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Erläuterung:
Auf die Vorlage VO/2019/351 für die Sitzung des BUA am 30.04.2019 wird verwiesen. Die beschlossene Stellungnahme zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplans (LEP) bezog sich auf ÖPNV und die Ausweisung von Siedlungsgebieten. Letzteres wurde zwar aufgrund der hiesigen zurückhaltenden Praxis der Baugebietsausweisung kritisch gesehen, die Stellungnahme wurde jedoch nicht berücksichtigt, da sie den Grundsätzen der landesweiten Entwicklungsstrategie entgegenstand.
Der Landesentwicklungsplan wurde aufgrund seiner Themenvielfalt und den daraus resultierenden Anknüpfungspunkten für Stellungnahmen anderer Institutionen überarbeitet.
Änderungen werden im LEP wie folgt zusammengefasst:
In den zweiten Entwurf sind zahlreiche Vorschläge, Hinweise und Anmerkungen aus dem ersten Beteiligungsverfahren eingeflossen. Es wurden außerdem Inhalte aktualisiert aufgrund von neueren Fachplanungen, Gesetzen, Vorhaben und Programmen. Auch neue Inhalte sind hinzugekommen. Hier einige Beispiele:
- Bei den Strategischen Handlungsfeldern für eine nachhaltige Entwicklung in Schleswig-Holstein wurde der Ansatz "Flächensparen nachhaltig gestalten - Flächeninanspruchnahme reduzieren" ergänzt. Dort werden konkrete Maßnahmen der Landesregierung aufgeführt, mit denen bis 2030 erreicht werden soll, die Neuinanspruchnahme von Flächen für Siedlung und Verkehr im Land auf weniger als 1,3 Hektar pro Tag zu reduzieren.
- Damit die Gemeinden zukünftig mehr Wohnungen im Geschosswohnungsbau planen können und weniger Fläche in Anspruch nehmen, wurde der wohnbauliche Entwicklungsrahmen geändert. Unter anderem werden Wohnungen in Mehrfamilienhäusern nur noch zu zwei Drittel auf den Rahmen angerechnet.
- Bei der Steuerung des großflächigen Einzelhandels in Schleswig-Holstein wurden das Kongruenzgebot und das Integrationsgebot flexibler gestaltet. Beim Kongruenzgebot können zum Beispiel bei der Ermittlung des Kaufkraftpotenzials in Tourismusgemeinden nun auch Übernachtungsgäste mitberücksichtigt werden sowie in Grenzhandelsgemeinden skandinavische Kunden. Nach dem Integrationsgebot werden großflächige Einzelhandelsbetriebe mit Sortimenten für die Nahversorgung nicht mehr auf die zentralen Versorgungsbereiche der Standortgemeinden begrenzt, sondern sind im baulichen Siedlungszusammenhang zulässig.
- Weil immer mehr große Solar-Freiflächenanlagen im Land geplant werden, wird durch den Landesentwicklungsplan hier jetzt stärker räumlich gesteuert. Die Anlagen sollen besonders in bereits vorbelasteten Bereichen, wie zum Beispiel entlang von Autobahnen und Bundesstraßen errichtet werden. Sensible Bereiche, zum Beispiel für Natur- und Landschaft, sollen stärker geschützt und das Landschaftsbild weniger beeinträchtigt werden. Unter anderem sollen längere bandartige Strukturen vermieden werden. Außerdem werden Ausschlussgebiete benannt, die in den Regionalplänen festgelegt werden.
Für Großhansdorf bleibt folgendes festzustellen:
Die Gebietsausweisungen und der Status als Stadtrandkern 2. Ordnung haben sich gegenüber dem 2018er Entwurf nicht geändert.
Positiv hervorzuheben ist, dass der Stärkung des Fuß- und Radverkehrs eine noch höhere Bedeutung zugemessen wird und entsprechende Ziele in einem eigenen Kapitel 4.36 beschrieben werden. Hieraus werden sich künftig Handlungsempfehlungen und Programme ergeben.
Der Schienenverkehr wird im Kapitel 3.4.2 behandelt.
Zur S 4 und möglichen Streckenalternativen an der BAB A 1 wird auf die Grundlagen der Planung (Bundesverkehrswegeplan vom 3. August 2016 (BVWP), das Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG) sowie der Landesweite Nahverkehrsplan (LNVP)) verwiesen und geschlussfolgert, dass die Schienenwege auf den zum Teil durch den Mischbetrieb von Personen- und Güterzügen verkehrlich stark belasteten Strecken im Hamburger Umland ausgebaut werden sollen : - Achse Nord-Ost: Ausbau zwischen Hamburg-Hasselbrook und Bad Oldesloe für einen separaten S-Bahn-Verkehr ("S 4 Ost"),
Weitere Details zur Streckenführung werden nicht genannt.
Die Unterlagen des LEP sind unter www.bolapla-sh.de online verfügbar.
Um Beratung und ggfs. Beschlussfassung wird gebeten.
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