Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2020/697  

Betreff: Nachrücken und Verpflichtung eines stellvertretenden Mitglieds der Schulverbandsversammlung
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Amt für Gebäudewirtschaft und Schulen Bearbeiter/-in: Gruß, Sven
Beratungsfolge:
Schulverbandsversammlung Großhansdorf Entscheidung
18.11.2020 
Sitzung der Schulverbandsversammlung Großhansdorf (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Herr Trenner ist zum 30.06.2020 aus der Gemeindevertretung Siek ausgeschieden. Er war sowohl in der Schulverbandsversammlung als auch im Bauausschuss des Schulverbandes Großhansdorf stellvertretendes Mitglied für Frau Görmer.

 

In der Sitzung der Gemeindevertretung Siek am 25.08.2020 wurde Herr Garber als stellvertretendes Mitglied für Frau Görmer in die Schulverbandsversammlung gewählt.

 

Die Mitglieder der Schulverbandsversammlung sind gemäß § 9 Abs. 2 der Verbandssatzung des Schulverbandes Großhansdorf und gemäß § 5 Abs. 6 GkZ i. V. m. § 33 Abs. 5 Satz 1 der Gemeindeordnung (GO) von der oder dem Vorsitzenden der Schulverbandsversammlung durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten zu verpflichten und in ihre Tätigkeit einzuführen.

 

Somit ist Herr Garber in der Sitzung auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten vom Vorsitzenden der Schulverbandsversammlung zu verpflichten und in seine Tätigkeit einzuführen. Sollte Herr Garber nicht in der Sitzung anwesend sein, so erfolgt die Verpflichtung und Einführung spätestens im Vertretungsfall.

 

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

./.