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Vorlage - VO/2021/740-01  

Betreff: Abschluss eines Städtebaulichen Vertrags
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Bau- und Umweltamt Bearbeiter/-in: Kroll, Stefan
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Großhansdorf Entscheidung
08.02.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Großhansdorf (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Städtebaulicher Vertrag nach Anpassung HA  
FunktionsplanCzernerGoettschVariante6Stand0810  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Hauptausschuss hat am 26.01.2021 über den Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages zur Übertragung von Planungskosten im Zusammenhang mit der Erstellung einer Bauleitplanung für das Gebiet der ehem. Lungenheilstätte Eilbergweg beraten.

Zum vorgelegten Vertragsentwurf wurden nachstehende Änderungen beschlossen:

 

§ 1 Absatz 1: Der Absatz wird ergänzt um Aussagen zu Eigentums- und Mietwohnungsbau, zur Nachnutzung der Turnhalle und zum Erhalt des Waldes.

 

§ 5 Absatz 1: Der in 2016 bestimmte Mietpreis von 8 € wird zur Angleichung an die allg. Preissteigerung angehoben auf 9 €.

 

§ 5 erhält einen neuen Absatz 8, in dem der Unterhalt privater Flächen geregelt wird, der alte Absatz 8 wird der neue Absatz 9.  

 

§ 7 Absatz 2: dieser Absatz wird um eine Klausel zur Aufrechterhaltung der Pflichten des Vorhabenträgers im Zuge der Aufteilung des Geländes nach dem Gesetz über Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohneigentumsgesetz - WEG) ergänzt. 

 

Redaktionell wurde in § 1 das Datum des Beschlusses der Variante 6 des Funktionsplans vom 20.01.2018 auf den 20.11.2018 und in § 4 der Name des Biologen in Karsten Lutz korrigiert.

 

Der Gesellschafterversammlung des Vertragspartners wurden die Änderungen am 27.01.2021 übermittelt, eine Rückmeldung war bis zum Versand der Sitzungsunterlagen noch nicht zu verzeichnen.

 

In der Sitzung der GV erfolgt hierzu ein mündlicher Bericht.

 

 

Anlage: Städtebaulicher Vertrag in aktualisierter Fassung

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Gemeindevertretung beschließt den Abschluss des beigefügten Städtebaulichen Vertrages zur Abwälzung der Kosten für die Aufstellung der Bauleitplanung zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes und für den Bebauungsplan 48 für das Gebiet der ehem. Lungenheilstätte Eilbergweg (Eilbergweg 22, 22 a, 24, 26, 28, 30 und 32 (Flurstücke 190, 3199, 2731 der Flur I der Gemarkung Großhansdorf - nördlich Waldreiterweg, östlich U-Bahn, südlich Eilbergweg, westlich Hoisdorfer Landstraße / Waldreiterweg der Flur 1 der Gemarkung Großhansdorf) auf den Vorhabenträger.

Ebenfalls beschließt die Gemeindevertretung, den Bürgermeister mit der Ausfertigung des Städtebaulichen Vertrages nach Ergänzung des noch zu ermittelnden Bürgschaftsbetrages (§ 3 Abs. 1) zu beauftragen.