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Auf den als Anlage 1 beigefügten Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2021 sowie den als Anlage 2 beigefügten Entwurf für das Investitionsprogramm 2020 bis 2024 wird verwiesen.
Der Haushaltsentwurf berücksichtigt die aus Sicht der Verwaltung für den Schulbetrieb und die Bauunterhaltung erforderlichen Maßnahmen bzw. Finanzmittel sowie weitestgehend die Bedarfsmeldungen der Schulen.
Wurden verwaltungsseitig Mittelanmeldungen der Schulen oder der Verwaltung selbst
z. B. aufgrund der finanziellen Rahmenbedingungen zurückgestellt, wird bei der entsprechenden Haushaltsstelle darauf hingewiesen.
Die Gründe für die sich im Vergleich zum Vorjahr ergebenden Veränderungen bei den Haushaltsansätzen werden bei den betreffenden Haushaltsstellen näher erläutert.
Auf Grundlage der in den Fachausschusssitzungen des Schulverbandes beschlossenen Ansätze der einzelnen Haushaltsstellen wird die Verwaltung einen Vorentwurf des Haushaltes für das Haushaltsjahr 2021 erstellen. Der Schulverbandsversammlung wird dann in ihrer Sitzung am 18.11.2020 die entsprechende Haushaltssatzung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Die Schulverbandsvertreterinnen und Schulverbandsvertreter werden gebeten, die Beratungsergebnisse aus den Fachausschusssitzungen des Schulverbandes in ihren jeweiligen gemeindlichen Fachausschüssen und Gemeindevertretungen im Zuge der dortigen Haushaltsplanungen zu berücksichtigen und die Schulverbandsverwaltung unverzüglich darüber zu informieren, wenn seitens eines Schulverbandsmitgliedes erhebliche Einwände gegen den Haushaltsentwurf erhoben werden. Gesonderte Vorlagen des Schulverbandsvorstehers für die jeweiligen Sitzungen der Fachausschüsse und Gemeindevertretungen der Schulverbandsmitglieder erfolgen nicht.
2.1. Volumen des Verwaltungshaushaltes
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes beträgt für das Haushaltsjahr 2021
4.657.600 EUR. Der Vorjahreswert von 4.512.900 EUR wird somit um 144.700 EUR überschritten.
Den überwiegenden Anteil am gestiegenen Volumen des Verwaltungshaushaltes bilden coronabedingte Mehrkosten i. H. v. insgesamt ca. 139.300 EUR, die sich wie folgt zusammensetzen:
- Mehrkosten i. H. v. ca. 98.100 EUR bei den Bewirtschaftungskosten aufgrund der erhöhten Hygieneanforderung zum Schutz vor Ansteckung mit dem SARS-COV-2 wie die Umstellung der Gebäudereinigung der Schulen auf eine tägliche Reinigung unter Einsatz von Flächendesinfektionsmitteln (Mehrkosten i. H. v. ca. 73.800 €) und das Bereitstellen von Händedesinfektionsmitteln (Mehrkosten i. H. v. ca. 24.300 €).
- Mehrkosten i. H. v. ca. 26.800 EUR bei den Zuschüssen an die offenen Ganztags-schulen aufgrund der Bereitstellung von Ausgleichmitteln für die den Vereinen coronabedingt drohenden finanziellen Verluste.
- Mehrkosten i. H. v. ca. 14.400 EUR für die Personalkostenerstattung an den Mensa-betreiber für seinen coronabedingt höheren Personaleinsatz zur Sicherstellung der Vormittagsverpflegung.
2.2. Personalkosten
Die Personalkosten setzen sich aus den Ansätzen des Deckungsrings 6, des Deckungs-rings 7 (Entgelte für Förderangebote) und der Haushaltsstelle 9100.47000 (Deckungs-reserve für Personalkosten - Leistungsentgelte -) zusammen und betragen für das Haushaltsjahr 2021 insgesamt 562.400 EUR. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Personalkosten um 19.800 EUR gestiegen. Die Steigerung ist im Wesentlichen auf die angenommene Tariferhöhung für das Jahr 2021 als Ergebnis der derzeit laufenden Tarifverhandlungen i. H. v. bis zu 2,5 % (abhängig von der Entgeltgruppe und Entgeltstufe der/des Beschäftigten) zurückzuführen.
Eine Zusammenstellung der einzelnen Personalkosten für das Haushaltsjahr 2021 ist als Anlage 3 (Personalkosten gem. Stellenplan 2021) beigefügt.
2.3. Deckungsringe
Im Haushalt sollen folgende Deckungsringe gebildet werden:
Deckungsring | Haushalt | ||
2021 | 2020 | Differenz | |
001 Bauliche Unterhaltung | 740.000 € | 677.500 € | +62.500 € |
002 Bewirtschaftung | 976.800 € | 891.800 € | +85.000 € |
003 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten | 22.100 € | 40.000 € | -17.900 € |
004 Kopiergeräte | 13.000 € | 14.000 € | -1.000 € |
005 Reisekosten | 1.900 € | 1.900 € | +/-0 € |
006 Personalkosten | 529.300 € | 511.600 € | +17.700 € |
007 Entgelte für Förderangebote | 22.500 € | 21.000 € | +1.500 € |
008 Zuschüsse Beitragsermäßigung Offene GT-Schule | 90.500 € | 90.500 € | +/-0 € |
009 Zuschüsse Offene GT-Schule | 231.500 € | 204.700 | +26.800 € |
010 Aus- und Fortbildung | 4.300 € | 4.300 € | +/-0 € |
011 Kostenerstattung gemeindlicher Bauhof | 5.500 € | 6.500 € | -1.000 € |
012 Kostenerstattung Benutzung gemeindlicher Sportplatz | 6.000 € | 7.100 € | -1.100 € |
2.4. Schulverbandsumlage
Der Verwaltungshaushalt wird weitgehend über die Verbandsumlage finanziert. Die Umlage beträgt auf der Basis der vorliegenden Daten 3.115.100 EUR. Sie liegt damit 296.700 EUR über dem Vorjahresniveau.
Für die Berechnung der Verbandsumlage werden die mit dem Schulverband verbundenen Lasten für die Schülerbeförderung sowie für die offenen Ganztagsangebote an den Grundschulen nach der Anzahl der zum Stichtag der Schulstatistik des Vorjahres beförderten bzw. die offenen Ganztagsangebote besuchenden Schülerinnen und Schüler auf die Verbandsmitglieder verteilt. Im Übrigen werden die mit dem Schulverband verbundenen Lasten nach der Anzahl der im Durchschnitt der letzten drei Jahre zum Stichtag der Schulstatistik die Schulen besuchenden Schülerinnen und Schüler auf die Verbandsmitglieder verteilt.
Von dem Gesamtbetrag der Schulverbandsumlage entfallen 296.000 EUR auf die Schullasten für die offenen Ganztagsangebote und 2.419.100 EUR auf die restlichen Schullasten im Verwaltungshaushalt. Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich eine Steigerung von 178.300 EUR. Diese ist dadurch begründet, dass eine erhöhte Zuführung vom Vermögenshaushalt wie im Haushalt 2019 zur Stabilisierung der Umlage mangels Rücklagemitteln nicht erfolgen kann und zusätzlich erhöhte Kosten bei der Unterhaltung, der Bewirtschaftung und den OGS-Zuschüssen zu veranschlagen waren.
Die Schullasten des investiven Bereichs sind in der Verbandsumlage enthalten und werden über die Zuführung vom Verwaltungshaushalt mit einem Betrag von 400.000 EUR (davon 25.700 EUR für die offenen Ganztagsangebote der Grundschulen) in den Vermögenshaushalt eingestellt. Hier ist im Vergleich zum Haushaltsjahr 2020 eine Steigerung um 118.400 EUR zu verzeichnen. Erneut sind für das neue Haushaltsjahr in die Zuführung lediglich die Ansätze für Tilgung und Zinsen eingestellt worden, die somit aus der Umlage finanziert werden. Die Ansätze für das bewegliche Vermögen wurden nicht berücksichtigt.
Die Entwicklung der Schullasten und der investiven Schullasten wirkt sich für die einzelnen Mitgliedsgemeinden gemäß nachstehender Tabelle aus:
Haushalts-jahr | Großhansdorf | Hoisdorf | Siek | |||
Schullasten | Schulasten investiv | Schullasten | Schullasten investiv | Schullasten | Schullasten investiv | |
2020 | 1.774.373,51 € | 192.173,09 € | 308.061,12 € | 42.226,79 € | 454.365,37 € | 47.200,12 € |
2021 | 1.929.646,89 € | 265.996,75 € | 318.050,33 € | 64.387,66 € | 467.402,78 € | 69.615,59 € |
Differenz | +155.273,38 € | +73.823,66 € | +9.989,21 € | +22.160,87 € | +13.037,41 € | +22.415,47 € |
Umlage 2021 | +229.097,04 € | +32.150,08 € | +35.452,88 € |
In der Anlage 4 ist eine detaillierte vorläufige Berechnung der Verbandsumlage mit Verteilung auf die einzelnen Mitgliedsgemeinden beigefügt, die in der Gesamtübersicht für den Haushalt 2021 wie folgt aussieht:
Gemeinde | Schulverbandsumlage | ||
Haushaltsjahr | |||
2020 | 2021 | Differenz | |
Großhansdorf | 1.966.546,59 € | 2.195.643,63 € | +229.097,04 € |
Siek | 501.565,50 € | 537.018,38 € | +35.452,88 € |
Hoisdorf | 350.287,91 € | 382.437,99 € | +32.150,08 € |
Gesamt | 2.818.400,00 € | 3.115.100,00 € | +296.700,00 € |
Das Volumen des Vermögenshaushalts beträgt für das Haushaltsjahr 2021
5.206.900 EUR. Der Vorjahreswert i. H. v. 3.834.600 EUR wird somit um
1.372.300 EUR überschritten.
Der Vermögenshaushalt weist folgende Ausgabenstruktur auf:
Ausgaben | Vermögenshaushalt | ||
Haushaltsjahr | Differenz | ||
2020 | 2021 | ||
Investive Maßnahmen gesamt | 3.553.000 € | 4.806.900 € | +1.253.900 € |
davon Beschaffung bewegliches Vermögen | 290.000 € | 671.700 € | +381.700 € |
davon Baumaßnahmen | 3.263.000 € | 4.135.200 € | +872.200 € |
Tilgung | 234.400 € | 350.500 € | +116.100 € |
Zuführung zum Verwaltungshaushalt | 47.200 € | 49.500 € | +2.300 € |
Zuführung zur allgemeinen Rücklage | 0 € | 0 € | +/-0 |
Gesamt | 3.834.600 € | 5.206.900 € | +1.372.300 € |
Die Ausgaben i. H. v. 5.206.900 EUR können gemäß dem vorliegenden Haushaltsentwurf nur mit einer Kreditaufnahme i. H. v. 4.355.400 EUR sowie über den investiven Schullastenanteil der Umlage (350.500 EUR, Tilgung, Zinsen) und Zuweisungen des Landes (451.500 EUR) gedeckt werden.
Der als Anlage 5 beigefügte Gesamtschuldennachweis weist einen Schuldenstand von rd. 8 Mio. Euro zum 31.12.2021 aus. Der neue Kredit i. H. v. 4.355.400 € wurde hier noch nicht berücksichtigt, da dieser zeitverzögert erst in 2022 nach Vorliegen der Jahresrechnung 2021 aufgenommen wird. Die Höhe der Tilgungsleistungen wird die kommenden Haushalte immer stärker belasten. Sie steigen ab dem Jahr 2022 auf rd. 433.000 EUR an.
Eine Rücklagenentnahme ist mangels Masse nicht möglich. Der Rücklagenbestand sieht derzeit wie folgt aus:
25,42 EUR voraussichtlicher Stand am 31.12.2020
./. 0,00 EUR geplante Entnahme 2021
25,42 EUR Restbestand
Der Stellenplan sowie der Stellenplanquerschnitt für das Haushaltsjahr 2021 sind als Anlagen 6 und 7 beigefügt.
Der Finanzplan zeigt für die Folgejahre, dass die Ansätze im Bereich der Investitionen hoch bleiben. Eine Finanzierung der geplanten Maßnahmen allein über die Schulverbandsumlage wird nicht realisierbar sein, so dass für die Finanzplanungsjahre 2022 bis 2024 mit weiteren Kreditaufnahmen zu rechnen ist. Der Schulverband nimmt aktuell Kredite zinsgünstig bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Berlin auf. Die KfW limitiert jedoch die Kreditvergabe im Kommunalkreditgeschäft auf 750,00 EUR je Einwohner. Das maximale Obligo für den Schulverband beträgt daher derzeit
11. 544.000 EUR, welches mit dem neuen Kredit bereits überschritten wird. In der Konsequenz bedeutet dies, dass zukünftig „teurere“ Kredite beim Kreditmarkt aufgenommen werden müssen.
Gemäß dem zwischen dem Schulverband Großhansdorf und der Gemeinde Großhansdorf geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 27.07.2017 werden die Verwaltungs- und Kassengeschäfte des Schulverbandes Großhansdorf von der Gemeinde Großhansdorf wahrgenommen. Hierfür erhält die Gemeinde zur Abgeltung der durch die Wahrnehmung der Geschäftsführung des Schulverbandes entstehenden Personalkosten sowie der übrigen Sachkosten einen pauschalierten Kostenersatz vom Schulverband (sog. Verwaltungskostenbeitrag). Gemäß § 2 Abs. 3 des öffentlich-rechtlichen Vertrages erhöht sich der Verwaltungskostenbeitrag jährlich um 1,5 %. Der Verwaltungskostenbeitrag für das Jahr 2020 betrug 216.246,29 EUR. Somit erhöht sich der Verwaltungskostenbeitrag für das Jahr 2021 um 3.243,69 EUR auf 219.489,98 EUR.
Nach den schulgesetzlichen Bestimmungen hat eine Gemeinde für eine Schülerin oder einen Schüler, die oder der in ihrem Gebiet wohnt und eine Grundschule, eine weiterführende allgemein bildende Schule oder ein Förderzentrum besucht, an deren oder dessen Trägerschaft die Gemeinde nicht beteiligt ist, an den Schulträger einen Schulkostenbeitrag zu zahlen.
Die Höhe des Schulkostenbeitrages bestimmt sich aufgrund der laufenden Kosten für das Verwaltungs- und Hilfspersonal und den Sachbedarf der Schulen sowie der Verwaltungskosten, die dem Schulträger jeweils unter Abzug erzielter Einnahmen umgerechnet auf die einzelne Schülerin und den einzelnen Schüler der jeweiligen Schule entstanden sind, zuzüglich einer Investitionskostenpauschale i. H. v. 325 EUR.
Verwaltungskosten sind die Aufwendungen der Schulträger für Personal- und Sachmittel, die für die Wahrnehmung der Aufgaben des Schulträgers erforderlich sind.
Ist der Schulträger Träger von mehreren Schulen derselben Schulart, kann er den Schulkostenbeitrag einheitlich für diese Schulen festlegen. Von dieser Möglichkeit hat die Verwaltung Gebrauch gemacht und für die Grundschule Wöhrendamm und für die Grundschule Schmalenbeck einen einheitlichen Schulkostenbeitrag berechnet.
Maßgebend für die Berechnung des Schulkostenbeitrages sind die Schülerzahlen am Stichtag der amtlichen Schulstatistik und die Aufwendungen des Schulträgers des vorvergangenen Jahres.
Abweichend von der derzeit gesetzlich festgeschriebenen Investitionskostenpauschale i. H. v. 325 EUR wurde bei der Berechnung der Schulkostenbeiträge für das Jahr 2021 eine Investitionskostenpauschale i. H. v. 400 EUR zugrunde gelegt, da bereits ein Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes vorliegt, der für die Jahre 2021 und 2022 eine Investitionskostenpauschale i. H. v. 400 EUR vorsieht. Es wird davon ausgegangen, dass der Gesetzentwurf entsprechend als Gesetz vom Landtag beschlossen wird.
Die Berechnung der Schulkostenbeiträge für das Jahr 2021 kann bei Interesse in der Verwaltung eingesehen werden.
Für das Jahr 2021 ergeben sich für die Schulen des Schulverbandes die folgenden Schulkostenbeiträge:
Schule | Schulkostenbeiträge | Die Schulkostenbeiträge | ||
lfd. Kosten | Verwaltungs- | Investitions- | ||
Grundschule Wöhrendamm | 2.623,33 € | 2.063,10 € | 160,23 € | 400,00 € |
Grundschule Schmalenbeck | 2.623,33 € | 2.063,10 € | 160,23 € | 400,00 € |
Emil-von-Behring-Gymnasium | 2.241,93 € | 1.683,03 € | 158,90 € | 400,00 € |
Friedrich-Junge-Schule | 2.050,96 € | 1.491,81 € | 159,15 € | 400,00 € |
Im Vergleich zwischen den Schulkostenbeiträgen für das Jahr 2020 und für das Jahr 2021 ergeben sich folgenden Veränderungen:
Schule | Schulkostenbeiträge | Schulkostenbeiträge | Differenz |
Grundschule Wöhrendamm | 2.124,84 € | 2.623,33 € | 498,49 € |
Grundschule Schmalenbeck | 2.124,84 € | 2.623,33 € | 498,49 € |
Emil-von-Behring-Gymnasium | 2.052,53 € | 2.241,93 € | 189,40 € |
Friedrich Junge-Schule | 1.817,00 € | 2.050,96 € | 233,96 € |
Die Einnahmen aus Schulkostenbeiträgen bilden neben der Schulverbandsumlage die Haupteinnahmequelle für den Schulverband. Unter Berücksichtigung der für das Jahr 2021 zu erwartenden Anzahl der nicht im Verbandsgebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler (auswärtige Schüler/-innen) ergibt sich eine Gesamteinnahme aus Schulkostenbeiträgen i. H. v. 764.600 EUR, mithin 93.800 EUR mehr als im Vorjahr.
In der nachfolgenden Tabelle sind die Einnahmesituationen der Haushaltsjahre 2020 und 2021 gegenübergestellt:
Schule | Einnahmen durch Schulkostenbeiträge | |||||
Haushaltsjahr | Differenz | |||||
2020 | 2021 | |||||
Anzahl der auswärtigen Schüler/-innen | Einnahme | Anzahl der auswärtigen Schüler/-innen | Einnahme | Anzahl der auswärtigen Schüler/-innen | Einnahme | |
Grundschule Wöhrendamm | 3 | 6.300 € | 2 | 5.200 | -1 | -1.100 € |
Grundschule Schmalenbeck | 15 | 31.800 € | 15 | 39.300 | 0 | 7.500 € |
Emil-von-Behring-Gymnasium | 195 | 400.200 € | 195 | 437.100 | 0 | 36.900 € |
Friedrich-Junge-Schule | 128 | 232.500 € | 138 | 283.000 | 10 | 50.500 € |
Gesamt: | 341 | 670.800 € | 350 | 764.600 € | 9 | 93.800 € |
In der Sitzung der Schulverbandsversammlung am 12.11.2019 wurde beschlossen, bis auf Weiteres die Ansätze der in der unten stehenden Tabelle aufgeführten Haushaltsstellen auf Grundlage der in der Spalte „Pauschale für die Budgetbemessung; Haushaltsjahr 2020“ angegebenen Pauschalen zum Stichtag der amtlichen Schulstatistik des Vorjahres zu budgetieren.
Für das Jahr 2021 schlägt die Verwaltung die Änderung der folgenden Pauschalen für die Budgetbemessung vor:
Die Pauschale für die Budgetberechnung beträgt für die Grundschulen und das Emil-von-Behring-Gymnasium jeweils 100 € je Schüler/-in zum Stichtag der amtlichen Schulstatistik und bleibt somit im Vergleich zum Vorjahr in der Summe unverändert.
Bei der Friedrich-Junge-Schule beträgt die Pauschale für die Budgetberechnung
135 € je Schüler/-in zum Stichtag der amtlichen Schulstatistik und wurde im Vergleich zum Vorjahr aufgrund des von der Schule gemeldeten Anstiegs des Mittelbedarfs insgesamt um 25 € je Schüler/-in angehoben.
Tabelle: Budgetbemessung
Haushaltstelle | Pauschale für die Budgetbemessung* | ||
Nr. | Bezeichnung | Haushaltsjahr | ab dem |
2111.52000 | Grundschule Wöhrendamm; Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände | 50 €/Schüler/-in | 50 €/Schüler/-in |
2112.52000 | Grundschule Schmalenbeck; Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände | 50 €/Schüler/-in | 50 €/Schüler/-in |
2300.52000 | Emil-von-Behring-Gymnasium; Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände | 45 €/Schüler/-in | 50 €/Schüler/-in |
2812.52000 | Friedrich-Junge-Schule; Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände | 45 €/Schüler/-in | 50 €/Schüler/-in |
2111.57000 | Grundschule Wöhrendamm; Lehr- und Lernmittel | --- | 100 €/Schüler/-in |
2112.57000 | Grundschule Schmalenbeck; Lehr- und Lernmittel | --- | 100 €/Schüler/-in |
2300.57000 | Emil-von-Behring-Gymnasium; Lehr- und Lernmittel | --- | 100 €/Schüler/-in |
2812.57000 | Friedrich-Junge-Schule; Lehr- und Lernmittel | --- | 135 €/Schüler/-in |
2111.57600 | Grundschule Wöhrendamm; Lernmittel | 60 €/Schüler/-in | entfällt |
2112.57600 | Grundschule Schmalenbeck; Lernmittel | 60 €/Schüler/-in | entfällt |
2300.57600 | Emil-von-Behring-Gymnasium; Lernmittel | 75 €/Schüler/-in | entfällt |
2812.57600 | Friedrich-Junge-Schule; Lernmittel | 85 €/Schüler/-in | entfällt |
2111.58000 | Grundschule Wöhrendamm; Lehrmittel | 40 €/Schüler/-in | entfällt |
2112.58000 | Grundschule Schmalenbeck; Lehrmittel | 40 €/Schüler/-in | entfällt |
2300.58000 | Emil-von-Behring-Gymnasium; Lehrmittel | 25 €/Schüler/-in | entfällt |
2812.58000 | Friedrich-Junge-Schule; Lehrmittel | 25 €/Schüler/-in | entfällt |
2111.93500 | Grundschule Wöhrendamm; Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens | 1.500 €/Klasse | 1.600 €/Klasse |
2112.93500 | Grundschule Schmalenbeck; Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens | 1.500 €/Klasse | 1.600 €/Klasse |
2300.93500 | Emil-von-Behring-Gymnasium; Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens | 2.000 €/Klasse | 2.100 €/Klasse |
2812.93500 | Friedrich-Junge-Schule; Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens | 2.000 €/Klasse | 2.100 €/Klasse |
* Die Anzahl der Schüler/-innen bzw. der Klassen richtet sich jeweils nach der amtlichen Schulstatistik des Vorjahres.
Ergänzend zu den vorstehenden Bemessungsgrundlagen gelten für die Budgets unverändert folgende Vorgaben:
a) Das vom Schulverband festgesetzte Budget einer Haushaltsstelle ist grundsätzlich für den Schulverband und die Schule verbindlich.
b) Sollte für ein Planjahr zusätzlich zum Budget ein Mittelbedarf erkennbar sein, ist zunächst von der Schule zu prüfen, ob und inwieweit der zusätzliche Mittelbedarf durch Minderausgaben innerhalb des Budgets oder durch eine über mehrere Jahre verteilte sukzessive Anschaffung des zum zusätzlichen Mittelbedarf führenden Gegenstandes reduziert oder entfallen kann.
c) Sollte die Prüfung gemäß Buchstabe b) ergeben, dass zusätzlich zum Budget ein Mittelbedarf besteht, ist im Zuge der Mittelanmeldung der zusätzliche Mittelbedarf zu begründen und darzulegen, warum dieser zusätzliche Mittelbedarf nicht durch Einsparung innerhalb des Budgets gedeckt oder durch eine über mehrere Jahre verteilte sukzessive Anschaffung des zum zusätzlichen Mittelbedarf führenden Gegenstandes reduziert oder entfallen kann. Die Schulverbandsversammlung entscheidet über die Bereitstellung der über das Budget hinausgehenden Mittel.
d) Die Reduzierung eines Budgets durch die Schulverbandsversammlung ist möglich, wenn gemäß den vorliegenden Jahresrechnungsergebnissen der letzten drei Haushaltsjahre das Budget regelmäßig mehr als 10% unterschritten wurde. Die Schule ist hierzu vorher anzuhören und um schriftliche Stellungnahme zu bitten.
e) Der Schule steht es frei, im Rahmen der jährlichen Mittelanmeldungen einen geringeren Betrag als den des Budgets als Haushaltsansatz für eine Haushaltsstelle anzumelden.
f) Die Budgets der Haushaltsstellen des Vermögenshaushaltes stehen unter dem Vorbehalt, dass Vermögensgegenstände mit jeweils einem Anschaffungs- oder Herstellungswert i. H. v. über 5.000 EUR (inkl. Mehrwertsteuer) der Zustimmung des Schulverbandes bedürfen. Hierfür hat die Schule im Rahmen der Mittelanmeldung für das Planjahr die Vermögensgegenstände mit jeweils einem Anschaffungs- oder Herstellungswert i. H. v. über 5.000 EUR (inkl. Mehrwertsteuer) unter Angabe der Bezeichnung des Vermögensgegenstandes und seiner voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufzulisten.
g) Die Pauschalbeträge zur Bemessung der Budgets sollen mindestens alle 3 Jahre auf ihre Angemessenheit geprüft werden.
10. Digitalisierung der Schulen
Mit dem am 30.09.2019 im Amtsblatt für Schleswig-Holstein veröffentlichten und zum 17.05.2019 rückwirkend in Kraft getretenen Landesprogramm „DigitalPakt SH – Öffentliche Schulen“, das die Vergabe der Finanzhilfen aus dem Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ des Bundes an Schulen in öffentlicher Trägerschaft regelt, werden die Schulträger bei der Digitalisierung ihrer Schulen nunmehr finanziell unterstützt. Danach werden den Schulträgern Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen gewährt, um die digitale Bildungsinfrastruktur von öffentlichen allgemein- und berufsbildenden Schulen auf- und auszubauen.
Das Landesprogramm folgt dem Zielbild, wonach im Sinne eines Mindeststandards grundsätzlich alle den pädagogischen Zwecken dienenden Räume und Einrichtungen einer Schule über einen Netzzugang über LAN-/WLAN verfügen und jeder den pädagogischen Zwecken dienende Raum bzw. jede pädagogischen Zwecken dienende Einrichtung mit stationären Geräten zur digitalen Präsentation ausgestattet ist.
Mit dem Landesprogramm wurde den Trägern der öffentlichen Schulen jeweils ein Budget zugewiesen (Schulträgerbudget). Diese Budgets stellen den jeweiligen Höchstbetrag dar, der Schulträgern aus diesem Programm gewährt werden kann. Die Schulträgerbudgets bemessen sich grundsätzlich nach der Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die an den allgemeinbildenden Schulen, Förderzentren und berufsbildenden Schulen eines jeden öffentlichen Schulträgers aufgenommen sind. Die Grundlage für die Berechnung der Schülerzahl bildet die amtliche Schulstatistik für das Schuljahr 2018/19. Das Schulträgerbudget für den Schulverband Großhansdorf beträgt 555.928 EUR.
Die aus dem Schulträgerbudget zu gewährenden Zuwendungen sind von den Schul-trägern um einen Eigenanteil i. H. v. jeweils mindestens 15 % zu ergänzen, d. h., dass der Schulverband Großhansdorf Maßnahmen mit Gesamtkosten i. H. v. mindestens 639.317,20 EUR umsetzen muss, um das volle Schulträgerbudget i. H. v. 555.928 EUR abrufen zu können.
Um im Zuge der bedarfsgerechten Digitalisierung der Schulen das Schulträgerbudget nach den Bestimmungen des Landesprogramms höchstmöglich auszuschöpfen, schlägt die Verwaltung vor, folgende Maßnahmen wie angegeben durch das Landesprogramm fördern zu lassen:
Tabelle: Verteilung der zu fördernden Maßnahmen auf die Schulen
Bezeichnung der Maßnahmen | Grundschule | Grundschule | Friedrich-Junge- | Turnhallen Schulzentrum |
a) Kosten der Maßnahme b) Höhe der Zuweisung c) Jahr der Umsetzung | a) Kosten der Maßnahme b) Höhe der Zuweisung c) Jahr der Umsetzung | a) Kosten der Maßnahme b) Höhe der Zuweisung c) Jahr der Umsetzung | a) Kosten der Maßnahme b) Höhe der Zuweisung c) Jahr der Umsetzung | |
Fördergegenstand a):1 Aufbau, Erweiterung bzw. Verbesserung eines Datennetzes | a) 127.000 € b) 110.700 € c) 2021 | a) 120.000 € b) 104.300 € c) 2020 | a) 117.000 € b) 101.700 € c) 2021 | a) 20.300 € b) 17.600 € c) 2021 |
Fördergegenstand c): 2 Anschaffung von interaktiven Anzeige- und Präsentationsgeräten | a) 130.000 € b) 113.000 € c) 2021 | Keine Maßnahmen geplant. | a) 40.000 € b) 34.700 € c) 2021 | Keine Maßnahmen geplant. |
Fördergegenstand f):3 Anschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten (Tablets) | a) 52.000 € b) 36.900 € c) 2021 | a) 48.000 € b) 36.900 € c) 2021 | Keine Maßnahmen geplant. | Keine Maßnahmen geplant. |
Gesamtkosten der Maßnahmen: | 309.400 € | 168.000 € | 157.000 € | 20.300 € |
654.700 € | ||||
Gesamthöhe der Zuweisungen: | 260.600 € | 141.200 € | 136.400 € | 17.600 € |
555.800 € | ||||
Erläuterung: 1 Mit der Umsetzung der Maßnahmen in der Grundschule Wöhrendamm, der Grundschule Schmalenbeck, der Friedrich-Junge-Schule und den Turnhallen im Schulzentrum verfügen alle Schulen und Schulstandorte des Schulträgers über eine LAN/WLAN-Ausstattung in allen den pädagogischen Zwecken dienenden Räumen und Einrichtungen. Das Emil-von-Behring-Gymnasium ist nicht in der Tabelle aufgeführt, da es bereits über eine LAN/WLAN-Ausstattung in allen den pädagogischen Zwecken dienenden Räumen und Einrichtungen verfügt. Entsprechendes gilt für die Mensa. 2 Für die Grundschule Schmalenbeck sind keine Maßnahmen geplant, da nach Aussage der Schule eine dem technisch-pädagogischen Einsatzkonzept entsprechende Ausstattung mit Anzeige- und Präsentationstechnik bereits vorhanden ist. Für die Turnhallen im Schulzentrum sind keine Maßnahmen geplant, da nach Aussage der die Turnhallen nutzenden Schulen (Grundschule Schmalenbeck und Friedrich-Junge-Schule Schule) nach dem technisch-pädagogischen Einsatzkonzept der Einsatz von Anzeige- und Präsentationstechnik in den Turnhallen derzeit nicht vorgesehen ist. Das Emil-von-Behring-Gymnasium ist nicht in der Tabelle aufgeführt, da nach Aussage der Schule eine dem technisch-pädagogischen Einsatzkonzept entsprechende Ausstattung mit Anzeige- und Präsentationstechnik bereits vorhanden ist. 3 Für die Friedrich-Junge-Schule ist keine Maßnahme geplant, da das restliche Schulträgerbudget auf die Grundschulen verteilt wurde. Gleiches gilt für das nicht in der Tabelle aufgeführte Emil-von-Behring-Gymnasium. |
Derzeit ist noch offen, ob die in der vorstehenden Tabelle angegebenen Anschaffungen von schulgebundenen mobilen Endgeräten für die Grundschulen gefördert werden. Grund hierfür ist die im Landesprogramm „DigitalPakt SH – Öffentliche Schulen geregelte Zuwendungsvoraussetzung, wonach Anträge auf Förderung von Investitionsmaßnahmen zur Beschaffung von mobilen Endgeräten (Fördergegenstand f) nur bewilligt werden, wenn alle Schulen und Schulstandorte des Schulträgers über eine Ausstattung mit Anzeige- und Präsentationstechnik in allen den pädagogischen Zwecken dienenden Räumen und Einrichtungen verfügen oder entsprechende Investitionsmaßnahmen bereits beantragt sind. Aus Sicht der Verwaltung ist es weder wirtschaftlich noch praxisnah Anzeige- und Präsentationstechnik z. B. in Differenzierungsräumen, Ruheinseln und Turnhallen vorzuhalten, die zwar zweifelslos pädagogischen Zwecken dienen, aber in denen de facto derartige Geräte gar nicht zum Einsatz kommen. Außerdem ist noch zu klären, ob auch alle Räume des geplanten Neubaus an der Grundschule Wöhrendamm, die fast ausschließlich für offene Ganztagsangebote am Nachmittag genutzt werden, ebenfalls mit Anzeige- und Präsentationstechnik ausgestattet werden müssen.
Von der Vorgabe, dass zunächst alle den pädagogischen Zwecken dienenden Räumen und Einrichtungen über eine Anzeige- und Präsentationstechnik verfügen müssen, bevor auch mobile Endgeräte gefördert werden, kann nach Auskunft des Landes zwar in atypischen Situationen abgesehen werden. Ob eine solche atypische Situation vorliegt, in der ein anderes Vorgehen geboten ist, entscheidet jedoch die Bewilligungsbehörde anhand der Erläuterungen des Schulträgers jeweils im Einzelfall.
In Abhängigkeit von der Entscheidung der Bewilligungsbehörde, wird die Verwaltung unter Anlegen eines strengen Maßstabes für ein sparsames, wirtschaftliches und zweckmäßiges Erreichen des Zuwendungszwecks, ggf. die in der oben stehenden Tabelle auf die Maßnahmen verteilten Mittel aus dem Schulträgerbudget umschichten oder auf das volle Ausschöpfen des Schulträgerbudgets verzichten müssen.
Die Maßnahmen zur Digitalisierung der Schulen, die durch das Landesprogramm gefördert werden sollen, sind im Haushaltsentwurf 2021 mit DigitalPakt gekennzeichnet. Aufgrund der komplexen zeitlichen und inhaltlichen Formalitäten bei der Antragstellung und Maßnahmendurchführung dürfen diese Maßnahmen von den Schulen nicht ohne vorherige enge Abstimmung mit der Verwaltung umgesetzt werden.
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
Der Bauausschuss / Der Finanzausschuss empfiehlt der Schulverbandsversammlung, folgenden Beschluss zu fassen: /
Die Schulverbandsversammlung beschließt:
Der Haushaltsvorlage für das Haushaltsjahr 2021, bestehend aus dieser Vorlage und der dieser Vorlage beigefügten Anlagen wird zugestimmt.
Der Bauausschuss/Der Finanzausschuss beschließt:
Der Schulverbandsvorsteher wird beauftragt, auf Grundlage der zugestimmten Haushalts-vorlage einen Vorentwurf des Haushaltes für das Haushaltsjahr 2021 zu erstellen und der Schulverbandsversammlung in ihrer Sitzung am 18.11.2020 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
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