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Über den Bebauungsplan 38 wurde zuletzt in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 25.02.2020 beraten.
Bei der Beratung über den Planumgriff standen 3 Planungsvarianten zur Diskussion.
Variante 1 beschränkte sich auf das Grundstück Grenzeck 2, Variante 2 umfasste den vollständigen Straßenzug Grenzeck und die Variante 3 beinhaltete nur die östlich gelegene Grenzeckkoppel.
Beschlossen wurde, die Planung für die damals vorgestellte Variante 2 aufzunehmen.
Es stellt sich allerdings die Frage, ob an dem Beschluss festgehalten werden soll.
Aus Sicht der Verwaltung ist das in § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) verankerte Planerfordernis nicht zwingend gegeben. Danach haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.Die Grundstücke der Straße Grenzeck sind bis auf Nr. 2 (ehem. Arztpraxis und Wohngebäude wurden Anfang 2020 abgebrochen) und einer Baulücke in 2. Reihe auf dem Grundstück 16 vollständig bebaut. Außer einer Bestandsfestschreibung ist es fraglich, ob es einer vollflächigen Überplanung überhaupt bedarf, zumal der baulichen Entwicklung in Richtung Südosten durch die 40 m tiefe Anbauverbotszone nach § 9 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) entlang der BAB A 1 ohnehin kaum Raum bleibt. In den vergangenen Jahrzehnten konnte die bauliche Entwicklung sehr gut über das Instrument des § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) gesteuert werden.
Auch angesichts der Differenz von 23.000 € zwischen den Angeboten für Planungskosten der Varianten 1 und 2 und der aktuellen Haushaltslage sollte über den Fortbestand des im Februar 2020 gefassten Beschlusses noch einmal beraten werden
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
Anlagen:
Luftbild mit Anbauverbotszone
Übersicht Plangeltungsbereiche.
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