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Bei Aufstellung des 2020er Haushaltes lag ein Informationsangebot der Fa. Gekom vor (Haushaltsstelle 1.6750.655000 „Sachverständigenkosten“). Inhalt des Angebotes war die Neukalkulation der Straßenreinigungsgebühr inkl. der vorherigen digitalen Neuerfassung der Straßenfrontlängen. Vielfach wurden die Straßenfrontlängen der 2287 zu veranlagenden Grundstücke im Gemeindegebiet nur analog per Lineal ermittelt. (Haushaltsstelle 1.6750.655000 „Sachverständigenkosten“).
Dieses Informationangebot wurde nunmehr konkretisiert. Die Gesamtkosten der über die Straßenreingungsgebühr refinanzierbaren Aufwendungen belaufen sich auf 29.750,00 € inkl. 19% MwSt (die Leistung wird erst 2021 fertiggestellt). Mit einem Anteil für unvorhergesehenes liegt der Auftragswert 10.000,00 € über dem Haushaltsansatz von 20.000,00 €. Somit entstünde bei Beauftragung eine tlw. überplanmäßige Ausgabe.
Gemäß § 82 Abs. 1 GO sind überplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.
Die überplanmäßige Ausgabe ist unabweisbar, da die digitale Neuerfassung der Straßenfrontlängen der Abgabensicherheit dient und Basis der Neukalkulation der Straßenreinigungsgebühr bildet.
Die überplanmäßige Ausgabe i. H. v. rd. 10.000,00 € bei der Haushaltsstelle 1.6750.655000 (Sachverständigenkosten) kann gedeckt werden durch Minderausgaben von je 5.000,00 € bei den Haushaltsstellen und 7000.51023 (Unterhaltung des beweglichen Vermögens „Überwachung Indirekteinkleiter“) und 7920.71200 (Gemeinden und Gemeindeverbände „Zuschuss Nachtbus“).
Die Überwachung der Indirekteinleiter wird seit 01.01.2020 von der HSE in eigener Zuständigkeit wahrgenommen. Der Zuschuss Nachtbus muss nicht mehr gezahlt werden, da der Nachtbus ab 01.01.2020 in das Regelangebot des HVV überführt wurde.
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
Der überplanmäßigen Ausgabe von 10.000,00 € bei der Haushaltsstelle 1.6750.655000 (Sachverständigenkosten) wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei bei den Haushaltsstellen 7920.71200 und 7000.51023, die Unabweisbarkeit wird festgestellt.