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Derzeitige Rechtslage:
Der Bebauungsplan 6, 6. Änderung, aus August 2014 setzt für die Grundstücke Ahrensfelder Weg 1 und 3 sowie Sieker Landstraße 122 und 124 ein Mischgebiet mit u.a. einer Grundflächenzahl von 0,45, einer Geschossflächenzahl von 1,3 und einer geschlossenen Bauweise fest.
Zudem ist für die Grundstücke Ahrensfelder Weg 1 sowie Sieker Landstraße 122 und 124 (MI 1) eine Gebäudehöhe von 9,20 m und für das Grundstück Ahrensfelder Weg 3 (MI 2), eine Gebäudehöhe von 11,20 m festgesetzt.
Eine Festsetzung zur Anzahl der Geschosse wurde nicht getroffen. Ergänzend finden sich gestalterische Vorgaben in den örtlichen Bauvorschriften.
Der Vorhabenträger ist Inhaber des Ärzte- und Apothekenhauses im OT Schmalenbeck und beabsichtigt den Gebäudeteil Ahrensfelder Weg 3 um ein Stockwerk (Staffelgeschoss) zu erweitern, da die ansässigen Arztpraxen sich räumlich vergrößern möchten. Laut Inhaber sei die Erweiterung im Bestand nicht möglich, diese ist aber erforderlich, um die Praxen auf Dauer im Ärztehaus zu halten.
Die Erweiterung kann nur nach Änderung des B-Planes hinsichtlich der Geschossflächenzahl und der Gebäudehöhe und ggf. der Gestaltungsvorgaben vorgenommen werden.
Der Hauptausschuss hat am 04.05.2021 dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrags mit dem Vorhabenträger zugestimmt.
Da sich primär nur um die Anpassung von Maßen der baulichen Nutzung handelt, kann die Planänderung im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden.
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
Anlagen: |
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Für den Bau- und Umweltausschuss:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Aufstellungsbeschluss:
Für die Gemeindevertretung:
Die Gemeindevertretung fasst folgenden Aufstellungsbeschluss:
1. Für das Gebiet: Ahrensfelder Weg 1 und 3 sowie Sieker Landstraße 122 und 124 (Flurstücke 666, 785, 786 und 787 der Flur 1 der Gemarkung Schmalenbeck) wird ein B-Plan zur 9. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans 6 aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
Schaffung planungsrechtlicher Vorgaben zur Ergänzung des Gebäudeteils Ahrensfelder Weg 3 um ein weiteres Geschoss für medizinische und therapeutische Nutzungszwecke.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Architektur + Stadtplanung Baum, Schwormstede, Stellmacher PartGmbB, Hamburg, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro Architektur + Stadtplanung Baum, Schwormstede, Stellmacher PartGmbB, Hamburg beauftragt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: ...; davon anwesend: ...; Ja-Stimmen: ...; Nein-Stimmen: ...; Stimmenthaltungen: ...
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.