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Vorlage - VO/2020/559  

Betreff: Satzung der Gemeinde Großhansdorf über die Benutzung und die Erhebung von Beiträgen für die Benutzung der gemeindeeigenen Kindertagesstätten (Kindertageseinrichtungssatzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Amt für soziale Angelegenheiten und Kindertagesstätten Bearbeiter/-in: Junghans, Sonja
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Vorberatung
10.03.2020 
Sitzung des Sozialausschusses (offen)   
Kita-Beirat Vorberatung
Gemeindevertretung Großhansdorf Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Anlage_1. Entwurf Satzung  

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Aufgrund der Kita-Reform und des ab dem 01.08.2020 geltenden Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTaG) ist es erforderlich, die gemeindlichen Kita-Satzungen anzupassen.

 

Derzeit gelten für die gemeindlichen Kindertagesstätten zwei Satzungen:

-          Die Satzung der Gemeinde Großhansdorf über die Benutzung der gemeindeeigenen Kindertagesstätten vom 9. Juli 2010 in der Fassung der  5. Änderungssatzung und

-          die Satzung der Gemeinde Großhansdorf über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindeeigenen Kindertagesstätten vom 9. Juli 2010 in der Fassung 11. Änderungssatzung.

 

Zum 01.08.2020 soll die als Anlage beigefügte Satzung der Gemeinde Großhansdorf über die Benutzung und die Erhebung von Beiträgen für die Benutzung der gemeindeeigenen Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungssatzung) in Kraft treten.

 

Die Kindertageseinrichtungssatzung wird an die rechtlichen Grundlagen des KiTaG angepasst.

 

Unter anderem werden die Begriffe „Kindertagesstätten“ durch „Kindertageseinrichtungen“ und „Benutzungsgebühren“ durch „Elternbeiträge“ ersetzt. 

 


Wesentliche Änderungen:

 

§ 2 Abs. 1 - Anmeldungen:

 

Die Anmeldungen zur Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung sollen grundsätzlich über die das online Kita-Portal erfolgen (vgl. § 3 KiTaG).

Eine schriftliche Anmeldung ist Ausnahmefällen (z. B. kein Internetzugang) möglich.

 

§ 2 Abs. 7 in Verbindung mit § 4 Abs. 6 Nr. 7 - Impfnachweis:

 

Die Personensorgeberechtigten müssen der KiTa-Leitung spätestens zwei Wochen vor Aufnahme des Kindes einen Impfausweis vorlegen bzw. einen Nachweis über ein erfolgtes Beratungsgespräch (vgl. § 18 Abs. 6 KiTaG). Sollte dies nicht der Fall sein, wird das Kind nicht in der KiTa aufgenommen und der Aufnahmebescheid widerrufen.

 

§ 7 Abs. 11 - Schließzeiten:

 

Die Schließzeiten werden an die Vorgaben des § 22 KiTaG angepasst.

 

§ 10 – Elternvertretung/ Elternversammlung:

 

Es werden die durch § 32 KiTaG vorgeschriebenen Neuerungen zur Elternversammlung bzw. Elternvertretung in die Satzung aufgenommen.

 

§ 11 Abs. 2 - Beirat:

 

Zukünftig wird der Beirat bei den in § 32 Abs. 2 KiTaG genannten Aufgaben beteiligt. 

 

§ 16 – Höhe des Elternbeitrages:

 

Die in § 31 KiTaG vorgeschriebenen gedeckelten monatlichen Elternbeiträge werden in der Kindertageseinrichtungssatzung aufgenommen.

 

Der Satzung ist als Anlage 2 eine Übersicht der Elternbeiträge beigefügt.

 

Anmerkung der Verwaltung: Es können auch Elternbeiträge unterhalb der Deckelung festgeschrieben werden.

 

§ 17 – Beitragsermäßigung:

 

Ab dem 01.08.2020 sind die Anträge auf Beitragsermäßigung sowie Geschwisterermäßigung beim Kreis Stormarn zu stellen (vgl. § 7 KiTaG)

 

Anmerkung:

Der als Anlage beigefügte Entwurf der Kindertageseinrichtungssatzung entspricht dem derzeitigen Beratungsstand.

Der Entwurf beinhaltet auch die Ergebnisse der Arbeitsgruppe „KiTa-Reform“.

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

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Der Sozialausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

Der als Anlage beigefügten Satzung der Gemeinde Großhansdorf über die Benutzung und die Erhebung von Beiträgen für die Benutzung der gemeindeeigenen Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungssatzung) wird zugestimmt.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Kindertageseinrichtungssatzung auszufertigen und amtlich bekannt zu machen.

 

Stammbaum:
VO/2020/559   Satzung der Gemeinde Großhansdorf über die Benutzung und die Erhebung von Beiträgen für die Benutzung der gemeindeeigenen Kindertagesstätten (Kindertageseinrichtungssatzung)   Amt für soziale Angelegenheiten und Kindertagesstätten   Vorlage
VO/2020/559-01   Satzung der Gemeinde Großhansdorf über die Benutzung und die Erhebung von Beiträgen für die Benutzung der gemeindeeigenen Kindertagesstätten (Kindertageseinrichtungssatzung)   Amt für soziale Angelegenheiten und Kindertagesstätten   Vorlage
2020/559-01-01   Satzung der Gemeinde Großhansdorf über die Benutzung und die Erhebung von Beiträgen für die Benutzung der gemeindeeigenen Kindertagesstätten (Kindertageseinrichtungssatzung)   Amt für soziale Angelegenheiten und Kindertagesstätten   Vorlage