Auf die Vorlage VO/2023/135 wird verwiesen. Über diese Vorlage wurde bereits in der Sitzung der Schulverbandsversammlung am 21.03.2023 beraten. Eine Beschlussfassung erfolgte jedoch nicht, da noch Informationsbedarf zum Raumbelegungsplan des Emil-von-Behring-Gymnasiums für das Schuljahr 2022/2023 (Anlage 4 zur Vorlage VO/2022/062-01) bestand und die Schulverbandsversammlung die bisher seitens des Schulleiters des Emil-von-Behring-Gymnasiums, Herrn Weis, und mir vorgebrachten Erläuterungen zum Bedarf an fünf zusätzlichen Klassenräumen bis zum Schuljahr 2027/2028 als nicht ausreichend erachtet. Es soll für die weitere Beratung ein detaillierter zahlenmäßiger Nachweis des Bedarfs an den fünf zusätzlich benötigten Klassenräumen vorgelegt werden.
Hintergrund der erneuten Raumbedarfsprüfung ist die seitens der Schulverbandsversammlung bestehende Vermutung, dass es entgegen den seitens der Schule und mir vorgebrachten Erläuterungen ggf. doch möglich sei, den Bedarf an fünf zusätzlichen Klassenräumen durch eine optimierte Raumbelegungsplanung unter Berücksichtigung der im Raumbelegungsplan (Anlage 4 zur Vorlage VO/2022/062-01) ausgewiesenen Raumleerstände um mindestens einen Klassenraum zu reduzieren. In der Folge könne dann, auf den von mir vorgeschlagenen Anbau an den Zwischentrakt der Grundschule Schmalenbeck verzichtet werden.
Zur Darstellung der aktuellen Raumbelegung liegt ein aktualisierter Raumbelegungsplan des Emil-von-Behring-Gymnasiums für das Schuljahr 2022/2023 als Anlage 1 bei, in dem im Vergleich zum bereits vorgelegten Raumbelegungsplan neben der Raumnutzung für den regulären Unterricht nunmehr auch alle sonstigen Raumnutzungen der Klassen- und Fachräume ausgewiesen sind.
Der Betrachtungszeitraum des aktuellen Raumbelegungsplans umfasst die 1. bis 7. Schulstunde, da in diesem Zeitraum, bis auf wenige Ausnahmen (siehe Anlage 4 zur Vorlage VO/2022/062-01), der reguläre Unterrichtsbetrieb stattfindet.
Die Festlegung des vorgenannten Betrachtungszeitraumes war auch deshalb erforderlich, weil nur so ein realistischer und aussagefähiger Divisor für die Ermittlung der einzelnen Raumbelegungsquoten ermittelt werden kann.
Auf Grundlage des von der Schule vorgelegten Raumbelegungsplans wurden die dort angebenden Raumnutzungen von mir zwecks besserer Lesbarkeit und zur Ermittlung der einzelnen Raumbelegungsquoten in der Anlage 2 (Raumbelegung am Emil-von-Behring-Gymnasium für das Schuljahr 2022/2023) in folgende drei Kategorien eingeteilt:
Kategorie „Unterricht“
Zur Kategorie „Unterricht“ gehört jede Form von Unterricht, jedoch ohne Fachunterricht gemäß der Kategorie „Fachunterricht“.
Unterricht erfolgt in den Fächern Deutsch, Mathe, Englisch, Französisch, Latein, Spanisch, Geschichte, Wirtschaft und Politik, Geographie, Philosophie, Religion. Zum Unterricht gehören auch die Klassenlehrkraftstunden[1], die Seminare für berufliche Orientierung[2], DAZ[3]-Unterricht für ukrainische Schüler/-innen sowie die Profilseminare[4], die Wahlpflichtkurse, der Förderunterricht und der Differenzierungsunterricht zu den vorstehenden Unterrichtsfächern.
Kategorie „Fachunterricht“
Zur Kategorie „Fachunterricht“ gehört der Unterricht in den Fächern Physik, Chemie, Biologie, Musik, Informatik, Kunst/Werken, Darstellendes Spiel und Sport sowie die Profilseminare, die Wahlpflichtkurse und der Differenzierungsunterricht zu den vorstehenden Unterrichtsfächern.
Kategorie „Sonstige Raumnutzungen“
Zur Kategorie „Sonstige Raumnutzungen“ gehören Raumnutzungen, die nicht unter die Kategorien „Unterricht“ und „Fachunterricht“ fallen, jedoch auch im Schulbetrieb regelmäßig erforderlich sind. Hierzu gehören die Raumnutzungen durch den Personalrat, die Referendare zwecks Vorbereitung und Nachbesprechung des Unterrichts sowie die Lehrkräfte für ihre Sprechstundenzeit und als Büro[5].
Entsprechend des Stundenumfangs der Raumnutzungen in den vorstehenden Nutzungskategorien wurden die einzelnen Belegungsquoten anhand folgender Berechnungsgrundlagen ermittelt:
wöchentlicher Betrachtungszeitraum:
eine Schulwoche (Montag-Freitag, 5 Tage)
täglicher Betrachtungszeitraum:
1. bis 7. Schulstunde
Vollauslastung eines Klassen- bzw. Fachraumes:
35 Schulstunden/Schulwoche (7 Schulstunden/Schultag x 5 Schultage)
Vollauslastung aller Klassen- und Fachräume:
1.855 Schulstunden/Schulwoche (35 Schulstunden/Schulwoche x 53 Unterrichtsräume)
Vollauslastung aller Klassenräume:
1.225 Schulstunden/Schulwoche (35 Schulstunden/Schulwoche x 35 Klassenräume)
Vollauslastung aller Fachräume:
630 Schulstunden/Schulwoche (35 Stunden/Schulwoche x 18 Fachräume)
Danach ergeben sich bezüglich der aktuellen Raumbelegung für das Schuljahr 2022/2023 folgende Belegungsquoten:
Belegungsquote für die Klassenräume und Fachräume: ............................. 74,1 %
Belegungsquote für die Klassenräume: ......................................... 81,1 %
Belegungsquote für die Fachräume: ........................................... 60,5 %
Da die Fachräume aufgrund ihrer fachspezifischen Ausstattung nicht oder nur sehr eingeschränkt für andere Unterrichtsfächer genutzt werden können, wurde zwecks Darstellung einer realistischeren Belegungsquote für die Klassenräume und Fachräume zusätzlich eine weitere Belegungsquote ermittelt, bei der eine Vollauslastung der Fachräume unterstellt wird. Danach würde die Belegungsquote für die Klassenräume und Fachräume 87,5 % anstatt der 74,1 % betragen.
Zur besseren Einordnung der vorgenannten Belegungsquoten sei angemerkt, dass, wenn ein Unterrichtraum nur für eine Schulstunde täglich nicht belegt ist, die Belegungsquote für diesen Unterrichtsraum bereits nur 85,7 % beträgt.
Bezüglich des geforderten detaillierten zahlenmäßigen Nachweises des Bedarfes an den fünf zusätzlich benötigten Klassenräumen verweise ich auf die als Anlage 3 beigefügte Ermittlung des Bedarfes an Klassenräumen für das Schuljahr 2027/2028 sowie auf die als Anlagen 4 bis 10 beigefügten Ermittlungen des Bedarfes an Fachräumen für das Schuljahr 2027/2028.
Danach stellt sich der Bedarf wie folgt dar:
2.1 Klassenraumbedarf für das Schuljahr 2027/2028
Gemäß der Ermittlung des Bedarfes an Klassenräumen sind bei einer Vollbelegung[6] aller Klassenräume 30,82 Klassenräume für das Schuljahr 2022/2023 und 34,99 Klassenräume für das Schuljahr 2027/2028 erforderlich. Daraus ergibt sich für das Schuljahr 2027/2028 ein Bedarf an zusätzlich 4,17 Klassenräumen.
Eine Vollbelegung sämtlicher Klassenräume ist jedoch nicht möglich. Die Raumbelegungsplanung in einer allgemein bildenden Schule ist kein autarkes Planungssystem, das frei von äußeren Einflüssen ist oder dessen äußeren Einflüsse dem Planungsziel angepasst werden können. Es unterliegt Rahmenbedingungen, die nicht oder nur sehr eingeschränkt veränderbar sind und dem Ziel einer Vollbelegung entgegenstehen. Die Raumbelegungsplanung muss sich somit den Rahmenbedingungen anpassen und nicht umgekehrt, mit der Folge, dass es grundsätzlich zu vereinzelten Leerständen in Klassenräumen kommt, die in der Summe die Belegungsquote erheblich reduzieren können.
Insbesondere folgende Rahmenbedingungen, die sich zudem teilweise auch gegenseitig beeinflussen, bestimmen die Raumbelegungsplanung:
Die individuelle Fächerkombination, die eine Lehrkraft unterrichtet.
Die eingeschränkte Lehrkraftverfügbarkeit, z. B. aufgrund von Teilzeitbeschäftigung.
Unterdurchschnittliche Klassenraumgrößen, die eine Beschulung von Lerngruppen in Klassenteilergröße mit 29 Schülerinnen und Schülern nicht zulassen.
Die Organisation der Oberstufe durch ein Kurssystem bedeutet, dass Kurse parallel gesetzt werden müssen, um Freistunden für die Schülerinnen und Schülern möglichst zu vermeiden. Dies bedingt aber insbesondere bei Fachräumen, dass zwei Kurse eines Unterrichtsfaches gleichzeitig stattfinden müssen, also zeitgleich zwei entsprechende Fachräume benötigt werden.
Da eine Vollauslastung der Klassenräume organisatorisch nicht möglich ist, muss auf Grundlage von Erfahrungswerten mit einer realistischen Raumbelegungsquote gerechnet werden. Eine ambitionierte aber im Kabinettsystem durchaus realistische Raumbelegungsquote für Klassenräume liegt bei rd. 83 %, d. h. jeder Klassenraum kann mit 29 der 35 wöchentlichen Schulstunden belegt werden.
Bei einer Raumbelegungsquote von rd. 83 % werden 37,20 Klassenräume für das Schuljahr 2022/2023 und 42,22 Klassenräume für das Schuljahr 2027/2028 benötigt. Daraus ergibt sich für das Schuljahr 2027/2028 ein Bedarf an zusätzlich 5,02 Klassenräumen. Im Vergleich zur geplanten baulichen Erweiterung der Schule um fünf Klassenräume ergibt sich eine Differenz von 0,02 Klassenräumen bzw. 0,58 Wochenschulstunden, die durch nach der 7. Schulstunde stattfindenden Unterricht oder durch Erreichen einer höheren Raumbelegungsquote (>83 %) kompensiert werden muss.
Ungeachtet dessen, dass aufgrund der vorgenannten Rahmenbedingungen eine Vollauslastung der Klassenräume nicht zu erreichen ist, sind die dadurch entstehenden „Leerstände“ der Klassenräume durchaus erwünscht und erforderlich. Nur so können über die rein notwendigen und stundenplanmäßigen Nutzungen hinaus, auch andere, den Unterricht ergänzende Nutzungen (z. B. Vorträge von Berufsgruppen, Seminare zu praxisnahen Themen, Begabtenförderung, Arbeitsgruppen) stattfinden. Hinzu kommen erforderliche, aber nicht im Raumbelegungsplan abbildbare Nutzungen (z. B. Abiturklausuren, Vergleichsarbeiten).
2.2 Fachraumbedarf für das Schuljahr 2027/2028
Anders als bei Klassenräumen, die insgesamt betrachtet werden können, müssen die Fachräume differenziert betrachtet werden. Aufgrund ihrer fachspezifischen Raumausstattung kann nicht jeder Fachraum für beliebigen Fachunterricht genutzt werden.
Insofern wurde der Fachraumbedarf für das Schuljahr 2027/2028 für jeden Fachraum getrennt ermittelt.
Auf die Ermittlung des Fachraumbedarfes für den Fachunterricht „Darstellendes Spiel“ wurde verzichtet, da dieser Fachunterricht mit nur bis zu 4 Wochenstunden im Forum stattfindet und damit die Raumkapazität offenkundig auskömmlich ist.
Bezüglich der Unmöglichkeit einer Vollauslastung der Fachräume wird auf die Ausführungen unter Nr. 2.1 verwiesen. Sie gelten für Fachräume entsprechend.
Die Ermittlung des Bedarfes an Fachräumen für das Schuljahr 2027/2028 führte unter Berücksichtigung einer Raumbelegungsquote von rd. 83 % (Ausnahme: Raumbelegungsquote für die Informatikräume: 50 %[7]) zu folgenden Ergebnissen:
Überkapazität/Mehrbedarf im Schuljahr 2027/2028:
Fachräume | Überkapazität | Ungedeckter Bedarf | Differenz | |||
Fachraum-einheit | Wochen-stunden | Fachraum-einheit | Wochen-stunden | Fachraum-einheit | Wochen-stunden | |
Physik |
|
| 0,38 | 11,02 | -0,20 | -5,80 |
Chemie | 0,59 | 17,11 |
|
| ||
Biologie |
|
| 0,41 | 11,89 | ||
Musik | 1,10 | 31,90 |
|
| 1,10 | 31,90 |
Informatik | 0,46 | 13,34 |
|
| 0,46 | 13,34 |
Kunst | 0,59 | 17,11 |
|
| 0,59 | 17,11 |
Sport |
|
| 0,36 | 11,88 | -0,36 | -11,88 |
Summen: | 2,74 | 79,46 | 1,15 | 34,79 | 1,59 | 44,67 |
Während die Gesamtbetrachtung aller Fachräume dazu führt, dass der Raumbedarf im Schuljahr 2027/2028 insgesamt mit den bestehenden Fachräumen gedeckt und sogar eine Überkapazität in Höhe von 1,59 Raumeinheiten bzw. 44,67 Wochenschulstunden ausgewiesen werden kann, führt die Einzelbetrachtung der Fachräume für die Unterrichtsfächer Biologie, Physik und Sport zu einem Mehrbedarf von insgesamt 1,15 Raumeinheiten (entspricht 34,79 Wochenschulstunden), der nicht durch den Raumbestand gedeckt werden kann.
Da es nach meiner Auffassung grundsätzlich möglich sein dürfte, in den Fachräumen für die Unterrichtsfächer Biologie, Chemie und Physik jeweils alle naturwissenschaftlichen Unterrichtsfächer zu unterrichten, kann der Bedarf an zusätzlichen Fachräumen für die Unterrichtsfächer Biologie und Physik in Höhe von 0,79 Raumeinheiten (entspricht 22,91 Wochenschulstunden) durch die Überkapazität bei den Fachräumen für das Unterrichtsfach Chemie auf 0,20 Raumeinheiten (entspricht 5,80 Wochenschulstunden) reduziert werden. Derzeit werden bereits freie Raumkapazitäten in den Fachräumen für das Unterrichtsfach Chemie für Biologieunterricht genutzt. Der noch verbleibende Mehrbedarf muss dann durch Unterricht nach der 7. Schulstunde oder durch Erreichen einer höheren Raumbelegungsquote (>83 %) kompensiert werden.
Bezüglich der Sporthalle des Emil-von-Behring-Gymnasiums ist im Ergebnis festzustellen, dass im Schuljahr 2027/2028 ein Mehrbedarf an 0,36 Raumeinheiten (entspricht 11,88 Wochenschulstunden) besteht, der nicht durch den Raumbestand gedeckt werden kann. Würde die Sporthalle ausschließlich vom Emil-von-Behring-Gymnasiums genutzt werden, wäre die Raumkapazität der Sporthalle mit ihren drei Hallenfelder für das Emil-von-Behring-Gymnasium auskömmlich. Da jedoch die Friedrich-Junge-Schule bedarfsbedingt die Sporthalle in einem Umfang von 16 Wochenschulstunden ebenfalls nutzt, entsteht für das Emil-von-Behring-Gymnasium ein ungedeckter Bedarf an 0,36 Raumeinheiten (entspricht 11,88 Wochenschulstunden). Dieser ungedeckte Bedarf muss durch das Emil-von-Behring-Gymnasium und die Friedrich-Junge-Schule durch Unterricht nach der 7. Schulstunde und/oder durch Erreichen einer höheren Raumbelegungsquote (>83 %) kompensiert werden.
2.3 Fazit
Der Klassenraumbedarf des Emil-von-Behring-Gymnasiums für das Schuljahr 2027/2028 kann nur gedeckt werden, wenn mindestens fünf zusätzliche Klassenräume geschaffen werden. Über die Schaffung dieser zusätzlich benötigten Klassenräume hat die Schulverbandsversammlung bereits in ihrer Sitzung am 06.12.2022 einstimmig beschlossen. Danach soll der Umkleidetrakt der Sporthalle des Emil-von-Behring-Gymnasiums in voller Ausdehnung um ein Geschoss aufgestockt werden.
Der Fachraumbedarf des Emil-von-Behring-Gymnasiums für das Schuljahr 2027/2028 kann nur gedeckt werden, wenn zusätzlich Unterricht nach der 7. Schulstunde stattfindet und/oder eine höhere als die der Bedarfsberechnung zugrunde gelegten Raumbelegungsquote (>83 %) erreicht wird.
Die vorstehenden Ausführungen erfolgten auf Grundlage der jetzigen Datenlage und Erkenntnisse und den darauf abgestellten Prognosen und Annahmen. Abweichungen davon führen zu entsprechendem Minder- oder Mehrbedarf an Klassen- und Fachräumen.
Auf den Beschlussvorschlag in der Vorlage VO/2023/135 wird verwiesen.
[1] In allen Klassen der Orientierungs- und Mittelstufe findet jede Woche eine Klassenlehrkraftstunde statt, die für soziales Lernen, pädagogische Gespräche, Präventionsprogramme, Organisatorisches oder als Klassenratsstunde genutzt wird.
[2] Zur Stärkung der beruflichen Orientierung erhalten die Schüler/-innen in der Einführungsphase der Oberstufe verpflichtend Unterricht in einem Seminar.
[3] DAZ = Deutsch als Zweitsprache.
[4] In der Oberstufe wird zu jedem Profil im ersten, zweiten und dritten Schulhalbjahr der Qualifikationsphase ein Profilseminar eingerichtet. In dem Profilseminar werden fachübergreifende und Fächer verbindende Themen des Profils erkundet und in Projekten vertieft. Das Profilseminar soll die allgemeine Studierfähigkeit und die Eigenständigkeit der Schüler/-innen fördern.
[5] Einige Unterrichtsräume werden mangels geeigneter Büroräume von Lehrkräften mit Sonderaufgaben als Büroraum genutzt. Zu den Lehrkräften mit Sonderaufgaben gehören zum Beispiel die Europabeauftragte, die Gleichstellungsbeauftragte, die Lehrkraft für Öffentlichkeitsarbeit, die Lehrkraft für Verkehrserziehung und die Lehrkraft für Umweltschulung.
[6] Vollbelegung in dem hier verwendeten Sinn bedeutet, dass alle Klassen- bzw. Fachräume ohne Ausnahme von der 1. bis zur 7. Schulstunde an allen fünf Schultagen der Schulwoche genutzt werden.
[7] Einer der zwei Fachräume für den Fachunterricht kann aufgrund seiner geringen Nutzungsfläche von nur 51 m² und seines verwinkelten Grundrisses nicht als vollwertiger Fachraum, sondern nur als Notbehelf für kleinere Lerngruppen genutzt werden. Aus diesem Grund wurden die beiden Fachräume insgesamt mit einer Raumbelegungsquote von nur 50 % bei der Berechnung berücksichtigt.
Anlagen:
keine
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage 1 - Raumbelegungsplan des Emil-von-Behring-Gymnasiums für das Schuljahr 2022/2023 (2303 KB) | ||||
2 | Anlage 2 - Raumbelegung am Emil-von-Behring-Gymnasium für das Schuljahr 2022/2023 (246 KB) | ||||
3 | Anlage 3 - Ermittlung des Klassenraumbedarfes am Emil-von-Behring-Gymnasium für das Schuljahr 2027/2028 (202 KB) | ||||
4 | Anlage 4 - Fachraumbedarf Physik am Emil-von-Behring-Gymnasium für das Schuljahr 2027/2028 (198 KB) | ||||
5 | Anlage 5 - Fachraumbedarf Biologie am Emil-von-Behring-Gymnasium für das Schuljahr 2027/2028 (196 KB) | ||||
6 | Anlage 6 - Fachraumbedarf Chemie am Emil-von-Behring-Gymnasium für das Schuljahr 2027/2028 (194 KB) | ||||
7 | Anlage 7 - Fachraumbedarf Musik am Emil-von-Behring-Gymnasium für das Schuljahr 2027/2028 (198 KB) | ||||
8 | Anlage 8 - Fachraumbedarf Informatik am Emil-von-Behring-Gymnasium für das Schuljahr 2027/2028 (199 KB) | ||||
9 | Anlage 9 - Fachraumbedarf Kunst am Emil-von-Behring-Gymnasium für das Schuljahr 2027/2028 (196 KB) | ||||
10 | Anlage 10 - Fachraumbedarf Sport am Emil-von-Behring-Gymnasium für das Schuljahr 2027/2028 (200 KB) |
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