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Vorlage - VO/2020/704  

Betreff: 8. Änderung B-Plan 8 Bereich "Grundschule Wöhrendamm, Wöhrendamm 59 (Flurstück 2711 der Gemarkung Großhansdorf)"; Beratung und Beschluss über die während der Entwurfsauslegung eingegangenen Bedenken u. Anregungen sowie Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Bau- und Umweltamt Bearbeiter/-in: Kroll, Stefan
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Großhansdorf Entscheidung
07.12.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung Großhansdorf (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
B-Plan 8.8 Abwägungsvorschläge  
B-Plan 8.8 Planzeichnung Satzungsbeschluss  
B-Plan 8.8 Begründung Satzungsbeschluss  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die von der Gemeindevertretung am 19.03.2020 beschlossene Entwurfsauslegung fand im Rathaus unter Coronaauflagen und auf der gemeindlichen Webseite statt. Die Möglichkeit der Einsichtnahme im Rathaus wurde bis zum Versand der Verwaltungsvorlage nicht genutzt.

 

Die Onlineverfügbarkeit der Bekanntmachung und der Planungsunterlagen wurde während der Geschäftszeiten des Rathauses von Montag bis Freitag stichprobenartig kontrolliert.

 

Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange enthielten überwiegend nur inhaltliche Vermerke der Kenntnisnahme.

 

Geringfügige Änderungen an der Planung ergeben sich nur durch die Stellungnahme des Kreises Stormarn (Einwender 1.1) und zwar wie folgt:

Zum Schutz der Bäume wird die überbaubare Fläche reduziert: die Baugrenze südlich der Baumgruppe auf dem Schulhof wird nach weiter nach Süden verlegt, die nördliche Baugrenze an der Baumgruppe östlich der Buskehre / Parkplatzfläche wird weiter nach Norden verlegt.

 

Die Lage des geplanten Baukörper steht dieser Anpassung nicht entgegen, da dessen Grundfläche ohnehin nicht bündig an den umgebenden Baugrenzen anliegt.

 

Sollten nach Versand der Verwaltungsvorlage weitere relevante Stellungnahmen eingehen, wird der Abwägungsvorschlag entsprechend ergänzt und in der neuen Fassung bis zur Sitzung nachgereicht.

   

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

Anlagen:

B-Plan 8.8 Abwägungsvorschläge  

B-Plan 8.8 Planzeichnung Satzungsbeschluss  

B-Plan 8.8 Begründung Satzungsbeschluss

 

 

 

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Beschluss:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 8. Änderung des B-Planes 8 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft (sh. Anlage „Abwägungsvorschlag“):

a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen von Einwender 1.1

b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen keines Einwenders

c) nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von Einwender 1.2, 1.3, 3.1.

Die Planwerkstatt Nord  wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung die 8. Änderung des B-Planes Nr. 8 für das Gebiet "Grundschule Wöhrendamm, Wöhrendamm 59 (Flurstück 2711 der Gemarkung Großhansdorf)", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.grosshansdorf.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: ...;

davon anwesend ...; Ja-Stimmen: ...; Nein-Stimmen: ...Stimmenthaltungen: ...

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...