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Vorlage - VO/2019/488-02  

Betreff: Bebauungsplan 38 / 9. Änderung F-Plan, Gebiet "Grenzeck", nördlich BAB A 1, östlich Sieker Landstraße, südlich Papenwisch, westlich Grenzeckkoppel; Beratung über die weitere Vorgehensweise
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
  Bezüglich:
VO/2019/488
Federführend:Bau- und Umweltamt Bearbeiter/-in: Kroll, Stefan
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss Entscheidung
15.12.2020 
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Luftbild mit Anbauverbotszone  
UebersichtPlangeltungsbereiche  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Über den Bebauungsplan 38 wurde zuletzt in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 25.02.2020 beraten.

Bei der Beratung über den Planumgriff standen 3 Planungsvarianten zur Diskussion.

Variante 1 beschränkte sich auf das Grundstück Grenzeck 2, Variante 2 umfasste den vollständigen Straßenzug Grenzeck und die Variante 3 beinhaltete nur die östlich gelegene Grenzeckkoppel.

Beschlossen wurde, die Planung für die damals vorgestellte Variante 2 aufzunehmen.

Es stellt sich allerdings die Frage, ob an dem Beschluss festgehalten werden soll.

Aus Sicht der Verwaltung ist das in § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) verankerte Planerfordernis nicht zwingend gegeben. Danach haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.Die Grundstücke der Straße Grenzeck sind bis auf Nr. 2 (ehem. Arztpraxis und Wohngebäude wurden Anfang 2020 abgebrochen) und einer Baulücke in 2. Reihe auf dem Grundstück 16 vollständig bebaut. Außer einer Bestandsfestschreibung ist es fraglich, ob es einer vollflächigen Überplanung überhaupt bedarf, zumal der baulichen Entwicklung in Richtung Südosten durch die 40 m tiefe Anbauverbotszone nach § 9 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) entlang der BAB A 1 ohnehin kaum Raum bleibt. In den vergangenen Jahrzehnten konnte die bauliche Entwicklung sehr gut über das Instrument des § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) gesteuert werden.

 

Auch angesichts der Differenz von 23.000 € zwischen den Angeboten für Planungskosten der Varianten 1 und 2 und der aktuellen Haushaltslage sollte über den Fortbestand des im Februar 2020 gefassten Beschlusses noch einmal beraten werden

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

Anlagen:

Luftbild mit Anbauverbotszone  

Übersicht Plangeltungsbereiche.

 

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ohne

 

Stammbaum:
VO/2019/488   Bebauungsplan 38 / 9. Änderung F-Plan, Gebiet "Grenzeck", nördlich BAB A 1, östlich Sieker Landstraße, südlich Papenwisch, westlich Grenzeckkoppel; Beratung über den Umgriff des Plangeltungsbereichs und über die weitere Vorgehensweise   Bau- und Umweltamt   Vorlage
VO/2019/488-01   Bebauungsplan 38 / 9. Änderung F-Plan, Gebiet "Grenzeck", nördlich BAB A 1, östlich Sieker Landstraße, südlich Papenwisch, westlich Grenzeckkoppel; Beratung über den Umgriff des Plangeltungsbereichs und über die weitere Vorgehensweise   Bau- und Umweltamt   Vorlage
VO/2019/488-02   Bebauungsplan 38 / 9. Änderung F-Plan, Gebiet "Grenzeck", nördlich BAB A 1, östlich Sieker Landstraße, südlich Papenwisch, westlich Grenzeckkoppel; Beratung über die weitere Vorgehensweise   Bau- und Umweltamt   Vorlage
VO/2019/488-03   Bebauungsplan 38, Gebiet: östlich der Sieker Landstraße, südlich der Straße Grenzeck für die Flurstücke 3514 und 3516 (Grenzeck 2): Beratung über den Vorentwurf   Bau- und Umweltamt   Vorlage