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Die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes bildet die vorbereitende Bauleitplanung für die neue Konzeption des Geländes der ehemaligen Lungenheilstätte.
Neben den im Bebauungsplan festzusetzenden Wohnbau- und Erschließungsflächen, wird der Flächennutzungsplan, der nahezu die gesamte Fläche des Grundstücks der ehemaligen Lungenheilstätte überspannt, auch Darstellungen zu Wald- und Teichflächen enthalten.
Die westliche Flanke wird überdeckt von der 3. Änderung des Flächennutzungsplans, der hier Forstflächen darstellt. Einer Änderung bedarf es demnach nicht.
Da die Fläche der ehem. Lungenheilstätte sowohl im Landschaftsschutzgebiet liegt, als auch als Waldgebiet einzustufen ist, ist im weiteren Verfahren über die Entlassung aus dem Landschaftsschutz und über den Wald betreffende Fragestellungen seitens der Fachbehörden zu entscheiden.
Zur Vertiefung des Sachverhalts wird auf die Vorlage VO/2021/778 verwiesen.
Anlagen:
Flächennutzungsplan
Planumgriff vorbereitende Bauleitplanung
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
Für den Bau- und Umweltausschuss:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Aufstellungsbeschluss:
Für die Gemeindevertretung:
Die Gemeindevertretung fasst folgenden Aufstellungsbeschluss:
1. Zu dem bestehenden F-Plan wird für das Gebiet Eilbergweg 22, 22 a, 24, 26, 28, 30 und 32 (Flurstücke 190, 2731 und 3199 der Flur I der Gemarkung Großhansdorf der Flur I der Gemarkung Großhansdorf) - nördlich Waldreiterweg, östlich U-Bahn, südlich Eilbergweg, westlich Hoisdorfer Landstraße / Waldreiterweg - die 25. Änderung aufgestellt.
Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Entfall der Darstellung des Sondergebiets "Landesversicherungsanstalt Hamburg Schleswig-Holstein Lungenheilstätte" zugunsten der „Darstellungen Wohnbaufläche und Flächen für die Forstwirtschaft."
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro czerner göttsch architekten gmbh architektur + stadtplanung in Hamburg, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro czerner göttsch architekten gmbh architektur + stadtplanung in Hamburg beauftragt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: Durchführung einer Informationsveranstaltung.
Sollten jedoch die Vorgaben zur Eindämmung der Coronapandemie dies nicht zulassen: öffentliche Auslegung des Planentwurfes und Einstellen in das Internet.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: ...; davon anwesend: ...; Ja-Stimmen: ...; Nein-Stimmen: ...; Stimmenthaltungen: ...
Bemerkungen: Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: …