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Vorlage - VO/2020/687-01  

Betreff: Satzung zur 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Großhansdorf
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
  Bezüglich:
VO/2020/687
Federführend:Haupt- und Ordnungsamt Bearbeiter/-in: Hettwer, Gabriele
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Großhansdorf
07.12.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung Großhansdorf (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Hauptsatzung 2. Änderung_2.Entwurf  

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1.) Videokonferenz

 

In der Sitzung des Hauptausschusses am 16. November 2020 wurde über den Entwurf zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Großhansdorf beraten und die Empfehlung ausgesprochen, diesen in der nächsten Gemeindevertretersitzung zu beschließen. Grundlage für den Satzungsentwurf war der Runderlass des Landes zur Ausbreitung des Corona-Virus Sars-CoV-2; kommunaler Sitzungsdienst vom 29. Oktober 2020. Im Zusammenhang mit der neuen Möglichkeit, Sitzungen per Videokonferenz durchzuführen, wurde aber eine zwingende Internetübertragung nicht gesondert erwähnt. Es wurde lediglich auf die bestehende Regelung aus 2014 hingewiesen, die eine ergänzende Übertragung einer Sitzung per Internet ermöglicht.

 

Es wurde eine leicht praktikable Lösung vorgeschlagen, um den Aufwand so gering wie möglich zu halten. Diese Sichtweise haben mehrere Kommunen und Städte im Kreis geteilt. Nach der Sitzung des Hauptausschusses hat die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände Hinweise zur Umsetzung der neuen Rechtsvorschrift herausgegeben. Diese und die Ausführungen von Dataport zu den technischen Möglichkeiten sind dieser Vorlage beigefügt.

 

Um eine absolute Rechtssicherheit zu erhalten, wird vorgeschlagen, den dieser Vorlage anliegenden 2. Entwurf der Satzung zur 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Großhansdorf zu beraten und zu beschließen. Mit einer Beschlussfassung kann  die Umsetzung nicht sofort erfolgen.  Wie bereits in der Sitzung mitgeteilt, kann die Anwendung  Cisco Webex aus datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten nicht mehr verwendet werden. Es muss sichergestellt sein, dass die Daten auf einem in Deutschland stehenden Server verarbeitet werden. Derzeit gibt es keine Möglichkeit, die Sitzungen als Videokonferenz und gleichzeitig Live im Internet anzubieten. Ferner besteht rechtlich auch die Möglichkeit, Hybrid-Sitzungen durchzuführen, das heißt, dass Mitglieder der Gemeindevertretung per Video über einen Bildschirm/Leinwand an einer Präsenzsitzung teilnehmen könnten. Mit der Satzungsänderung wird eine Möglichkeit geschaffen, mehr im Moment nicht. Die Umsetzung kann erst erfolgen, wenn das Verfahren insgesamt geklärt ist und die Geschäftsordnung geändert wurde. Hierfür ist es erforderlich, die Angebote auf dem Markt und deren Umsetzungsmöglichkeiten zu prüfen. Welche Ressourcen dazu benötigt werden, wäre ebenfalls noch in Erfahrung zu bringen. Die Stadt Ahrensburg ist bereits in der Testphase, über die Ergebnisse kann in der Sitzung berichtet werden. Über allem steht,  dass Videokonferenzen die absolute Ausnahme darstellen sollen. Die Anforderungen für die Notwendigkeit sind sehr hoch. Besteht die Möglichkeit, eine Sitzung unter den rechtlichen Vorgaben und allgemeinen Hygienevorschriften durchzuführen, so sind die Sitzungen als Präsenzsitzungen abzuhalten. In besonderen Lagen sollen die Sitzungen grundsätzlich auf wichtige Entscheidungen begrenzt werden, diese Vorgabe gilt auch für mögliche Videokonferenzen.

 

Mit dieser Änderung der Hauptsatzung hätte die Gemeinde Großhansdorf grundsätzlich die rechtliche Möglichkeit der Durchführung von Videokonferenzen für Sitzungen der Gemeindevertretung, der Ausschüsse und der Beiräte. Ein entsprechendes rechtliches, organisatorisches und technisches Konzept wird von der Verwaltung erarbeitet. Die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung wird anschließend  ergänzt um eine Regelung über die ordnungsgemäße Durchführung der Sitzungen der Gremien im Rahmen von Videokonferenzen. Das Konzept wird den Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt

 

2.) Neuordnung der Ausschüsse

 

Der Antrag der FDP-Fraktion wurde in der Sitzung des Hauptausschusses am 16. November 2020  intensiv beraten. Es bestand Einvernehmen darüber, sich im nächsten Jahr mit einer möglichen Neuordnung der Ausschüsse und deren Aufgaben zu befassen.

 

3.) Änderung der Bekanntmachungsverordnung

 

Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Großhansdorf erfolgen  auf der Homepage der Gemeinde. § 14 Abs. 1 der Hauptsatzung sieht folgende Regelung vor:

 

Satzungen und Verordnungen der Gemeinde werden durch Bereitstellung auf der Internetseite www.grosshansdorf.de bekanntgemacht. Hierauf wird in der Zeitung Stormarner Tageblatt hingewiesen. Nachrichtlich werden die Bekanntmachungen im Anzeigenblatt „Ahrensburger Markt“ und in den Aushangkästen der Gemeinde veröffentlicht.

 

Nach der Änderung der Bekanntmachungsverordnung entfällt die Verpflichtung der Hinweis-Bekanntmachung. Es genügt dann die Bekanntmachung auf der Internetseite.

 

Eine weitere Änderung in der Bekanntmachungsverordnung lautet: „Jede Person kann sich Satzungen und Verordnungen kostenpflichtig zusenden lassen. Textfassungen sollen im Rathaus bereitgehalten werden.“

 

Die nach dem Baugesetzbuch erforderlichen örtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde müssen weiterhin erfolgen. Eine Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde ist weiterhin vorzusehen.

 

Die nachrichtliche Veröffentlichung sollte aus der Satzung herausgenommen werden, da die Gemeinde keinen direkten Einfluss auf die Ausführung in der Presse hat. Ferner ist der Aushangkasten kein verpflichtendes Instrument der Bekanntmachung. Sofern die Satzung so beschlossen werden sollte, erfolgt weiterhin die Mitteilung an die örtliche Presse sowie der zusätzliche Aushang in den Aushangkästen der Gemeinde.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung zur 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Großhansdorf.

 

 

 

Stammbaum:
VO/2020/687   Satzung zur 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Großhansdorf   Haupt- und Ordnungsamt   Vorlage
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