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Vorlage - VO/2020/667  

Betreff: Haushalt 2021
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Bruszies, Kornelia
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Vorberatung
22.10.2020 
Sitzung des Finanzausschusses (offen)   
Sozialausschuss Vorberatung
Hauptausschuss Vorberatung
16.11.2020 
Sitzung des Hauptausschusses (offen)   
Bau- und Umweltausschuss Vorberatung
17.11.2020 
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses (offen)   
Finanzausschuss Vorberatung
24.11.2020 
Sitzung des Finanzausschusses (offen)   
Gemeindevertretung Großhansdorf Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
2021_Haushalt  
Fehlende_Seite_47_SAVO_HH2021  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

1.  Finanzsituation 2021

 

Der Entwurf des Haushalts 2021 enthält die in den Fachausschüssen vorbereitend gefassten Beschlüsse sowie die Mittelanmeldungen aus den Fachämtern. Die Orientierungsdaten des Haushaltserlasses des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein vom 29.09.2020 wurden so weit es geht  berücksichtigt. Die Einschränkung erfolgt, da der Haushaltserlass die Berechnungen der FAG-Leistungen nach dem noch zu verabschiedenen Gesetzentwurf zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs vorsieht. Einige Parameter für die Berechnungen z.B. die Gemeindestraßenlänge liegen noch nicht vor. Auch bei den Gemeindeanteilen an der Einkommen- und Umsatzsteuer fehlen die für die Verteilung notwendigen, endgültigen Schlüsselzahlen, die zum 01.01.2021 neu festzusetzen sind.

 

Eckdaten:

 

Daten

Haushalt 2021

Plus/Minus

zum HH 2020

Gesamtvolumen

23.337.500

+1.957.000

Volumen Verwaltungshaushalt

E:19.573.200 €

A:22.187.900

+ 387.100

+ 3.001.800 €

Volumen Vermögenshaushalt

1.149.600 €

-1.044.800 €

Zuführung z. VermögensHH

440.400 €

+ 65.400 €

Tilgungsleistungen

440.400 €

+65.400

Freier Finanzspielraum

-2.614.700

-2.614.700

Kredit

0 €

-239.800 €

Rücklagenentnahme

688.400

+688.400

 

 

 

 

 

 

Daten

Haushalt 2021

Haushalt 2020

 

 

Volumen Verwaltungshaushalt

E:19.573.200 €

A:22.187.900

19.186.100 €

+ 387.100

+ 3.001.800 €

Defizit

-2.614.700

0 €

-2.614.700 €

 

Erläuterung der Eckdaten:

 

Die Verwaltung hat den Auftrag vorbereitend für die Beratung in den politischen Gremien einen Haushaltsentwurf zu präsentieren. Dabei ist den gesetzlichen Bestimmungen des Haushaltsrechts, insbesondere dem Grundsatz des Haushaltsausgleichs gemäß § 75 Abs. 3 GO Rechnung zu tragen. Dies ist nicht gelungen. Der Entwurf des Verwaltungshaushalts für 2021 weist ein Defizit in Höhe von 2.614.700 € auf.

Wesentliche Auslöser für dieses ungewöhnliche Ergebnis sind die veränderte, zukünftige Finanzierungsstruktur aufgrund der KiTa-Reform und eine Erhöhung der Personalkosten, die teilweise auch der KiTa-Reform geschuldet sind. Weiterhin sind die Auswirkungen der Corona-Krise beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer deutlich zu spüren. Bei den Schlüsselzuweisungen ist eine stark gestiegene Steuerkraft bei der Gewerbesteuer maßgeblich für den Rückgang.

 

 

Die Eckdaten der Ausgabe- und Einnahmeentwicklung können wie folgt erläutert werden:

 

1. Mehrausgabe Personal          459.500

2. Mehrausgaben Unterhaltung        100.000 €

3. Neue Pauschalförderung externe KiTas (KiTa-Reform)     660.800 €

4. Mehrausgabe Pflichtzuführung                     65.400 €

Gesamt                                 1.285.700 €

 

1. Mindereinnahme Benutzungsgebühren                 -rd. 150.000 €

2. Mindereinnahme Gemeindeanteil Einkommensteuer                  -rd. 500.000 €

3. Mindereinnahme Schlüsselzuweisungen/FAG           - rd. 600.000 €

4. Mindereinnahme Gewerbesteuer                   -rd. 150.000 €

Gesamt                            -rd. 1.400.000 €

 

 

Der Ausgleich des Verwaltungshaushalts konnte so nicht erreicht werden, der freie Finanzspielraum entspricht der Defizitshöhe (-2.614.700 €). Die Zuführung zum Vermögenshaushalt beinhaltet lediglich die Pflichtzuführung in Höhe der Tilgungsleistungen. Das heißt, es können keine Mittel für die Eigenkapitalausstattung zur Finanzierung investiver Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Diese werden durch eine Rücklagenentnahme finanziert. Vom Land im Rahmen des Stabilitätspakts für 2021 avisierte Kompensationen der Ausfälle beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wurden nicht eingeplant, da aus dem Haushaltserlass hervorgeht, dass es hierfür noch keinen konkreten Verteilungsplan gibt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das Volumen des Vermögenshaushalts beträgt 1.149.600 €. Folgende Maßnahmen sind hierin enthalten:

 

Beschaffung bewegliches Vermögen (div. Pos.) 

468.400 Euro

Ankauf von Grundstücken

  10.000 Euro

Tilgung von Darlehen

440.400 Euro

Spielplätze

  58.000 Euro

Bauliche Anlagen

14.000 Euro

Wertverbessernde Maßnahmen

111.000 Euro

Abbruchkosten

40.000 Euro

Investitionskostenzuschuss

6.200 Euro

Zuführung zum Verwaltungshaushalt

1.600 Euro

Gesamt

1.149.600 Euro

 

 

60 % des Volumens im Vermögenshaushalt werden über eine Rücklagenentnahme in Höhe von 688.400finanziert.

 

2. Ausblick auf  die Folgejahre

 

Unter der Annahme, dass sich in den Folgejahren ab 2022 die Aufkommen beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, bei der Gewerbesteuer und bei der zu verteilenden Finanzausgleichsmasse wieder stabilisieren, zeigt der Finanzplan für diese Jahre deutlich geringere Finanzierungsdefizite im Verwaltungshaushalt auf. Weiterhin ist abzuwarten, wie sich die KiTa-Reform ganz konkret finanziell auf die Kommunen auswirkt. Das hierfür genutzte Prognosetool 4.0 ist aus Sicht sehr vieler Kommunen nicht wirklich „vertrauenswürdig“. Positive freie Finanzspielräume kann die Gemeinde Großhansdorf nicht ausweisen. Absehbare Unterhaltungsmaßnahmen wurden eingeplant. Der Vermögenshaushalt  ist für den Ausgleich auf Kreditaufnahmen angewiesen.

 

3. Abschließende Bemerkung

 

In die als Anlage beigefügte SAVO sind die von den Ausschüssen bislang gefassten Beschlüsse, die Investitionsplanung, die Orientierungsdaten des Haushaltserlasses  sowie der Stellenplan eingeflossen. Im Rahmen der Haushaltsberatungen ist zu entscheiden, inwieweit die im Investitionsprogramm enthaltenen Vorhaben im Jahr 2021 umgesetzt werden.

 

In der Anlage sind mit Ausnahme der Personalkosten, die auf einer gesonderten Seite zusammengefasst wurden, in Parallelität zum Haushaltsplan alle Haushaltsstellen aufgeführt. Die Haushaltsstellen, die mit einem * gekennzeichnet sind, sind entweder gar nicht disponibel oder bedingt durch vertragliche Regelungen nur sehr eingeschränkt disponibel.

 

Die letzte Spalte der SAVO enthält wieder das Ergebnis der letzten Jahresrechnung (2019). Auch die Spalte, die eine Tendenzprognose für das laufende Haushaltsjahr mittels verschiedener Symbole enthält, ist wieder dargestellt:

 

 

 

Der Haushaltsansatz für 2020 wird voraussichtlich überschritten.

 

Der Haushaltsansatz für 2020 wird voraussichtlich unterschritten.

 

Der Haushaltsansatz für 2020 ist auskömmlich.

 

Begründungen für größere Differenzen zwischen dem Jahresergebnis 2019 und dem Ansatz 2020 ergeben sich aus den Erläuterungen zur SAVO 2020.  Negative Jahresrechnungsergebnisse resultieren aus Haushaltsausgaberesten, die in Abgang gebracht wurden. Abweichungen der Ansätze 2020 und 2021 sind direkt in der SAVO 2021 begründet.

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Fachausschuss nimmt die nachfolgenden Ausführungen zur Kenntnis und berücksichtigt sie für die Einzelberatungen des Haushaltes 2021 in seinem Zuständigkeitsbereich.

 

Stammbaum:
VO/2020/667   Haushalt 2021   Kämmerei   Vorlage
VO/2020/667-02   Haushalt 2021 - Antrag zum Stellenplan   Haupt- und Ordnungsamt   Vorlage
VO/2020/667-01   Haushalt 2021; Anträge der Fraktion Bündnis 90 / die Grünen   Bau- und Umweltamt   Vorlage
VO/2020/667-03   Zwischenstand Haushalt 2021   Kämmerei   Vorlage
VO/2020/724   Beschluss der Haushaltssatzung 2021   Kämmerei   Vorlage