Gewerbeanmeldung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Mit stehendem Gewerbebetrieb ist ein Gewerbe mit einer festen Betriebsstätte gemeint, von oder in der das Gewerbe ausgeübt wird. Dies ist der Fall, wenn Sie:

    • einen Betrieb neu errichten,
    • eine Zweigniederlassung neu errichten,
    • eine unselbstständige Zweigstelle neu errichten,
    • einen bestehenden Betrieb übernehmen, zum Beispiel durch Kauf oder Pacht,
    • ein Einzelunternehmen in eine andere Rechtsform umwandeln,
    • einen Betrieb aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde verlegen

    Sie müssen Ihr Gewerbe gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs anmelden.

    Ausgenommen von einer Gewerbeanmeldung sind:

    • Betriebe zur Urproduktion, das heißt:
      • Viehzucht
      • Ackerbau
      • Jagdwesen
      • Forstwesen
      • Fischerei
    • Freie Berufe
    • Verwaltung eigenen Vermögens

    Die Anmeldung muss von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertreterinnen oder Vertretern vorgenommen werden:

    • bei Einzelgewerben: von der oder dem Gewerbetreibenden selbst
    • bei juristischen Personen: von den gesetzlichen Vertreterinnen oder Vertretern, dies betrifft zum Beispiel Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH und Aktiengesellschaft (AG) 
    • bei Personengesellschaften: von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern: dies betrifft zum Beispiel offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG)

    Der Zweck der Gewerbeanmeldung ist, den zuständigen Behörden die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Großhansdorf

    Sie haben die Möglichkeit das Gewerbe online anzumelden. Klicken Sie dafür hier .

  • Voraussetzungen

    Als Gewerbetreibende sind Sie

    • eine natürliche Person oder
    • eine juristische Person, zum Beispiel Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), eingetragene Genossenschaft (eG) oder eingetragener Verein (e.V.), Kommanditgesellschaft (KG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Formular Gewerbe-Anmeldung (GewA 1)
    • Nachweis der Identität, zum Beispiel
      • Kopie Personalausweis
      • Kopie Reisepass
      • Meldebescheinigung
    • notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag beziehungsweise Kopie des Handelsregisterauszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist
    • bei Genossenschaften: Auszug aus dem Genossenschaftsregister
    • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
    • Beiblatt Vertretungsberechtigte
  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Sie müssen Ihr Gewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt des Betriebsbeginns anmelden. Bei einer verspäteten Anmeldung kann eine Geldbuße verhängt werden.

  • Bearbeitungsdauer

    Sind alle Angaben und Unterlagen vollständig, erhalten Sie eine Empfangsbescheinigung

    • bei persönlicher Vorsprache: sofort
    • bei schriftlicher Anmeldung oder Online-Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen
  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage
  • Was sollte ich noch wissen?

    Wenn Sie Ihren Betriebssitz in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde verlegen, müssen Sie das Gewerbe am neuen Standort anmelden. Ihr alter Standort wird dabei automatisch abgemeldet. Hierbei handelt es sich nicht um eine Ummeldung.

  • Kurztext

    • Anmeldung eines Gewerbebetriebs für Gewerbetreibende verpflichtend für:
      • Neuerrichtung eines Betriebs,
      • Neuerrichtung einer Zweigniederlassung,
      • Neuerrichtung einer unselbstständigen Zweigstelle,
      • Übernahme eines bestehenden Betriebs, zum Beispiel durch Kauf oder Pacht,
      • Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine andere Rechtsform,
      • Verlegung eines Betriebs aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde
    • Gewerbeanmeldung nötig gleichzeitig mit Beginn des Betriebs
    • Ausgenommen von Gewerbeanmeldung sind:
      • Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen, Fischerei
      • Freie Berufe
      • Verwaltung eigenen Vermögens
    • Anmeldung ist vorzunehmen von folgenden Personen oder deren Vertreterinnen oder Vertretern:
      • bei Einzelgewerben: von der oder dem Gewerbetreibenden selbst
      • bei juristischen Personen: von den gesetzlichen Vertreterinnen oder Vertretern, betrifft zum Beispiel GmbH, AG
      • bei Personengesellschaften: von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern, betrifft zum Beispiel OHG, KG, GbR, GmbH & Co. KG
  • Urheber

    Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Großhansdorf
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  • Typisierung

    2/3
  • Status Bibliothekseintrag

    6
  • Status Katalogeintrag

    6

Ihr Anliegen direkt online starten

An wen muss ich mich wenden?

Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landkreise, kreisfreie Städte, die zuständigen Amtsverwaltungen bzw. Verwaltungen der amtsfreien Gemeinden unterstützen Sie bei der Gewerbeanmeldung. Das Verfahren kann über das Netzwerk der Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Es ist das Ordnungsamt Ihrer Kommune zuständig, in dessen Bezirk sich Ihr Gewerbetrieb befindet. 

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

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  • Kontrastmodus

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    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

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    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

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    Ansicht vergrößern

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