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Folgende Fragen wurden in der letzten Sitzung des Hauptausschusses aufgeworfen.
Antwort: Petitionen, bei denen der Empfänger der Petition nicht ermächtigt ist in der Sache des Petitionsanliegens zu entscheiden, werden nicht öffentlich gelistet und die Unterstützer werden darauf hingewiesen.
Antwort: Das Petitionstool steht unentgeltlich zur Verfügung. Der Vertrag sieht keine Folgekosten vor.
Antwort: Der Vertrag definiert kein Zeitfenster. Mit dem Grundsatzbeschluss geht die Gemeinde eine Selbstverpflichtung ein.
Antwort: Eine gesetzliche Definition findet sich nur innerhalb des § 121 BGB: Danach ist eine Handlung unverzüglich, wenn sie ohne schuldhaftes Zögern vorgenommen wurde. Die Handlung muss nicht sofort ausgeführt werden, aber nach einer den Umständen des Einzelfalls angemessenen Prüfungs- und Überlegungsfrist.
Antwort: Die Gemeinde schafft mit dem Grundsatzbeschluss die organisatorischen Voraussetzungen zur Befassung der Petition. Weitere Voraussetzungen müssen nicht geschaffen werden.
Antwort: Es werden keine individuellen Verträge geschlossen. Der vorliegende Vertrag ist für alle Nutzer verbindlich.
Aus Sicht der Verwaltung sollte dem Beschlussvorschlag gefolgt werden, um mit der Testphase starten zu können.
a) Die Gemeinde Großhansdorf schließt einen Vertrag mit der openPetition gGmbH mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2021.
b) Petitionen mit 270 oder mehr Unterstützern/innen werden nach Zulassung durch die openPetition gGmbH zur nächsten Sitzung des zuständigen Fachausschusses auf die Tagesordnung gesetzt.
c) Anträge, die zwischen 50 bis 269 Unterstützer/innen finden, werden vom Bürgermeister im folgenden zuständigen Fachausschuss unter TOP „Mitteilungen“ benannt.
d) Anträge unter 50 Befürwortern/innen finden keine Berücksichtigung. Hier ist es Angelegenheit der Fraktionen bzw. Parteien, sich durch Blick auf die Seite der openPetition gGmbH zu informieren.
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