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Die Aufgabe wird bereits vom Einwohnermeldeamt ausgeführt. Ausländische Staatsangehörige, die keine EU-Staatsangehörigen sind, erhalten als Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts in Deutschland einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT). Dieser eAT enthält ein elektronisches Speicher- u. Verarbeitungsmedium (Chip), in dem die Daten der Person, die Daten des Aufenthaltstitels, die Fingerabdrücke der beiden Zeigefinger, das Lichtbild und die Adresse gespeichert sind. Bei einem Umzug sind die Chipdaten wie bei einem Personalausweis zu ändern. Zur Verwaltungsvereinfachung sollten die Einwohnermeldeämter diese Änderung bei der Anmeldung mit durchführen. Diese Umstellung macht Sinn, da die betroffenen Personen nicht noch extra zur Ausländerbehörde fahren müssen.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Übertragung der Änderung der Meldeanschrift auf elektronischen Aufenthaltstiteln und Reiseausweisen durch die Einwohnermeldeämter entsprechend des in der Anlage beigefügten Vertragsentwurfes abzuschließen.