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Der Bau- und Umweltausschuss hat am 20.04.2021 der Gemeindevertretung den Beschluss zur Ausfstellung der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans 10 mit den im Beschlussvorschlag definierten Planungszielen empfohlen.
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
Anlage:
Planumgriff
Die Gemeindevertretung fasst folgenden Aufstellungsbeschluss:
1. Für das Gebiet: Erlenring 1 - 51, Bruno-Stelzner-Weg 1 - 10, Vogt-Sanmann-Weg 19, sowie Flurstücke 1385, 1989 und 3247 tlw. der Flur 1 der Gemarkung Großhansdorf – nördlich Vogt-Sanmann-Weg, östlich Radeland, westlich Ostpreußenweg - wird ein B-Plan zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans 10 aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
Einführung ergänzender Vorgaben zu Art und Maß der Nutzung sowie zur Dachgestaltung zur Wahrung der gestalterischen Homogenität des Quartiers, unter Berücksichtigung des Einsatzes regenerativer Energien und ökologischer Aspekte.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Architektur + Stadtplanung Baum, Schwormstede, Stellmacher PartGmbB, Hamburg, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro Architektur + Stadtplanung Baum, Schwormstede, Stellmacher PartGmbB, Hamburg beauftragt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: __;
davon anwesend: __; Ja-Stimmen: __; Nein-Stimmen: __; Stimmenthaltungen: __
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.