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1. Finanzsituation 2021
Der Entwurf des Haushalts 2021 enthält die in den Fachausschüssen vorbereitend gefassten Beschlüsse sowie die Mittelanmeldungen aus den Fachämtern. Die Orientierungsdaten des Haushaltserlasses des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein vom 29.09.2020 wurden so weit es geht berücksichtigt. Die Einschränkung erfolgt, da der Haushaltserlass die Berechnungen der FAG-Leistungen nach dem noch zu verabschiedenen Gesetzentwurf zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs vorsieht. Einige Parameter für die Berechnungen z.B. die Gemeindestraßenlänge liegen noch nicht vor. Auch bei den Gemeindeanteilen an der Einkommen- und Umsatzsteuer fehlen die für die Verteilung notwendigen, endgültigen Schlüsselzahlen, die zum 01.01.2021 neu festzusetzen sind.
Eckdaten:
Daten | Haushalt 2021 | Plus/Minus zum HH 2020 |
Gesamtvolumen | 23.337.500 € | +1.957.000 € |
Volumen Verwaltungshaushalt | E:19.573.200 € A:22.187.900 € | + 387.100 € + 3.001.800 € |
Volumen Vermögenshaushalt | 1.149.600 € | -1.044.800 € |
Zuführung z. VermögensHH | 440.400 € | + 65.400 € |
Tilgungsleistungen | 440.400 € | +65.400 € |
Freier Finanzspielraum | -2.614.700 € | -2.614.700 € |
Kredit | 0 € | -239.800 € |
Rücklagenentnahme | 688.400 € | +688.400 € |
Daten | Haushalt 2021 | Haushalt 2020
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Volumen Verwaltungshaushalt | E:19.573.200 € A:22.187.900 € | 19.186.100 € | + 387.100 € + 3.001.800 € |
Defizit | -2.614.700 € | 0 € | -2.614.700 € |
Erläuterung der Eckdaten:
Die Verwaltung hat den Auftrag vorbereitend für die Beratung in den politischen Gremien einen Haushaltsentwurf zu präsentieren. Dabei ist den gesetzlichen Bestimmungen des Haushaltsrechts, insbesondere dem Grundsatz des Haushaltsausgleichs gemäß § 75 Abs. 3 GO Rechnung zu tragen. Dies ist nicht gelungen. Der Entwurf des Verwaltungshaushalts für 2021 weist ein Defizit in Höhe von 2.614.700 € auf.
Wesentliche Auslöser für dieses ungewöhnliche Ergebnis sind die veränderte, zukünftige Finanzierungsstruktur aufgrund der KiTa-Reform und eine Erhöhung der Personalkosten, die teilweise auch der KiTa-Reform geschuldet sind. Weiterhin sind die Auswirkungen der Corona-Krise beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer deutlich zu spüren. Bei den Schlüsselzuweisungen ist eine stark gestiegene Steuerkraft bei der Gewerbesteuer maßgeblich für den Rückgang.
Die Eckdaten der Ausgabe- und Einnahmeentwicklung können wie folgt erläutert werden:
1. Mehrausgabe Personal 459.500 €
2. Mehrausgaben Unterhaltung 100.000 €
3. Neue Pauschalförderung externe KiTas (KiTa-Reform) 660.800 €
4. Mehrausgabe Pflichtzuführung 65.400 €
Gesamt 1.285.700 €
1. Mindereinnahme Benutzungsgebühren -rd. 150.000 €
2. Mindereinnahme Gemeindeanteil Einkommensteuer -rd. 500.000 €
3. Mindereinnahme Schlüsselzuweisungen/FAG - rd. 600.000 €
4. Mindereinnahme Gewerbesteuer -rd. 150.000 €
Gesamt -rd. 1.400.000 €
Der Ausgleich des Verwaltungshaushalts konnte so nicht erreicht werden, der freie Finanzspielraum entspricht der Defizitshöhe (-2.614.700 €). Die Zuführung zum Vermögenshaushalt beinhaltet lediglich die Pflichtzuführung in Höhe der Tilgungsleistungen. Das heißt, es können keine Mittel für die Eigenkapitalausstattung zur Finanzierung investiver Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Diese werden durch eine Rücklagenentnahme finanziert. Vom Land im Rahmen des Stabilitätspakts für 2021 avisierte Kompensationen der Ausfälle beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wurden nicht eingeplant, da aus dem Haushaltserlass hervorgeht, dass es hierfür noch keinen konkreten Verteilungsplan gibt.
Das Volumen des Vermögenshaushalts beträgt 1.149.600 €. Folgende Maßnahmen sind hierin enthalten:
Beschaffung bewegliches Vermögen (div. Pos.) | 468.400 Euro |
Ankauf von Grundstücken | 10.000 Euro |
Tilgung von Darlehen | 440.400 Euro |
Spielplätze | 58.000 Euro |
Bauliche Anlagen | 14.000 Euro |
Wertverbessernde Maßnahmen | 111.000 Euro |
Abbruchkosten | 40.000 Euro |
Investitionskostenzuschuss | 6.200 Euro |
Zuführung zum Verwaltungshaushalt | 1.600 Euro |
Gesamt | 1.149.600 Euro |
60 % des Volumens im Vermögenshaushalt werden über eine Rücklagenentnahme in Höhe von 688.400 € finanziert.
2. Ausblick auf die Folgejahre
Unter der Annahme, dass sich in den Folgejahren ab 2022 die Aufkommen beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, bei der Gewerbesteuer und bei der zu verteilenden Finanzausgleichsmasse wieder stabilisieren, zeigt der Finanzplan für diese Jahre deutlich geringere Finanzierungsdefizite im Verwaltungshaushalt auf. Weiterhin ist abzuwarten, wie sich die KiTa-Reform ganz konkret finanziell auf die Kommunen auswirkt. Das hierfür genutzte Prognosetool 4.0 ist aus Sicht sehr vieler Kommunen nicht wirklich „vertrauenswürdig“. Positive freie Finanzspielräume kann die Gemeinde Großhansdorf nicht ausweisen. Absehbare Unterhaltungsmaßnahmen wurden eingeplant. Der Vermögenshaushalt ist für den Ausgleich auf Kreditaufnahmen angewiesen.
3. Abschließende Bemerkung
In die als Anlage beigefügte SAVO sind die von den Ausschüssen bislang gefassten Beschlüsse, die Investitionsplanung, die Orientierungsdaten des Haushaltserlasses sowie der Stellenplan eingeflossen. Im Rahmen der Haushaltsberatungen ist zu entscheiden, inwieweit die im Investitionsprogramm enthaltenen Vorhaben im Jahr 2021 umgesetzt werden.
In der Anlage sind mit Ausnahme der Personalkosten, die auf einer gesonderten Seite zusammengefasst wurden, in Parallelität zum Haushaltsplan alle Haushaltsstellen aufgeführt. Die Haushaltsstellen, die mit einem * gekennzeichnet sind, sind entweder gar nicht disponibel oder bedingt durch vertragliche Regelungen nur sehr eingeschränkt disponibel.
Die letzte Spalte der SAVO enthält wieder das Ergebnis der letzten Jahresrechnung (2019). Auch die Spalte, die eine Tendenzprognose für das laufende Haushaltsjahr mittels verschiedener Symbole enthält, ist wieder dargestellt:
↑ Der Haushaltsansatz für 2020 wird voraussichtlich überschritten.
↓ Der Haushaltsansatz für 2020 wird voraussichtlich unterschritten.
≈ Der Haushaltsansatz für 2020 ist auskömmlich.
Begründungen für größere Differenzen zwischen dem Jahresergebnis 2019 und dem Ansatz 2020 ergeben sich aus den Erläuterungen zur SAVO 2020. Negative Jahresrechnungsergebnisse resultieren aus Haushaltsausgaberesten, die in Abgang gebracht wurden. Abweichungen der Ansätze 2020 und 2021 sind direkt in der SAVO 2021 begründet.
Der Fachausschuss nimmt die nachfolgenden Ausführungen zur Kenntnis und berücksichtigt sie für die Einzelberatungen des Haushaltes 2021 in seinem Zuständigkeitsbereich.
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