|
|
Gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 GkZ in Verbindung mit § 82 Abs. 1 GO und § 4 der Haushaltssatzung des Schulverbandes Großhansdorf für das Haushaltsjahr 2020 ist der Schulverbandsvorsteher berechtigt, seine Zustimmung zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben bis zu einer Höhe von 10.000 EUR ohne Genehmigung durch die Schulverbandsversammlung zu erteilen (unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben). Über die geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben hat der Schulverbandsvorsteher mindestens halbjährlich zu berichten.
Eine Übersicht über die im Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 03.11.2020 mit Zustimmung des Schulverbandsvorstehers geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
In der Sitzung werden bei Bedarf diese Ausgaben näher erläutert.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Anlagen:
Übersicht über unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | Übersicht über unerhebliche über- und außerplanmäßigen Ausgaben (22 KB) |