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Die Schulverbandsversammlung hat die Entscheidung über die Annahme von Schenkungen, Spenden und ähnlichen Zuwendungen bis zu einem Wert in Höhe von 25.000 € gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 GkZ in Verbindung mit § 76 Abs. 4 Satz 4 GO und § 7 Abs. 2 Nr. 6 der Verbandssatzung des Schulverbandes Großhansdorf auf den Schulverbandsvorsteher übertragen.
Über die Annahme oder die Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen, die über einen Wert in Höhe von 50 € hinausgehen, erstellt der Schulverbandvorsteher zur letzten Sitzung der Schulverbandsversammlung eines Jahres einen Bericht. Eine Übersicht der vom Schulverbandsvorsteher seit dem letzten Bericht entgegengenommenen Spenden ist als Anlage beigefügt.
Der Verwaltung lagen hinsichtlich der aufgeführten Spenden keine Erkenntnisse vor, die zu einer Ablehnung der Spenden hätte führen müssen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Anlagen:
Spendenübersicht für die Schulverbandsversammlung
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1 | Spendenübersicht 2020 als Vorlage für Schulverbandsversammlung (30 KB) |