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Vorlage - VO/2020/699  

Betreff: 1. Änderungsatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben der Hamburger Stadtentwässerung - Anstalt des öffentlichen Rechts - für die zentrale Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Großhansdorf; Zustimmung der Gemeinde
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Bau- und Umweltamt Bearbeiter/-in: Kroll, Stefan
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss Vorberatung
17.11.2020 
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Änderung Abgabensatzung  
Synopse alte und neue Fassung des Par. 6  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Nach § 4 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Delegation der hoheitlichen Aufgabe der Abwasserbeseitigung auf die Hamburger Stadtentwässerung (HSE) wurde auch die Hoheit zum Erlass von Satzungen übertragen.

 

Von der übernommenen Rechtsetzungsbefugnis darf die HSE nur mit einer, in jedem Einzelfall zu erteilenden Zustimmung der Gemeinde Großhansdorf Gebrauch machen.  

 

Die Abgabensatzung wurde im Sommer 2020 neu gefasst (vgl. VO/2020/593).

 

Die HSE übersandte am 03.11.2020 die nachstehend erläuterte 1. Änderungsatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben der Hamburger Stadtentwässerung für die zentrale Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Großhansdorf und bittet um Zustimmung durch die Gemeinde. 

 

Ab dem 01.01.2021 soll die Veranlagung zur Niederschlagswassergebühr durch die HSE vorgenommen werden. Aus diesem Anlass fand in diesem Jahr eine Befragung der Grundstückseigentümer statt.

Die HSE möchte aus Vereinfachungsgründen das Verfahren rund um die Gebührenveranlagung einheitlich zu dem in Hamburg und den übrigen durch die HSE betreuten Gemeinden halten.

Dazu ist es erforderlich die Abgabensatzung in Bezug auf die Niederschlagswasser-gebührenerhebung zum 01.01.2021 zu ändern.

 

Hervorzuheben ist, dass der Gebührensatz auch im nächsten Jahr unverändert bei 0,30 € / m² bleiben soll.

 

Die neuen Regelungen berücksichtigen erstmalig versickerungsfähige teilversiegelte Flächen und Gründächer (Abs. 2), sowie Zisternen und Versickerungsanlagen mit Notüberläufen (Abs. 3 und 4) als gebührenmindernde Tatbestände.

Dies kann als durchaus positives Signal an die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer verstanden werden, den Grad der Versiegelung auf dem eigenen Grundstück zu überprüfen und ggf. zu senken

 

 

Anlagen:

  • Änderungsatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben der Hamburger Stadtentwässerung
  • Synopse alte und neue Fassung des § 6

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

 

 

 

 

 

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Der Gemeindevertretung wird die Zustimmung zum Erlass der 1. Änderungsatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben der Hamburger Stadtentwässerung empfohlen.

 

 

 

Stammbaum:
VO/2020/699   1. Änderungsatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben der Hamburger Stadtentwässerung - Anstalt des öffentlichen Rechts - für die zentrale Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Großhansdorf; Zustimmung der Gemeinde   Bau- und Umweltamt   Vorlage
VO/2020/699-01   1. Änderungsatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben der Hamburger Stadtentwässerung - Anstalt des öffentlichen Rechts - für die zentrale Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Großhansdorf; Zustimmung der Gemeinde   Bau- und Umweltamt   Vorlage