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Vorlage - VO/2020/667-01  

Betreff: Haushalt 2021; Anträge der Fraktion Bündnis 90 / die Grünen
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
  Bezüglich:
VO/2020/667
Federführend:Bau- und Umweltamt Bearbeiter/-in: Kroll, Stefan
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss Vorberatung
17.11.2020 
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag Solarpotenzialkataster  
Antrag Überweg An der Eilshorst  
Antrag Sperrung Ihlendieksweg  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Von der Fraktion Fraktion Bündnis 90 / die Grünen wurden am 6. und 8.11.2020 3 Anträge zur Haushaltberatung 2021 eingebracht.

 

Antrag Solarpotenzialkataster (HHSt. 6300. 65510 neu)

 

Ergänzend zum Antragstext sei auf folgendes hingewiesen: ein Solarpotenzialkataster stellt i.d.R. auf Grundlage georeferenzierter Daten die für die Nutzung von Sonnenenergie (Solarthermie und Photovoltaik) grundsätzlich geeigneten Gebäude- und Dachflächen dar, deren Eignung in Abhängigkeit von Ausrichtung, Neigung bewertet wurden.

 

Zu beachten ist, dass für eine zuverlässige Einschätzung der Eignung einer Dachfläche nicht nur die Solarpotenzialanalyse aus dem Kataster, sondern auch eine detaillierte Betrachtung der Vor-Ort-Situation herangezogen werden muss.

 

Relevant ist beispielsweise auch die Struktur der Dachfläche. Dachgauben, Dachterrassen, Dachaufbauten, Schornsteine, Dachfenster, Antennen etc. müssen im Einzelfall nicht nur für die Verschattungsanalyse, sondern auch für die installationstechnische Planung berücksichtigt werden und beeinflussen die tatsächlichen nutzbaren Flächenanteile.

 

Auch muss sichergestellt sein, dass die Dachkonstruktion eine ausreichende Tragfähigkeit für die Solarmodule aufweist.

 

Bei Solaranlagen handelt es sich um bauliche Anlagen gemäß Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO). Nach § 63 Abs. 1 Nr. 3 a und b LBO gehören Solaranlagen zu Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung und sind i.d.R. nicht baugenehmigungsbedürftig.

 

Planungsrechtliche Gründe können hingegen die Installation einer Solaranlage genehmigungsbedürftig machen oder ggfs. auch nicht zulassen. Vielfach setzen die Großhansdorfer Bebauungspläne die zulässige Art und Farbe der Bedachung fest. Gerade die älteren Pläne weisen noch keine allgemeine Freigabe für Solaranlagen auf Dächern auf, hier wäre ggfs. durch Planänderung nachzubessern.

 

Im Falle der Zustimmung durch den BUA, ist bei der neu einzurichtenden HHSt. 6300. 65510 (Konzepte) ein Betrag von 12.500 € einzustellen.

 

Die Förderfähigkeit des Solarpotenzialkatasters wurde beim Regionalmanagement der Aktivregion Alsterland abgefragt.

 

Lt. Auskunft vom 10.11.2020 würde die Förderung nach Förderaufruf über das vergleichsweise neue Regionalbudget ab 1.1.2020 möglich sein. Die Bewertung des Projekts erfolgt in einem Ranking mit anderen eingereichten Projekten, erst dann kann eine Aussage über die Höhe der Fördermittel getroffen werden.  

 

Aufgrund der unklaren personellen Auswirkungen sollte die Beratung und Beschlussfassung über diese Maßnahme auf den evtl. 1. Nachtragshaushalt 2021 verschoben werden, um mit anderen Verwaltungen den tatsächlichen Aufwand zu klären.  

 

 

Antrag Hansdorfer Landstraße (L 91) / An der Eilshorst (HHSt. 6300.60100):

 

Der Inhalt das Antrages wurde der Verkehrsaufsicht und dem Straßenbaulastträger (LBV SH / Straßenmeisterei Bargteheide) vorgelegt.

Seitens der Verkehrsaufsicht wurde bereits Zustimmung signalisiert, eine Rückmeldung des Straßenbaulastträgers lag bis zum Versand der Vorlage noch nicht vor.

Der Kreuzungsbereich ist durch die vorhandene Natriumdampflampe bereits mit orangem Licht (Farbtemperatur 2000 Kelvin) ausgeleuchtet. Eine zusätzliche Straßenlaterne würde keine Verbesserung bewirken.

 

Verwaltungsseitig wurde daher zunächst der Bauhof beauftragt, den Lampenkopf gegen ein leistungsstärkeres Exemplar aus dem Bestand mit einer Farbtemperatur von 1600 Kelvin zu tauschen. Das hellere Leuchtmittel in Verbindung mit der besseren Signalwirkung sollte dazu beitragen, die Sicherheit im Einmündungsbereich zu erhöhen.

 

Im Falle der Zustimmung durch den BUA, ist bei HHSt. 6300.60100 (Straßen- und Verkehrszeichen) ein zusätzlicher Betrag von 1.200 € für die flächige Straßenmarkierung in rot mit ergänzenden weißem Haltebalken einzustellen.

 

 

Antrag Sperrung Ihlendieksweg (HHSt. 6300.51000)

 

Der Inhalt des Antrages wurde der Verkehrsaufsicht vorgelegt, eine Rückmeldung lag bis zum Versand der Vorlage noch nicht vor.

 

Ein seitlich der Fahrbahn des unbefestigten Teils des Ihlendiekswegs angeordneter rd. 720 m langer und 1,50 m breiter in wassergebundener Bauweise hergestellter Radweg würde mit Material und Einbau durch eine Fachfirma lt. Informationsangebot vom 11.11.2020 rd. 13.000  € kosten.

 

Nach wie vor müssen aber Mitarbeiter und Beauftragte der Landesforsten den unbefestigten Teil des Ihlendieksweg nutzen (u.a. mit schwerem Gerät wie Schleppern und Harvestern) und würden auch den Radweg queren.

 

Im Falle der Zustimmung durch den BUA, ist bei HHSt.  6300.51000  (Unterhaltung Straßen, Wege, Plätze) unter der neuen Ziffer 11 ein Betrag von 13.000 € einzustellen.

 

Die im Antrag beschriebene Kostenminderung schlägt hingegen nicht durch, da die regelmäßige Instandhaltung des unbefestigten Teils des Ihlendiekswegs seit Jahren nur knapp die Mindestanforderung erfüllt, um schon jetzt zusätzlichen Fahrzeugverkehr zu verhindern.

Insofern sollte der im Antrag beschriebenen Ansatzminderung um 4.000 € nicht gefolgt werden, da die hier veranschlagten Kosten von 8.000 € in erster Linie für die  Unterhaltung der wassergebundenen Straßen An der Eilshorst (Nordteil), Depenwisch, Jäckbornsweg (Westteil), Lurup, Waldreiterweg, den zahlreichen wassergebundenen Gehwegen und dem Wanderweg vorgesehen sind.

 

Verwaltungsseitig bestehen Bedenken, eine Straße zu sperren, da dies in zahlreichen anderen Wohnstraßen zu ähnliche Anfragen führen wird. Der vergleichsweise wenige Verkehr im Ihlendieksweg verlagert sich auf andere Straßen, in denen auch Bürger*innen wohnen.

 

Anlagen:

Antrag Solarpotenzialkataster

Antrag Überweg An der Eilshorst  

Antrag Sperrung Ihlendieksweg  

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

 

 

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ohne

 

Stammbaum:
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VO/2020/724   Beschluss der Haushaltssatzung 2021   Kämmerei   Vorlage