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Vorlage - VO/2020/559-01  

Betreff: Satzung der Gemeinde Großhansdorf über die Benutzung und die Erhebung von Beiträgen für die Benutzung der gemeindeeigenen Kindertagesstätten (Kindertageseinrichtungssatzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
  Bezüglich:
VO/2020/559
Federführend:Amt für soziale Angelegenheiten und Kindertagesstätten Bearbeiter/-in: Junghans, Sonja
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Vorberatung
18.08.2020 
Sitzung des Sozialausschusses (offen)   
21.09.2020 
Sitzung des Sozialausschusses (offen)   
Kita-Beirat Vorberatung
Gemeindevertretung Großhansdorf Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Anlage-2. Entwurf_Satzung gemeindliche Kitas  
Kalkulation_Mittagessen_KiTas  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Am 10.03.2020 hat der Sozialausschuss bereits über den 1. Entwurf der Kindertageseinrichtungssatzung beraten (s. VO/2020/559) und Änderungen beschlossen.

 

Die beschlossenen Änderungen wurden in dem beigefügten 2. Entwurf der Satzung in blauer Schrift (Stand: 24.07.2020) eingefügt.

 

Die wesentlichen Änderungen:

 

-          Grundsätzlich wird der Begriff „Personensorgeberechtigte“ durch den Begriff „Eltern“ ersetzt.

-          Die Schließzeiten in den Osterferien werden gestrichen (§ 7 Abs. 11), da sonst die gesetzlich vorgeschriebenen Schließtage (s. § 22 KiTaG) überschritten werden.

-          In § 10 Abs. 5 wird folgender Satz 2 eingefügt: „Die von der Elternvertretung gewählten Sprecher vertreten die Interessen der Eltern und ihrer Kinder gegenüber dem Einrichtungsträger und wirken auf eine angemessene Beteiligung von Eltern mit Migrationshintergrund und die Berücksichtigung ihrer Interessen im Beirat hin.“

 

Elternbeiträge für die Betreuung der Kinder ab dem 01.01.2021:

 

Das Sozialministerium des Landes S-H teilt auf Nachfrage der Verwaltung mit, dass es im KiTaG keine Pflicht gibt, eine Kalkulation der Elternbeiträge zu erstellen. Unabhängig davon, ob die Elternbeiträge generell in Höhe des „Elternbeitragsdeckels“ oder darunter verlangt werden.

 

Daher schlägt die Verwaltung vor, die Elternbeiträge auch ab dem 01.01.2021 auf den maximalen Elternbeitragsdeckel festzusetzen.

Derzeit liegt dieser im Krippenbereich bei 7,21 € pro wöchentlicher Betreuungsstunde und im Elementarbereich bei 5,66 € pro wöchentlicher Betreuungsstunde.

 

Änderung des Beitragsr die Mittagsverpflegung zum 01.01.2021:

 

Auf die Anlage 2 der Vorlage wird verwiesen.

 

In § 16 (4) des Entwurfs der Kindertageseinrichtungssatzung ist geregelt, dass für die Mittagsverpflegung ein Elternbeitrag erhoben wird. Die Höhe des Elternbeitrags ist der Satzung als Anlage beigefügt.

 

Seit dem 01.01.2017 wird für die Mittagsverpflegung eine monatliche Gebühr in Höhe von 60,00 erhoben, wenn das Kind mehr als 6 Std. täglich in der Kinndertragesseinrichtung betreut wird.

 

Trotz steigender Preise für die Mittagsverpflegung und der Personalkosten der Hauswirtschaftskräfte ist die Höhe der Gebühr seit Beginn an unverändert.

 

Darstellung über die Veränderung der Kosten für die Mittagsverpflegung:

 

Name der KiTa

Kosten pro Mittagessen Januar 2017

Kosten pro Mittagessen

Juli 2020

Veränderung in

EUR

Veränderung in

%

Haberkamp

2,95 €

3,20 €

+ 0,15 €

+ 8,47 %

hrendamm und

Neuer Postweg

2,94 €

3,05 €

+ 0,11 €

+ 3,74 %

 

Laut 31 Abs. 2 KiTaG kann der Einrichtungsträger angemessene Verplegungskostenbeiträge verlangen.

 

Gemäß der Kalkulation (Anlage 2) kostet die Mittagsverpflegung monatlich 92,29 € pro Platz.

Allerdings wäre eine Erhöhung des Elternbeitrags um rd. 52 % aus Sicht der Verwaltung nicht angemessen.

 

Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen, den Beitrag für die Mittagsverpflegung ab dem 01.01.2021 auf 70,00 € pro Monat zu erhöhen.

Des Weiteren wird empfohlen, dass der Beitrag jährlich um 10,00 € erhöht wird, so dass schlussendlich ein Kostendeckungsgrad von 100 % erreicht wird (sprich: ab 01.01.2022 = 80,00 € pro Monat, ab 01.01.2023 = 90,00 € pro Monat usw.).

 

Hintergrund ist, dass vom Land S-H für die Mittagsverpflegung keine Fördermittel im Standard-Qualität-Kosten-Modell (SQKM) vorgesehen sind. Das bedeutet, dass der Träger bei einer Unterdeckung die Mehrkosten zu tragen hat.

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

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Der Beirat der gemeindlichen Kindertagesstätten empfiehlt dem Sozialausschuss folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Sozialausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1.) Dem der Vorlage als Anlage 1 beigefügten Entwurf über die Satzung der Gemeinde Großhansdorf über die Benutzung und die Erhebung von Beiträgen für die Benutzung der gemeindeeigenen Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungssatzung) wird zugestimmt. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und amtlich bekannt zu machen.

 

2.) Der monatliche Elternbeitrag für die Mittagsverpflegung wird ab dem 01.01.2021 auf 70,00 € festgesetzt und jährlich um 10,00 € erhöht bis ein Kostendeckungsgrad von 100% erreicht wird.

 

Stammbaum:
VO/2020/559   Satzung der Gemeinde Großhansdorf über die Benutzung und die Erhebung von Beiträgen für die Benutzung der gemeindeeigenen Kindertagesstätten (Kindertageseinrichtungssatzung)   Amt für soziale Angelegenheiten und Kindertagesstätten   Vorlage
VO/2020/559-01   Satzung der Gemeinde Großhansdorf über die Benutzung und die Erhebung von Beiträgen für die Benutzung der gemeindeeigenen Kindertagesstätten (Kindertageseinrichtungssatzung)   Amt für soziale Angelegenheiten und Kindertagesstätten   Vorlage
2020/559-01-01   Satzung der Gemeinde Großhansdorf über die Benutzung und die Erhebung von Beiträgen für die Benutzung der gemeindeeigenen Kindertagesstätten (Kindertageseinrichtungssatzung)   Amt für soziale Angelegenheiten und Kindertagesstätten   Vorlage