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Die Verwaltungsgebührensatzung wurde in 2010 erlassen und bedarf einer Aktualisierung. Im textlichen Teil der Satzung wird vorgeschlagen, § 1 „Gegenstand der Gebühr“ mit einem Hinweis zu ergänzen. Die Tabelle für die Gebühren wurde grundsätzlich überprüft, einzelne Gebührentatbestände sind weggefallen, wie z.B. die Ausstellung einer Ersatz-Lohnsteuerkarte, andere Tatbestände sind zusammengefasst worden. In der Anlage befindet sich die aktuelle Gebührentabelle mit den Hinweisen zur neuen Tabelle. Mit diesen Querverweisen können die vorgeschlagenen Änderungen nachvollzogen werden. Eine Auf- bzw. Abrundung der kalkulatorischen Werten ist grundsätzlich nicht mehr erforderlich, da in der Regel nicht mehr in bar bezahlt wird. Der Passus sollte entsprechend aus der Satzung herausgenommen werden.
Die Kalkulation liegt dieser Vorlage an. Grundlage für die Berechnung der Gebühren sind die aktuellen Personalkosten, wie sie dem Bericht der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) über die Personalkosten 2019/2020 zu entnehmen sind. Dieser KGSt-Bericht gilt bei den öffentlichen Verwaltungen regelmäßig als geeignete und verbindliche Grundlage für die Ermittlung von Personalkosten. Die Gebühren wurden unter Berücksichtigung der Zeitanteile ausgehend von den von der KGST ausgewiesenen jährlichen Personalkosten unter Berücksichtigung von pauschalen Beträgen für Sach- und Gemeinkosten errechnet. Die einzelnen Änderungen entnehmen Sie bitte der beiliegenden Tabelle.
Hauptausschuss:
Der Gemeindevertretung wird empfohlen, die anliegende Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Großhansdorf zu beschließen.
Gemeindevertretung:
Die anliegende Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Großhansdorf wird beschlossen.