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Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 7.12.2020 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 auf der Basis folgender Daten beschlossen:
Gesamtvolumen | 22.897.000€ |
Volumen Verwaltungshaushalt | A 19.397.300 € E 21.986.100 € |
Defizit | 2.588.800 |
Volumen Vermögenshaushalt | 910.900 € |
Zuführung zum Vermögenshaushalt | 440.400 € |
Freier Finanzspielraum | 0 € |
Kreditaufnahme | 0 € |
Rücklagenentnahme | 449.700 € |
Die dieser Sammelvorlage beigefügte Aufstellung der Ansatzveränderungen enthält alle zum jetzigen Zeitpunkt dringend erforderlichen Haushaltskorrekturen.
Wesentliches Ergebnis der Korrekturen ist, dass das bisher im Ursprungshaushalt ausgewiesene Defizit von 2.588.800 € nunmehr über den 1. Nachtrag 2021 mittels einer erhöhten Zuführung vom Vermögenshaushalt ausgeglichen werden kann. Diese erhöhte Zuführung ist aufgrund des Ergebnisses der Jahresrechnung 2020 möglich.
So ergibt sich für den 1. Nachtrag 2021 folgender vorläufiger Zwischenstand:
Veränderung | MehrE | MinderE | Saldo positiv | MinderA | MehrA | Saldo positiv | Saldo gesamt |
VerwHH | 2.453.700 | 800 | 2.452.900 | 183.400 | 47.500 | 135.900 | 2.588.800 |
Veränderung | MehrE | MinderE | Saldo positiv | MinderA | MehrA | Saldo negativ | Saldo gesamt |
VermHH | 2.363.300 | 0 | 2.363.300 | 0 | 2.363.300 | -2.363.300 | 0 |
Die Mehreinnahmen im Vermögenshaushalt resultieren aus einer erhöhten Entnahme aus der Rücklage (+ 2.363.300 €), die aufgrund des Ergebnisses der Jahresrechnung 2020 erfolgen kann. Davon werden 98.600 € zur Deckung der im Nachtrag veränderten Ansätze im Vermögenshaushalt benötigt. Der restliche Betrag in Höhe von 2.264.700 € wird dem Verwaltungshaushalt zugeführt.
Das neue Volumen für den Verwaltungshaushalt beträgt 21.850.200 €. Das Volumen des Vermögenshaushaltes steigt auf 3.274.200 € an. Das Gesamtvolumen beläuft sich nunmehr auf 25.124.400 €.
Die Erläuterungen in der SAVO zum 1. Nachtrag 2021 sind stichwortartig. Ausführliche Begründungen erfolgen bei Bedarf mündlich in den entsprechenden Ausschusssitzungen oder können vorher abgefordert werden. Es wurden nur die Haushaltsstellen aufgeführt und erläutert, die sich im Rahmen des 1. Nachtrags 2021 verändern.
Der Fachausschuss nimmt die nachfolgenden Ausführungen zur Kenntnis und berücksichtigt sie für die Einzelberatungen des 1. Nachtragshaushalts 2021 in seinem Zuständigkeitsbereich.
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