Frage hilfreich.

    Bei der Erdbestattung sind vorzulegen: Sterbeurkunde und Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt in dessen Zuständigkeit der Todesfall eingetreten ist.
    Dafür werden folgende Papiere benötigt:

    • Totenschein,
    • bei ledigen Personen: Geburtsurkunde (Jahrgang > 1958) oder Familienbuch der Eltern,
    • bei verheirateten Personen: Familienstammbuch (Jahrgang > 1958) oder Heiratsurkunde,
    • bei geschiedenen Personen: Scheidungsurkunde,
    • bei verwitweten Personen: Sterbeurkunde der/des verstorbenen Ehegatten,
    • Personalausweis der/des Verstorbenen,
    • Sterbefallanzeige.

    Einäscherungen mit Urnenbeisetzung (Feuerbestattungen) können auf einem Friedhof oder von einem Schiff aus auf See durchgeführt werden. Beim Krematorium sind die folgenden Dokumente vorzulegen:

    • Willensbekundung,
    • Sterbeurkunde,
    • Totenschein,
    • Amtsärztliche Bescheinigung.

    Zur Urnenbeisetzung darf das Krematorium die mit der Totenasche gefüllte Urne nur gegen den Nachweis einer Beisetzungsmöglichkeit aushändigen. Die Beisetzung der Urne muss dem Krematorium ebenfalls formlos nachgewiesen werden.
    Die Urnenbeisetzung darf auf einem Friedhof oder auf See (Seebestattung) stattfinden. Die Seebestattung wird üblicherweise vom Bestattungsunternehmer organisiert oder durchgeführt. Bei der Urnenbeisetzung auf See ist ein Mindestabstand von 3 Seemeilen zur Küste einzuhalten. Es sind wasserlösliche und biologisch abbaubare Urnen zu verwenden.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen Gebühren an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Friedhofsverwaltung.

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Großhansdorf

    Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Großhansdorf

  • Rechtsgrundlage

    • Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein (Bestattungsgesetz - BestattG),
    • Landesverordnung über die Durchführung der Leichenschau und die Ausstellung einer Todesbescheinigung (Bestattungsverordnung - BestattVO).
  • Was sollte ich noch wissen?

    Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Justiz und Gesundheit (MJG)

  • Urheber

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Großhansdorf
    Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
  • Typisierung

    4

An wen muss ich mich wenden?

An die für den Friedhof zuständige Kirchengemeinde oder an die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

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