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In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 16.02.2021 wurde über die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Änderung des Bebauungsplanes 10 beraten. Es wurde beschlossen, dass die Verwaltung einen Aufstellungsbeschluss für die Änderung des B-Plans 10 für das Quartier Erlenring / Bruno-Stelzner-Weg vorbereitet.
Zwischen Ende der 1960er und Anfang der 1970er Jahre – somit vor Aufstellung des Bebauungsplanes 10 - entstand auf dem damaligen Erschließungsgebiet Wrang eine sehr homogen gestaltete Neubausiedlung.
Bestimmendes Gestaltungsmerkmal des Quartiers waren weiß gestrichene Einzelhäuser mit rechteckigem oder L-förmigem Grundriss und schwarz gedeckten Walmdächern.
Bis auf wenige Ausnahmen ist diese Gebäudegestaltung auch heute noch so anzutreffen
Ziel der im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchführbaren Aufstellung eines Bebauungsplans zur 3. Änderung des Bebauungsplan 10 ist die Wahrung der gestalterischen Homogenität des Quartiers.
Hierfür sollen, so der zur Beratung am 16.02.2021 vorgelegte Antrag der CDU-Fraktion, erstmalig örtliche Bauvorschriften zur Dachgestaltung und Vorgaben zu Gebäudearten und -höhen sowie eine Wohneinheitenbegrenzung eingeführt werden.
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
Anlage:
Planumgriff
Für den Bau- und Umweltausschuss:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Aufstellungsbeschluss:
Für die Gemeindevertretung:
Die Gemeindevertretung fasst folgenden Aufstellungsbeschluss:
1. Für das Gebiet: Erlenring 1 - 51, Bruno-Stelzner-Weg 1 - 10, Vogt-Sanmann-Weg 19, sowie Flurstücke 1385, 1989 und 3247 tlw. der Flur 1 der Gemarkung Großhansdorf – nördlich Vogt-Sanmann-Weg, östlich Radeland, westlich Ostpreußenweg - wird ein B-Plan zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans 10 aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
Einführung ergänzender Vorgaben zu Art und Maß der Nutzung sowie zur Dachgestaltung zur Wahrung der gestalterischen Homogenität des Quartiers.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Architektur + Stadtplanung Baum, Schwormstede, Stellmacher PartGmbB, Hamburg, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro Architektur + Stadtplanung Baum, Schwormstede, Stellmacher PartGmbB, Hamburg beauftragt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: ...; davon anwesend: ...; Ja-Stimmen: ...; Nein-Stimmen: ...; Stimmenthaltungen: ...
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen