Im Zuge der Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung stehen in Schleswig-Holstein Änderungen im Fischerei- und Gebührenrecht bevor, welche zum 01.10.2025 in Kraft treten. Zeitgleich wird in der oberen Fischereibehörde und den örtlichen Ordnungsbehörden ein neues digitales Verfahren für Fischereischeine sowie die Fischereiabgabe in Betrieb genommen.
Für Sie als Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies:
1. Fischereiabgabe:
- Ab dem 01.10.2025, nach dem Inkrafttreten der geänderten Rechtsgrundlagen, gibt es eine erste Änderung: Die Fischereiabgabe beträgt weiterhin 10 Euro pro Jahr, jedoch wird zusätzlich eine Verwaltungsgebühr von 8 Euro pro Vorgang erhoben. (Hinweis: Diese Verwaltungsgebühr beim Behördenbesuch vor Ort beträgt immer 8 Euro, unabhängig davon, ob die Abgabe nur für ein Jahr oder für mehrere Jahre im Voraus erworben wird.)
Beispiel: Beim Erwerb der Abgabe für ein Jahr sind 18 Euro zu zahlen. Für zwei Jahre wären es z.B. 28 Euro. Erwirbt man die Fischereiabgabe online über das Landesportal bleibt es bis zum 31.12.2025 bei 10 Euro pro Jahr. Eine Zusatzgebühr wird nicht erhoben.
- Ab dem 01.01.2026 treten alle geplanten Rechtsänderungen vollständig in Kraft. So beträgt beim Kauf über den Onlinedienst die Höhe der Fischereiabgabe in der Summe 20 Euro pro Jahr (Fischereiabgabe in Höhe von 18 Euro zuzüglich einer Verwaltungsgebühr des Landes von 2 Euro). Beispiel: Zwei Jahre = 40 Euro, fünf Jahre = 100 Euro Bei der Entrichtung der Fischereiabgabe in der örtlichen Ordnungsbehörde oder in einer Außenstelle der Fischereiaufsicht fällt neben der Fischereiabgabe von 20 Euro weiterhin eine Verwaltungsgebühr über 8 Euro pro Vorgang an. Beispiel: Ein Jahr = 28 Euro, zwei Jahre = 48 Euro, drei Jahre = 68 Euro, vier Jahre = 88 Euro und fünf Jahre = 108 Euro
2. Urlauberfischereischein:
Auch der Urlauberfischereischein ist von den Änderungen betroffen, da dieser untrennbar mit der Fischereiabgabe verbunden ist.
- Bis zum 31.12.2025 beträgt der Urlauberfischereischein über den Onlinedienst in Summe 20 Euro (Fischereiabgabe in Höhe von 10 Euro, Verwaltungsgebühr von 10 Euro bei Erstausstellung). Bei einmaliger Verlängerung beläuft sich die Verwaltungsgebühr erneut auf 10 Euro. Weiterhin werden Urlauberfischereischeine oder Verlängerungen mit Gültigkeit über den Jahreswechsel 2025 – 2026 nach dieser Rechtslage erteilt.
- Ab dem 01.10.2025 gelten bei der Erteilung des Urlauberfischereischeins bei einer örtlichen Ordnungsbehörde oder Außenstelle der Fischereiaufsicht eine neue Verwaltungsgebühren über 30 Euro je Ausstellung.
- Ab dem 01.01.2026 gilt auch für den Urlauberfischereischein die neue Fischereiabgabe (siehe oben) sowie neue Gebührensätze. Der Urlauberfischereischein kostet ab dem 01.01.2026 bei Bezug über den Onlinedienst beim Land Schleswig-Holstein 38 Euro (18 Euro Abgabe + 20 Euro Verwaltungsgebühr) und bei Ausstellung in der örtlichen Behörde 50 Euro (20 Euro Abgabe + 30 Euro Verwaltungsgebühr).