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Die Gemeinde Großhansdorf hat einen Sitz im Verbandsausschuss des GPV Ammersbek-Hunnau. Dieser wurde in den ersten Jahren durch den Bürgermeister wahrgenommen, danach durch eine Mitarbeiterin des Bau- und Umweltamtes und in den letzten Jahren durch ein Mitglied der Gemeindevertretung.
Herr Limberg hat erklärt, dass sein Amt zum 31.12.2020 endet und der Wunsch besteht, diese Tätigkeit nicht weiter auszuführen. Mit dem Amt sind folgende Tätigkeiten verbunden:
Die Gemeinde Großhansdorf hat eine Vertreterin oder einen Vertreter für den Verbandsausschuss des GPV Ammersbek-Hunnau zu benennen. Bei der Benennung handelt es sich um keine Wahl nach den einschlägigen Bestimmungen der Gemeindeordnung. Über die Vorschläge wird gemäß § 39 GO abgestimmt. Bei der Berechnung der Stimmenmehrheit zählen nur die Ja- und Neinstimmen. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Es liegen zwei Vorschläge vor. Die CDU-Fraktion schlägt Gemeindevertreter Bendfeldt (27.20.2020) und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Gemeindevertreter Schwarz (04.11.2020) vor. Die SPD-Fraktion hat mitgeteilt, dass sie den Vorschlag der CDU-Fraktion unterstützt. Die Vorschläge der Fraktionen sind gem. Gemeindeordnung als Anträge zu werten. Über weitergehende Anträge ist zuerst abzustimmen. Die Kommentierung zur Gemeindeordnung sieht vor, dass bei gleichartigen Anträgen zuerst über den zuerst gestellten Antrag abgestimmt werden sollte, soweit die Geschäftsordnung dazu keine Regelungen getroffen hat. Die gemeindliche Geschäftsordnung sieht hierzu keine Regelung vor. Besteht keine Einigkeit über die Reihenfolge, so wird dies in einem Rahmen eines Geschäftsordnungsbeschlusses festgelegt.
Als Mitglied für den Verbandsausschuss des GPV Ammersbek-Hunnau wird ……………….
benannt.