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Vorlage - VO/2020/538  

Betreff: DRK-Kleiderkammer
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Amt für soziale Angelegenheiten und Kindertagesstätten Bearbeiter/-in: Voß, Janhinnerk
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Entscheidung
10.02.2020 
Sitzung des Sozialausschusses (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Wie bereits in der Vorlage zur Hauptausschusssitzung am 16.01.2020 unter TOP „Zukunft Barkholt 60“ geschildert, ist die Kleiderkammer des Deutschen Roten Kreuzes zurzeit in Räumlichkeiten der ehemaligen Reha-Stätte am Eilbergweg untergebracht. Möglicherweise erfolgt eine Veräußerung des Grundstücks an einen Investor oder Bauträger in der ersten Jahreshälfte 2020. Denkbar ist weiter, dass der neue Eigentümer dem DRK nicht weiter gestattet, die Räume für die Kleiderkammer zu nutzen, wobei aber eher davon auszugehen ist, dass der neue Eigentümer durchaus Interesse daran hat, dass durch den Betrieb der Kleiderkammer eine gewisse soziale Kontrolle auf dem Gelände stattfindet.

 

Dies war Thema in der Hauptausschusssitzung am 16.01.2020. Der Hauptausschuss hat beschlossen – sollte das DRK die Räume im Sommer verlassen müssen –, vorübergehend das Haus Barkholt 60 für den Betrieb der Kleiderkammer zur Verfügung zu stellen. Allerdings sollen keine Umbauten oder Sanierungen erfolgen. Das Gebäude stünde dem DRK auch nur vorübergehend zur Verfügung. Ziel muss es sein, langfristig Räumlichkeiten für die Kleiderkammer im Ort zu finden.

 

Ich habe diesbezüglich Gespräche auch mit den Bürgermeistern der Nachbarorte Siek und Hoisdorf geführt. Ich habe gefragt, ob in den Nachbarorten freie Räumlichkeiten für eine Kleiderkammer bestehen und ob eine finanzielle Beteiligung denkbar wäre. Räumlichkeiten – egal ob privat oder öffentlich – stehen nicht zur Verfügung. Eine finanzielle Beteiligung wurde jedoch in Aussicht gestellt.

 

Am 24.01.2020 wurde festgestellt, dass es im Gebäude der Reha-Stätte zu einem großflächigen Wasseraustritt kam, dessen Ursache nicht bekannt ist. Der Grundstückseigentümer hat sich daher entschlossen, die Heizung auszustellen und das Wasser abzudrehen. Damit stehen in der Kleiderkammer weder eine Heizung noch fließendes Wasser noch eine Toilette zur Verfügung. Unter diesen Bedingungen ist es den Mitarbeiterinnen des DRK nicht möglich, das Angebot einer Kleiderkammer aufrechtzuerhalten. Die Kleiderkammer wird vorübergehend geschlossen.

 

Am 23.01.2020 konnte Frau Hettwer erreichen, dass die leerstehende Ladenfläche Barkholt 65 im Kiekut-Center (der vorübergehende Sitzungssaal) von der Gemeinde oder dem DRK zum Betrieb einer Kleiderkammer gemietet werden könnte. Große Umbaumaßnahmen scheinen nicht erforderlich. Die monatliche Warmmiete liegt bei € 930,00 zzgl. Wasser und Strom, somit rund € 12.000,00 im Jahr. Das DRK sieht sich nicht in der Lage, diese Miete allein aufzubringen. Andere öffentliche Räume oder günstigere private Flächen stehen nicht zur Verfügung.

Der Betrieb einer Kleiderkammer ist für den Ort von großer Bedeutung, auch wenn nur ein relativ kleiner Anteil der Bevölkerung dieses Angebot nutzt. Die Kleiderkammer hat pro Jahr rund 1.000 Besucher/innen. Wie weit es sich jeweils um dieselben Kunden/innen handelt, ist nicht bekannt. Üblicherweise werden die Kleidungsstücke gegen eine freiwillige Spende in Höhe von € 1,00 ausgegeben. Pro Jahr erwirtschaftet das DRK dadurch rund € 2.000,00.

 

Das Angebot des Vermieters wäre kurzfristig zu bestätigen. Es erscheint nicht sinnvoll – sollte eine Finanzierungsmöglichkeit der Fläche im Kiekut-Center bestehen -, das Gebäude Barkholt 60 in Anspruch zu nehmen. Der ursprünglich in Aussicht gestellte Umzug von der Reha-Stätte in das Gebäude Barkholt 60 zum Sommer müsste durch den Heizungsausfall vorgezogen werden.

 

Folgende Finanzierung wäre denkbar (noch nicht angefragt):

 

€ 2.000,00 vom DRK-Ortsverband (Einnahmen aus Verkauf),

€ 2.000,00 vom DRK-Kreisverband,

€ 1.500,00 aus der Gemeinde Siek,

€ 1.500,00 aus der Gemeinde Hoisdorf,

€ 5.000,00 Zuschuss der Gemeinde Großhansdorf.

 

Diese Zuschussgewährung sollte einhergehen mit der Aufforderung an das DRK, den Betrieb der Kleiderkammer zukunftsfähiger zu gestalten und den Zuschussbedarf zukünftig zu verringern.

 

Haushaltsmittel stehen für diese Maßnahme nicht zur Verfügung. Zuschüsse sind auch generell nicht über- oder außerplanmäßig leistbar. Es wäre aber denkbar, einen Grundsatzbeschluss zu fassen, der für die Haushaltsberatung 2021 bindend wäre, und das DRK zu bitten, zunächst in Vorleistung zu treten. Für das Haushaltsjahr 2021 wären € 9.000,00 einzuplanen (€ 4.000,00 für März bis Dezember 2020 und € 5.000,00 für 2021). Die Förderzusage erfolgt nur, wenn sich auch die anderen vorgenannten Partner an der Finanzierung beteiligen.

 

 


 

Stammbaum:
VO/2020/538   DRK-Kleiderkammer   Amt für soziale Angelegenheiten und Kindertagesstätten   Vorlage
VO/2020/538-01   DRK-Kleiderkammer   Amt für soziale Angelegenheiten und Kindertagesstätten   Vorlage