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Vorlage - VO/2017/067  

Betreff: Satzung zur 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Großhansdorf über die Ehrung verdienter Personen
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Hauptamt Bearbeiter/-in: Hettwer, Gabriele
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Großhansdorf
26.04.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Großhansdorf (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Ehrung_2. Änderung  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Haushalt 2018 hat Herr Bendfeldt beantragt, die Haushaltstelle 0000.59200 Ehrungen, Repräsentationen um 4.000 € auf 5.000 € zu reduzieren. Es wurde folgender Beschluss gefasst:

 

Der Ansatz der Haushaltsstelle 0.0000.59200 wird auf 5.000 € reduziert. In der nächsten Sitzung der Gemeindevertetung wird über eine entsprechende Änderung der Satzung der Gemeinde Großhansdorf über die Ehrung verdienter Personen beraten.

 

Die  1. Änderungsatzung zur Ehrung verdienter Personen erfolgte in 2014 und hat erstmalig  die  Ehrung  von  langjährigen  Mitgliedern der Gemeindevertretung nach 25-jähriger, 30-jähriger und 40-jähriger Tätigkeit in der Gemeindevertretung in die Satzung zur Ehrung verdienter Personen aufgenommen.

 

Im Februar 2014 hat sich zuerst der Ältestenrat und das Kuratorium in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Thema beschäftigt und folgenden Beschluss gefasst:

 

Der Ältestenrat und das Kuratorium empfehlen der Gemeindevertretung, die Satzung der Gemeinde Großhansdorf über die Ehrung verdienter Personen dahingehend zu ändern, dass Mitgliedern der Gemeindevertretung nach 25jähriger Tätigkeit die Ehrennadel und nach 30jähriger Tätigkeit der Ehrenring der Gemeinde verliehen wird. Die Umsetzung sollte ab dem 1.1.2014 erfolgen.

 

Der Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung am 10. März 2014 mit der Empfehlung beschäftigt und folgenden Beschluss gefasst:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den Mitgliedern der Gemeindevertretung und Ausschüsse nach 25jähriger Tätigkeit die silberne Ehren­nadel und nach 30jährigen Tätigkeit die goldene Ehrennadel zu verleihen und die in § 9 entsprechend geänderte Satzung zur 1. Ände­rung der Satzung der Gemeinde Großhansdorf über die Ehrung verdienter Personen zu beschließen.

 

Die Gemeindevertretung hat in der Sache nicht entschieden und folgenden Beschluss gefasst:

 

Die Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Großhansdorf über die Ehrung verdienter Personen wird hinsichtlich der Häufigkeit der Ehrungen zur erneuten Beratung an den Ältestenrat bzw. das Kuratorium zurückgegeben             

 

Der Ältestenrat hat sich dann erneut in seiner Sitzung am 2. Juni 2014 mit der Fragestellung „Ehrung langjähriger Gemeindetreter“ beschäftigt und im Ergebnis der Gemeindevertretung den nachstehenden Vorschlag unterbreitet:

 

Der Ältestenrat schlägt der Gemeindevertretung vor, die Satzung der Gemeinde Großhansdorf über die Ehrung verdienter Personen zu ändern. In § 9 soll ein folgender Absatz eingefügt werden: Eine Ehrengabe wird Mitgliedern der Gemeindevertretung und der Ausschüsse nach 25-järiger, 30-jähriger und 40-jähriger Tätigkeit überreicht.

 

Die Gemeindevertretung ist der Empfehlung gefolgt und hat die 1. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Großhansdorf über die Ehrung verdienter Personen beschlossen.

 

Die Ehrengabe wurde in einer gemeinsamen Sitzung des Ältestenrates und des Kuratoriums am 23. März 2015 wie folgt festgelegt:

 

Als Ehrengabe für Mitglieder der Gemeindevertretung und der Ausschüsse wird nach 25-jähriger, 30-jähriger und 40-jähriger Tätigkeit ein Schreibgerät der Firma Montblanc überreicht. Der Wert der Schreibgeräte soll sich von rd. 250 € über 350 € auf 500 € steigern. Kostensteigerungen werden über diesen Beschluss mit abdeckt.

Die vom Hauptausschuss empfohlene Kürzung des Ansatzes der Haushaltsstelle 0.0000.59200 wurde mit dem Bewußtsein getroffen, dass die besonderen Ehrungen für langjährige Gemeindevertreter aufgrund der veranschlagten Kosten wieder zurückgenommen werden sollten. In der SAVO für den Haushalt 2018 wurden 5.000  bei einem Gesamtansatz von 9.000 € für mögliche Ehrungen in 2018 eingeplant:

 

1.500 €- drei Füllfederhalter „Meisterstück“ Montblanc

   900 €- fünf Ehrennadeln

1.900 €- ein Ehrenring

   700 €- zwölf Ehrenmedaillien.

 

Bei einer Kürzung von 4.000 € wäre beispielsweise keine Anschaffung von Füllfederhaltern, Ehrenring und Medaillien mehr möglich.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die anliegende Satzung zur 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Großhansdorf über die Ehrung verdienter Personen wird beschlossen.

 

 

 

Stammbaum:
VO/2017/067   Satzung zur 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Großhansdorf über die Ehrung verdienter Personen   Hauptamt   Vorlage
VO/2017/067-01   Satzung zur 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Großhansdorf über die Ehrung verdienter Personen   Haupt- und Ordnungsamt   Vorlage