In der Zeit vom 30.03.2020 bis 04.05.2020 fand die von der Gemeindevertretung am 19.03.2020 beschlossene Entwurfsauslegung im Rathaus und auf der gemeindlichen Webseite statt. Die Möglichkeit der Einsichtnahme im Rathaus wurde nicht genutzt.
Die Onlineverfügbarkeit der Bekanntmachung und der Planungsunterlagen wurde während der Geschäftszeiten des Rathauses von Montag bis Freitag stichprobenartig kontrolliert.
Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange enthielten überwiegend nur inhaltliche Vermerke der Kenntnisnahme. Änderungen an der Planung sind daher nicht vorzunehmen, lediglich die Begründung wird in Ziffer 4.4.2 ergänzt.
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
Anlagen:
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B 17. 1 Satzungsbeschluss Begründung Anlage 1.1 Schalltechnische Untersuchung |
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B 17. 1 Satzungsbeschluss Begründung Anlage 1.2 Anlagen Schalltechnische |
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B 17. 1 Satzungsbeschluss Begründung Anlage 2 Grünordnerischer Fachbeitrag |
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Beschluss:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des B-Planes 17 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft (sh. Anlage „Abwägungsvorschlag“):
a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen von Einwender 1.4
b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von Einwender 1.1 und 1.2
c) nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von Einwender 1.3
Die Planwerkstatt Nord wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des B-Planes Nr. 17 für das Gebiet der LungenClinic (Wöhrendamm 80), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.grosshansdorf.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: ...;
davon anwesend ...; Ja-Stimmen: ...; Nein-Stimmen: ...Stimmenthaltungen: ...
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine /folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...