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Vorlage - VO/2020/668  

Betreff: Änderung der Hundesteuersatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Bruszies, Kornelia
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Vorberatung
22.10.2020 
Sitzung des Finanzausschusses (offen)   
Gemeindevertretung Großhansdorf Entscheidung
07.12.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung Großhansdorf (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
info 27820 Hundesteuersatzungen - VG Schleswig verlangt genaue Angaben zum Entstehungszeitpunkt der Steuerschuld  
info 27820 Anlage - 4 A 260 19 URTEIL VOM 28-04-20Anonym  
Hundesteuer Änderung 1.Satzung_2020  

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Die Hundesteuersatzung der Gemeinde Großhansdorf wurde in 2016 letztmalig neu gefasst und bedarf einer Änderung. Es liegt ein rechtskräftiges Urteil vom VG Schleswig vor, in dem die Hundesteuersatzung einer Gemeinde für unwirksam erklärt wurde (Urteil siehe Anlage). Ausschlaggebend war eine aus Sicht des Gerichts fehlende wirksame Regelung zum Entstehungszeitpunkt der Steuerschuld. Durch dieses Gerichtsurteil sind zahlreiche kommunale Satzungen anpassungsbedürftig.

Aufgrund dessen wird im textlichen Teil der Satzung vorgeschlagen, § 3 „Beginn und Ende der Steuerpflicht“ entsprechend abzuändern, sodass die Steuerpflicht in dem darauffolgenden Kalendermonat, in dem ein Hund in einen Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb aufgenommen wird, entsteht bzw. die Steuerpflicht vor dem Kalendermonat, in dem der Hund abgegeben wird, abhandenkommt oder verstirbt, endet.

Eine weitere Änderung wird für § 4, Abs. 1 „Steuersatz“ vorgeschlagen. Die jährlichen Beiträge liegen derzeit für den ersten Hund bei 75 €, für den zweiten Hund bei 100 € und für jeden weiteren Hund bei 120 €. Aufgrund der monatsgenauen Berechnung ergeben sich aus den Steuersätzen Summen mit Cent-Beträgen, z. B. 6,25 € monatlich für den ersten Hund, 8,33 € monatlich für den zweiten Hund.

Dies soll nun vereinfacht werden, indem die jährlichen Beträge für den ersten Hund auf 84 €, für den zweiten Hund auf 108 € und für jeden weiteren Hund auf 132 € steigen. Der letztgenannte Betrag soll deshalb angehoben werden, damit die Betragsdifferenz zum zweiten Hund gewahrt bleibt. Die aktualisierten Beträge sind genau durch 12 teilbar, monatlich werden für den ersten Hund somit 7 €, für den zweiten Hund 9 € und für jeden weiteren Hund 11 € fällig. Im Vergleich zu den anderen Gemeinden im Kreis Stormarn liegt die Gemeinde Großhansdorf mit den aktualisierten Steuersätzen im Mittelfeld.

 

 

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Finanzausschuss:

Der Gemeindevertretung wird empfohlen, die anliegende Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Großhansdorf zu beschließen.

 

Gemeindevertretung:

Die anliegende Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Großhansdorf wird beschlossen.