|
1. In der Sitzung des Hauptausschusses am 8. September 2020 wurde über die letzte Änderung der Gemeindeordnung unter Punkt 8.1 Mitteilungen berichtet. Es wurde damit die Möglichkeit geschaffen, in Fällen höherer Gewalt die Sitzungen der Gemeindevertretung ohne persönliche Anwesenheit der Gremiumsmitglieder im Sitzungsraum als Telefon-/Videokonferenz durchzuführen. Die Sitzung einschließlich der Beratung und Beschlussfassung muss zeitgleich in Bild und Ton an alle Personen mit Teilnahme-Rechten übertragen werden. Voraussetzung hierfür ist eine Änderung der gemeindlichen Hauptsatzung.
Ebenso kann die Hauptsatzung vorsehen, dass auch die Sitzungen der Ausschüsse und sonstiger Beiräte entsprechend durchgeführt werden könnten.
Bei der Durchführung von Sitzungen als Telefon-/Videokonferenz muss gewährleistet sein, dass eine zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton an einen öffentlich zugänglichen Raum erfolgt oder die Einbindung der Öffentlichkeit über das Internet möglich ist.
Die Sitzungen der Gemeindevertretung bzw. der anderen Gremien können über Cisco Webex als Telefon-/Videokonferenz durchgeführt werden. Im Haushalt 2021 sind hierfür noch keine Kosten veranschlagt. Mit zwei Lizenzen (Kosten gesamt 500,-€ jährlich) könnte eine unbegrenzte Anzahl von Videokonferenzen von unbeschränkter Dauer durchgeführt werden.
Die Teilnehmerzahl ist auf 100 Personen begrenzt und somit ausreichend für die Gremiumsmitglieder.
Zur Herstellung der Öffentlichkeit kann – am Beispiel der Gemeindevertretung – die Telefon/Videokonferenz im Sitzungssaal oder Waldreitersaal präsentiert werden. Es wären dann nur die Zuschauer und ein/-e Beschäftigte/-r der Gemeindeverwaltung im Saal anwesend. Über die/den anwesenden Beschäftigten könnten die Zuhörerinnen und Zuhörer auch ihre Anfragen im Rahmen der ‚Fragestunde‘ stellen. Zudem ist bei einem möglichen nichtöffentlichen Teil dann der Ausschluss der Öffentlichkeit gewährleistet. Die Zuhörer benötigen dann keine besondere technische Ausstattung, um der Sitzung verfolgen zu können.
Um die Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse und sonstigen Beiräte im Falle höherer Gewalt als Telefon-/Videokonferenz durchführen zu können, wird vorgeschlagen, die anliegende 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Großhansdorf der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung zu empfehlen.
Die Runderlasse des Landes zur Durchführung von Sitzungen sind als Anlage beigefügt.
2. Die FDP-Fraktion hat einen Antrag zur Änderung der Hauptsatzung gestellt. Der Antrag ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 26. Oktober 2020 im Zusammenhang mit dem Klimaschutz über die Neuordnung des Bau- und Umweltausschusses beraten und nachstehenden Beschlussvorschlag abgelehnt:
Der Bau- und Umweltausschuss gemäß § 5 Abs. 1 c) der Hauptsatzung wird aufgelöst. Anstatt dessen werden die Ausschüsse:
1. Umwelt- und Energieausschuss und
2. Bau- und Planungsausschuss
Als ständige Ausschüsse gebildet.
Die Hauptsatzung ist entsprechend zu ändern.
Über den Antrag der FDP-Fraktion wäre zu beraten. Das Ergebnis wäre ggf. in den Satzungsentwurf für die Sitzung der Gemeindevertretung am 7. Dezember 2020 aufzunehmen.
Hauptausschuss:
Zu 1.: Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Satzung zur 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Großhansdorf zu beschließen.
Zu 2: ./.
Gemeindevertretung:
Zu 1.: Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung zur 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Großhansdorf.
Zu 2: ./.
|