Auf den als Anlage 1 beigefügten Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2020 sowie den als Anlage 2 beigefügten Entwurf für das Investitionsprogramm 2019 bis 2023 wird verwiesen.
Der Haushaltsentwurf berücksichtigt die aus Sicht der Verwaltung für den Schulbetrieb und die Bauunterhaltung erforderlichen Maßnahmen bzw. Finanzmittel sowie weitestgehend die Bedarfsmeldungen der Schulen.
Wurden verwaltungsseitig Mittelanmeldungen der Schulen oder der Verwaltung selbst
u. a. aufgrund der finanziellen Rahmenbedingungen zurückgestellt, wird bei der entsprechenden Haushaltsstelle darauf hingewiesen.
Die Gründe für die sich im Vergleich zum Vorjahr ergebenden Veränderungen bei den Haushaltsansätzen werden bei den betreffenden Haushaltsstellen näher erläutert.
Auf Grundlage der in den Fachausschusssitzungen des Schulverbandes beschlossenen Ansätze der einzelnen Haushaltsstellen wird die Verwaltung einen Vorentwurf des Haushaltes für das Haushaltsjahr 2020 erstellen. Der Schulverbandsversammlung wird dann in ihrer Sitzung am 12.11.2019 die entsprechende Haushaltssatzung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Die Schulverbandsvertreterinnen und Schulverbandsvertreter werden gebeten, die Beratungsergebnisse aus den Fachausschusssitzungen des Schulverbandes in ihren jeweiligen gemeindlichen Fachausschüssen und Gemeindevertretungen im Zuge der dortigen Haushaltsplanungen zu berücksichtigen. Gesonderte Vorlagen des Schul-verbandsvorstehers für die jeweiligen Sitzungen der Fachausschüsse und Gemeinde-vertretungen der Schulverbandsmitglieder erfolgen nicht.
2.1. Volumen des Verwaltungshaushaltes
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes beträgt für das Haushaltsjahr 2020
4.570.400 EUR. Der Vorjahreswert von 4.321.700 EUR wird somit um 248.700 EUR überschritten.
2.2. Personalkosten
Die Personalkosten setzen sich aus den Ansätzen des Deckungsrings 6, des Deckungs-rings 7 (Entgelte für Förderangebote) und der Haushaltsstelle 9100.47000 (Deckungs-reserve für Personalkosten - Leistungsentgelte -) zusammen und betragen für das Haushaltsjahr 2020 insgesamt 542.600 EUR. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Personalkosten um 12.600 EUR gestiegen. Die Steigerung ist im Wesentlichen auf die Tariferhöhung im Jahr 2020 i. H. v. bis zu 1,81% (abhängig von der Entgeltgruppe und Entgeltstufe der/des Beschäftigten) und der Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit der in der Grundschule Wöhrendamm beschäftigten Schulsozialpädagogin um 2 Stunden zurückzuführen. Bezüglich der Stundenerhöhung für die Schulsozialpädagogin wird auf die Erläuterungen in der Anlage 1 bei der Haushaltsstelle 2111.41400 verwiesen.
Eine Zusammenstellung der einzelnen Personalkosten für das Haushaltsjahr 2020 ist als Anlage 3 (Personalkosten gem. Stellenplan 2020) beigefügt.
2.3. Deckungsringe
Im Haushalt sollen folgende Deckungsringe gebildet werden:
Deckungsring | Haushalt | ||
2020 | 2019 | Differenz | |
001 Bauliche Unterhaltung | 735.000 € | 680.500 € | +54.500 € |
002 Bewirtschaftung | 891.800 € | 793.000 € | +98.800 € |
003 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten | 40.000 € | 48.600 € | -8.600 € |
004 Kopiergeräte | 14.000 € | 16.500 € | -2.500 € |
005 Reisekosten | 1.900 € | 1.700 € | +200 € |
006 Personalkosten | 511.600 € | 499.000 € | +12.600 € |
007 Entgelte für Förderangebote | 21.000 € | 21.000 € | +/-0 € |
008 Zuschüsse Beitragsermäßigung Offene GT-Schule | 90.500 € | 72.300 € | +18.200 € |
009 Zuschüsse Offene GT-Schule | 204.700 € | 239.500 | -34.800 € |
010 Aus- und Fortbildung | 4.300 € | 4.300 € | +/-0 € |
011 Kostenerstattung gemeindlicher Bauhof | 5.500 € | 6.500 € | -1.000 € |
012 Kostenerstattung Benutzung gemeindlicher Sportplatz | 7.100 € | 7.100 € | +/-0 € |
Folgender Deckungsring wurde aufgelöst, da nur noch eine Dienstwohnung vorhanden ist:
013 Bauliche Unterhaltung Dienstwohnung | 00 € | 2.500 € | 0 € |
2.4. Schulverbandsumlage
Der Verwaltungshaushalt wird weitgehend über die Verbandsumlage finanziert. Die Umlage beträgt auf der Basis der vorliegenden Daten 2.875.900 EUR. Sie liegt damit 274.800 EUR über dem Vorjahresniveau.
Für die Berechnung der Verbandsumlage werden die mit dem Schulverband verbundenen Lasten für die Schülerbeförderung sowie für die offenen Ganztagsangebote an den Grundschulen nach der Anzahl der zum Stichtag der Schulstatistik des Vorjahres beförderten bzw. die offenen Ganztagsangebote besuchenden Schülerinnen und Schüler auf die Verbandsmitglieder verteilt. Im Übrigen werden die mit dem Schulverband verbundenen Lasten nach der Anzahl der im Durchschnitt der letzten drei Jahre zum Stichtag der Schulstatistik die Schulen besuchenden Schülerinnen und Schüler auf die Verbandsmitglieder verteilt.
Von dem Gesamtbetrag der Schulverbandsumlage entfallen 262.200 EUR auf die Schullasten für die offenen Ganztagsangebote und 2.332.100 EUR auf die restlichen Schullasten im Verwaltungshaushalt. Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich eine Steigerung von 324.200 EUR. Diese ist dadurch begründet, dass eine erhöhte Zuführung vom Vermögenshaushalt wie im Haushalt 2019 zur Stabilisierung der Umlage mangels Rücklagemitteln nicht erfolgen kann und zusätzlich erhöhte Kosten bei der Unterhaltung und der Bewirtschaftung zu veranschlagen waren.
Die Schullasten des investiven Bereichs sind in der Verbandsumlage enthalten und werden über die Zuführung vom Verwaltungshaushalt mit einem Betrag von 281.600 EUR (davon 2.300 EUR für die offenen Ganztagsangebote der Grundschulen) in den Vermögenshaushalt eingestellt. Hier ist im Vergleich zum Haushaltsjahr 2019 eine Reduzierung um 39.700 EUR zu verzeichnen. Erneut sind für das neue Haushaltsjahr in die Zuführung lediglich die Ansätze für Tilgung und Zinsen eingestellt worden, die somit aus der Umlage finanziert werden. Die Ansätze für das bewegliche Vermögen wurden nicht berücksichtigt.
Die Entwicklung der Schullasten und der investiven Schullasten wirkt sich für die einzelnen Mitgliedsgemeinden gemäß nachstehender Tabelle aus:
Haushalts-jahr | Großhansdorf | Hoisdorf | Siek | |||
Schullasten | Schulasten investiv | Schullasten | Schullasten investiv | Schullasten | Schullasten investiv | |
2019 | 1.575.078,99 € | 216.654,34 € | 283.956,46 € | 51.308,27 € | 420.764,54 € | 53.337,39 € |
2020 | 1.813.237,92 € | 192.173,09 € | 316.709,92 € | 42.226,79 € | 464.352,16 € | 47.200,12 € |
Differenz | +238.158,93 € | -24.481,25 € | +32.753,46 € | -9.081,48 € | +43.587.62 € | -6.137,27 € |
Umlage 2020 | +213.677,68 € | +23.671,98 € | +37.450,35 € |
In der Anlage 4 ist eine detaillierte vorläufige Berechnung der Verbandsumlage mit Verteilung auf die einzelnen Mitgliedsgemeinden beigefügt, die in der Gesamtübersicht für den Haushalt 2020 wie folgt aussieht:
Gemeinde | Schulverbandsumlage | ||
Haushaltsjahr | |||
2019 | 2020 | Differenz | |
Großhansdorf | 1.791.733,33 € | 2.005.411,01 € | +213.677,68 € |
Siek | 474.101,94 € | 511.552,28 € | +37.450,34 € |
Hoisdorf | 335.264,73 € | 358.936,71 € | +23.671,98 € |
Gesamt | 2.601.100,00 € | 2.875.900,00 € | +274.800,00 € |
Das Volumen des Vermögenshaushalts beträgt für das Haushaltsjahr 2020
3.875.600 EUR. Der Vorjahreswert in Höhe von 1.539.800 EUR wird somit um
2.335.800 EUR überschritten.
Der Vermögenshaushalt weist folgende Ausgabenstruktur auf:
Ausgaben | Vermögenshaushalt | ||
Haushaltsjahr | Differenz | ||
2019 | 2020 | ||
Investive Maßnahmen gesamt | 1.014.500 € | 3.594.000 € | +2.579.500 € |
Davon Beschaffung bewegliches Vermögen | 309.500 € | 331.000 € | +21.500 € |
Davon Baumaßnahmen | 705.000 € | 3.263.000 € | +2.558.000 € |
Tilgung | 245.200 € | 234.400 € | -10.800 € |
Zuführung zum Verwaltungshaushalt | 280.100 € | 47.200 € | -232.900 € |
Zuführung zur allgemeinen Rücklage | 0 € | 0 € | +/-0 |
Gesamt | 1.539.800 € | 3.875.600 € | +2.335.800 € |
Die Ausgaben in Höhe von 3.875.600 EUR können gemäß dem vorliegenden Haushaltsentwurf nur mit einer Kreditaufnahme in Höhe von 3.428.100 EUR sowie über den investiven Schullastenanteil der Umlage (281.600 EUR, Tilgung, Zinsen) und Zuweisungen des Landes (165.900 EUR) gedeckt werden.
Der als Anlage 5 beigefügte Gesamtschuldennachweis weist einen Schuldenstand von rd. 9 Mio. Euro zum 31.12.2020 aus. Die Höhe der Tilgungsleistungen wird die kommenden Haushalte immer stärker belasten. Sie steigen bis zum Jahr 2022 auf rd. 388.000 EUR an.
Eine Rücklagenentnahme ist mangels Masse nicht möglich. Der Rücklagenbestand sieht derzeit wie folgt aus:
204.025,42 EUR Stand am 31.12.2018
./. 204.000,00 EUR geplante Entnahme 2019
25,42 EUR Restbestand
Der Stellenplan sowie der Stellenplanquerschnitt für das Haushaltsjahr 2020 sind als Anlagen 6 und 7 beigefügt.
Der Finanzplan zeigt für die Folgejahre, dass die Ansätze im Bereich der Investitionen hoch bleiben. Eine Finanzierung der geplanten Maßnahmen allein über die Schulverbandsumlage wird nicht realisierbar sein, so dass für die Finanzplanungsjahre 2021 bis 2023 mit weiteren Kreditaufnahmen zu rechnen ist.
Gemäß dem zwischen dem Schulverband Großhansdorf und der Gemeinde Großhansdorf geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 27.07.2017 werden die Verwaltungs- und Kassengeschäfte des Schulverbandes Großhansdorf von der Gemeinde Großhansdorf wahrgenommen. Hierfür erhält die Gemeinde zur Abgeltung der durch die Wahrnehmung der Geschäftsführung des Schulverbandes entstehenden Personalkosten sowie der übrigen Sachkosten einen pauschalierten Kostenersatz vom Schulverband (sog. Verwaltungskostenbeitrag). Gemäß § 2 Abs. 3 des öffentlich-rechtlichen Vertrages erhöht sich der Verwaltungskostenbeitrag jährlich um 1,5%. Der Verwaltungskostenbeitrag für das Jahr 2019 betrug 213.050,53 EUR. Somit erhöht sich der Verwaltungskostenbeitrag für das Jahr 2020 um 3.195,76 EUR auf 216.246,29 EUR.
Nach den schulgesetzlichen Bestimmungen hat eine Gemeinde für eine Schülerin oder einen Schüler, die oder der in ihrem Gebiet wohnt und eine Grundschule, eine weiterführende allgemein bildende Schule oder ein Förderzentrum besucht, an deren oder dessen Trägerschaft die Gemeinde nicht beteiligt ist, an den Schulträger einen Schulkostenbeitrag zu zahlen.
Die Höhe des Schulkostenbeitrages bestimmt sich aufgrund der laufenden Kosten für das Verwaltungs- und Hilfspersonal und den Sachbedarf der Schulen sowie der Verwaltungskosten, die dem Schulträger jeweils unter Abzug erzielter Einnahmen umgerechnet auf die einzelne Schülerin und den einzelnen Schüler der jeweiligen Schule entstanden sind, zuzüglich einer Investitionskostenpauschale i. H. v. 325 EUR.
Verwaltungskosten sind die Aufwendungen der Schulträger für Personal- und Sachmittel, die für die Wahrnehmung der Aufgaben des Schulträgers erforderlich sind.
Ist der Schulträger Träger von mehreren Schulen derselben Schulart, kann er den Schulkostenbeitrag einheitlich für diese Schulen festlegen. Von dieser Möglichkeit hat die Verwaltung Gebrauch gemacht und für die Grundschule Wöhrendamm und für die Grundschule Schmalenbeck einen einheitlichen Schulkostenbeitrag berechnet.
Maßgebend für die Berechnung des Schulkostenbeitrages sind die Schülerzahlen am Stichtag der amtlichen Schulstatistik und die Aufwendungen des Schulträgers des vorvergangenen Jahres.
Die Berechnung der Schulkostenbeiträge für das Jahr 2020 kann bei Interesse in der Verwaltung eingesehen werden.
Für das Jahr 2020 ergeben sich für die Schulen des Schulverbandes die folgenden Schulkostenbeiträge:
Schule | Schulkostenbeiträge | Die Schulkostenbeiträge | ||
lfd. Kosten | Verwaltungs- | Investitions- | ||
Grundschule Wöhrendamm | 2.124,84 € | 1.644,03 € | 155,81 € | 325,00 € |
Grundschule Schmalenbeck | 2.124,84 € | 1.644,03 € | 155,81 € | 325,00 € |
Emil-von-Behring-Gymnasium | 2.052,53 € | 1.573,03 € | 154,50 € | 325,00 € |
Friedrich-Junge-Schule | 1.817,00 € | 1.337,30 € | 154,70 € | 325,00 € |
Im Vergleich zwischen den Schulkostenbeiträgen für das Jahr 2019 und für das Jahr 2020 ergeben sich folgenden Veränderungen:
Schule | Schulkostenbeiträge | Schulkostenbeiträge | Differenz |
Grundschule Wöhrendamm | 2.683,02 € | 2.124,84 € | - 558,18 € |
Grundschule Schmalenbeck | 2.683,02 € | 2.124,84 € | - 558,18 € |
Emil-von-Behring-Gymnasium | 2.154,01 € | 2.052,53 € | - 101,48 € |
Friedrich Junge-Schule | 1.814,88 € | 1.817,00 € | 2,12 € |
Die Einnahmen aus Schulkostenbeiträgen bilden neben der Schulverbandsumlage die Haupteinnahmequelle für den Schulverband. Unter Berücksichtigung der für das Jahr 2020 zu erwartenden Anzahl der nicht im Verbandsgebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler (auswärtige Schüler/-innen) ergibt sich eine Gesamteinnahme aus Schulkostenbeiträgen i. H. v. 670.800 EUR, mithin 42.800 EUR weniger als im Vorjahr.
In der nachfolgenden Tabelle sind die Einnahmesituationen der Haushaltsjahre 2019 und 2020 gegenübergestellt:
Schule | Einnahmen durch Schulkostenbeiträge | |||||
Haushaltsjahr | Differenz | |||||
2019 | 2020 | |||||
Anzahl der auswärtigen Schüler/-innen | Einnahme | Anzahl der auswärtigen Schüler/-innen | Einnahme | Anzahl der auswärtigen Schüler/-innen | Einnahme | |
Grundschule Wöhrendamm | 3 | 8.000 € | 3 | 6.300 € | 0 | -1.700 € |
Grundschule Schmalenbeck | 12 | 32.100 € | 15 | 31.800 € | 3 | - 300 € |
Emil-von-Behring-Gymnasium | 204 | 439.400 € | 195 | 400.200 € | -9 | -39.200 € |
Friedrich-Junge-Schule | 129 | 234.100 € | 128 | 232.500 € | -1 | -1.600 € |
Gesamt: | 348 | 713.600 € | 341 | 670.800 € | -7 | -42.800 € |
In der Sitzung der Schulverbandsversammlung am 13.12.2018 wurde beschlossen, bis auf weiteres die Ansätze der in der unten stehenden Tabelle: Budgetbemessung aufgeführten Haushaltsstellen auf Grundlage der in der Spalte „Pauschale für die Budgetbemessung; Haushaltsjahr 2019“ angegebenen Pauschalen zum Stichtag der amtlichen Schulstatistik des Vorjahres zu budgetieren.
Für das Jahr 2020 schlägt die Verwaltung die Änderung der folgenden Pauschalen für die Budgetbemessung vor:
Tabelle: Budgetbemessung
Haushaltstelle | Pauschale für die Budgetbemessung* | ||
Nr. | Bezeichnung | Haushaltsjahr | ab dem |
2111.52000 | Grundschule Wöhrendamm; Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände | 50 €/Schüler/-in | unverändert |
2112.52000 | Grundschule Schmalenbeck; Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände | 50 €/Schüler/-in | unverändert |
2300.52000 | Emil-von-Behring-Gymnasium; Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände | 35 €/Schüler/-in | 45 €/Schüler/-in |
2812.52000 | Friedrich-Junge-Schule; Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände | 45 €/Schüler/-in | unverändert |
2111.57600 | Grundschule Wöhrendamm; Lernmittel | 75 €/Schüler/-in | 60 €/Schüler/-in |
2112.57600 | Grundschule Schmalenbeck; Lernmittel | 75 €/Schüler/-in | 60 €/Schüler/-in |
2300.57600 | Emil-von-Behring-Gymnasium; Lernmittel | 75 €/Schüler/-in | unverändert |
2812.57600 | Friedrich-Junge-Schule; Lernmittel | 100 €/Schüler/-in | 85 €/Schüler/-in |
2111.58000 | Grundschule Wöhrendamm; Lehrmittel | 40 €/Schüler/-in | unverändert |
2112.58000 | Grundschule Schmalenbeck; Lehrmittel | 40 €/Schüler/-in | unverändert |
2300.58000 | Emil-von-Behring-Gymnasium; Lehrmittel | 25 €/Schüler/-in | unverändert |
2812.58000 | Friedrich-Junge-Schule; Lehrmittel | 25 €/Schüler/-in | unverändert |
2111.93500 | Grundschule Wöhrendamm; Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens | 1.500 €/Klasse | 2.000 €/Klasse |
2112.93500 | Grundschule Schmalenbeck; Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens | 1.500 €/Klasse | 2.000 €/Klasse |
2300.93500 | Emil-von-Behring-Gymnasium; Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens | 2.000 €/Klasse | 2.500 €/Klasse |
2812.93500 | Friedrich-Junge-Schule; Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens | 2.000 €/Klasse | 2.500 €/Klasse |
* Die Anzahl der Schüler/-innen bzw. der Klassen richtet sich jeweils nach der amtlichen Schulstatistik des Vorjahres.
Ergänzend zu den vorstehenden Bemessungsgrundlagen gelten für die Budgets folgende Vorgaben:
a) Das vom Schulverband festgesetzte Budget einer Haushaltsstelle ist grundsätzlich für den Schulverband und die Schule verbindlich.
b) Sollte für ein Planjahr zusätzlich zum Budget ein Mittelbedarf erkennbar sein, ist zunächst zu prüfen, ob und inwieweit der zusätzliche Mittelbedarf durch Minderausgaben innerhalb des Budgets oder durch eine über mehrere Jahre verteilte sukzessive Anschaffung des zum zusätzlichen Mittelbedarf führenden Gegenstandes reduziert oder entfallen kann.
c) Sollte diese Prüfung ergeben, dass zusätzlich zum Budget ein Mittelbedarf besteht, ist im Zuge der Mittelanmeldung der zusätzliche Mittelbedarf zu begründen und darzulegen, warum dieser zusätzliche Mittelbedarf nicht durch Einsparung innerhalb des Budgets gedeckt oder durch eine über mehrere Jahre verteilte sukzessive Anschaffung des zum zusätzlichen Mittelbedarf führenden Gegenstandes reduziert oder entfallen kann.
d) Die Reduzierung des Budgets durch den Schulverband ist möglich, wenn gemäß den vorliegenden Rechnungsergebnissen der letzten drei Haushaltsjahre das Budget regelmäßig mehr als 10% unterschritten wurde. Die Schule ist hierzu vorher anzuhören und um schriftliche Stellungnahme zu bitten.
e) Der Schule steht es frei, im Rahmen der jährlichen Mittelanmeldungen einen geringeren Betrag als den des Budgets als Haushaltsansatz für eine Haushaltsstelle anzumelden.
f) Die Budgets der Haushaltsstellen des Vermögenshaushaltes stehen unter dem Vorbehalt, dass Vermögensgegenstände mit jeweils einem Anschaffungs- oder Herstellungswert i. H. v. über 5.000 EUR (inkl. Mehrwertsteuer) der Zustimmung des Schulverbandes bedürfen. Hierfür hat die Schule im Rahmen der Mittelanmeldung für das Planjahr die Vermögensgegenstände mit jeweils einem Anschaffungs- oder Herstellungswert i. H. v. über 5.000 EUR (inkl. Mehrwertsteuer) unter Angabe der Bezeichnung des Vermögensgegenstandes und seiner voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufzulisten.
g) Die Pauschalbeträge zur Bemessung der Budgets sollen mindestens alle 3 Jahre auf ihre Angemessenheit geprüft werden.
10. Digitalisierung der Schulen
Der Schulverband Großhansdorf unterstütz bereits seit mehreren Jahren die Schulen auf ihrem Weg zur digitalen Schule.
Als Beispiele sind insbesondere zu erwähnen:
Mit dem am 30.09.2019 im Amtsblatt für Schleswig-Holstein veröffentlichte und zum 17.05.2019 rückwirkend in Kraft getretene Landesprogramm „DigitalPakt SH – Öffentliche Schulen“, das die Vergabe der Finanzhilfen aus dem Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ des Bundes an Schulen in öffentlicher Trägerschaft regelt, werden die Schulträger bei der Digitalisierung ihrer Schulen nunmehr finanziell unterstützt. Danach werden den Schulträgern Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen gewährt, um die digitale Bildungsinfrastruktur von öffentlichen allgemein- und berufsbildenden Schulen auf- und auszubauen.
Das Landesprogramm folgt dem Zielbild, wonach im Sinne eines Mindeststandards grundsätzlich alle den pädagogischen Zwecken dienenden Räume und Einrichtungen einer Schule über einen Netzzugang über LAN-/WLAN verfügen und jeder den pädagogischen Zwecken dienende Raum bzw. jede pädagogischen Zwecken dienende Einrichtung mit stationären Geräten zur digitalen Präsentation ausgestattet ist.
Nach dem Landesprogramm sind folgende Maßnahmen an Schulen förderfähig:
Fördergegenstand a):
Aufbau, Erweiterung und Verbesserung der strukturierten Verkabelung in Schul-gebäuden und auf dem Schulgelände für die Versorgung aller unterrichtlich und für sonstige pädagogische Zwecke genutzten Räume und Einrichtungen mit LAN/WLAN inklusive der passiven und aktiven Netzwerkkomponenten,
Fördergegenstand b):
Server in Schulen zu unmittelbar pädagogischen Zwecken und zur IT-Administration; bei allgemeinbildenden Schulen und Förderzentren gilt dies nur unter der Voraussetzung, dass die technisch realisierbare Internetbandbreite und die Zahl der vorhandenen Endgeräte eine Anbindung an das Schulportal SH oder – falls diese nicht in Betracht kommt – auch im Übrigen eine stärker zentralisierte Lösung durch den Schulträger oder das Land mit vertretbarem Aufwand nicht zulassen,
Fördergegenstand c):
Anzeige- und Präsentationsgeräte zur pädagogischen Nutzung in der Schule und die damit verbundenen mobilen oder stationären Endgeräte als Steuerungsgeräte,
Fördergegenstand d):
Digitale Arbeitsgeräte, insbesondere zur pädagogischen Nutzung im technisch-naturwissenschaftlichen Bereich oder für die berufliche Ausbildung,
Fördergegenstand e):
Digitale Arbeitsgeräte zur sonderpädagogischen Förderung von Schülerinnen und Schülern bei der inklusiven Beschulung oder an Förderzentren einschließlich der dafür notwendigen Infrastruktur,
Fördergegenstand f):
Schulgebundene mobile Endgeräte (Laptops, Notebooks und Tablets mit Ausnahme von Smartphones), wenn
- 20 Prozent des Gesamtinvestitionsvolumens für alle allgemeinbildenden Schulen pro Schulträger oder
- 25 000 EUR je einzelner Schule
oder beides nicht überschreiten.
Anträge auf Förderung von Investitionsmaßnahmen zur Beschaffung von Anzeige- und Präsentationstechnik (Fördergegenstand c)) werden nur bewilligt, wenn alle Schulen und Schulstandorte des Schulträgers über eine LAN/WLAN-Ausstattung in allen den pädagogischen Zwecken dienenden Räumen und Einrichtungen verfügen oder entsprechende Investitionsmaßnahmen bereits beantragt sind. Für Anträge auf Förderung von Investitionsmaßnahmen zur Beschaffung von mobilen Endgeräten (Fördergegenstand f)) gilt dies entsprechend hinsichtlich der Ausstattung mit Anzeige- und Präsentationstechnik.
Die Gewährung einer Zuwendung für Investitionsmaßnahmen an Schulen setzt gemäß dem Landesprogramm u. a. Folgendes voraus:
a) einen Antrag unter Verwendung des im Online-Portal abrufbaren Vordrucks,
b) die Teilnahme an der Onlinebestandsaufnahme des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur zur IT-Infrastruktur und IT-Ausstattung,
c) eine Investitionsplanung für jeden beantragten Fördergegenstand (Kosten- und Zeitplanung inklusive Beginn der Investitionsmaßnahme) für jede in den Antrag einbezogene Schule,
d) die Bestätigung über ein auf die Ziele der Investitionsmaßnahme abgestimmtes Konzept des Antragstellers über die Sicherstellung von Betrieb, Wartung und IT-Support,
e) ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept für die beantragten Fördergegen-stände; die Beschaffung von interaktiven Präsentationsgeräten bedarf einer besonderen Begründung,
f) eine Fortbildungsplanung für die Lehrkräfte,
g) die Erklärung des Schulträgers, dass die schulische Nutzung des Gebäudes, für das die Förderung gewährt wird, unter Berücksichtigung seiner Schulentwicklungsplanung für die Dauer der Zweckbindungsfrist sichergestellt ist und Änderungen unverzüglich angezeigt werden sowie
h) eine Erklärung zu Mitteln aus anderen Förderprogrammen.
Mit dem Landesprogramm wurden den Trägern der öffentlichen Schulen jeweils ein Budget zugewiesen (Schulträgerbudget). Diese Budgets stellen den jeweiligen Höchstbetrag dar, der Schulträgern aus diesem Programm gewährt werden kann. Die Schulträgerbudgets bemessen sich grundsätzlich nach der Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die an den allgemeinbildenden Schulen, Förderzentren und berufsbildenden Schulen eines jeden öffentlichen Schulträgers aufgenommen sind. Die Grundlage für die Berechnung der Schülerzahl bildet die amtliche Schulstatistik für das Schuljahr 2018/19. Das Schulträgerbudget für den Schulverband Großhansdorf beträgt 555.928 EUR.
Die aus dem Schulträgerbudget zu gewährenden Zuwendungen sind von den Schul-trägern um einen Eigenanteil in Höhe von jeweils mindestens 15 % zu ergänzen, d. h., dass der Schulverband Großhansdorf Maßnahmen mit Gesamtkosten i. H. v. mindestens 639.317,20 EUR umsetzen muss, um das volle Schulträgerbudget i. H. v. 555.928 EUR abrufen zu können.
Um im Zuge der bedarfsgerechten Digitalisierung der Schulen eine nach den Bestimmungen des Landesprogramms höchstmögliche Ausschöpfung des Schulträger-budgets zu erreichen, schlägt die Verwaltung vor, folgende Maßnahmen wie angegeben durch das Landesprogramm fördern zu lassen:
Tabelle: Verteilung der zu fördernden Maßnahmen auf die Schulen
Bezeichnung der Maßnahmen | Grundschule | Grundschule | Emil-von-Behring-Gymnasium | Friedrich-Junge- |
a) Kosten der Maßnahme b) Höhe der Zuweisung c) Jahr der Umsetzung | a) Kosten der Maßnahme b) Höhe der Zuweisung c) Jahr der Umsetzung | a) Kosten der Maßnahme b) Höhe der Zuweisung c) Jahr der Umsetzung | a) Kosten der Maßnahme b) Höhe der Zuweisung c) Jahr der Umsetzung | |
Fördergegenstand a): Aufbau, Erweiterung bzw. Verbesserung eines Datennetzes | a) 130.000 € b) 113.000 € c) 2021 | a) 120.000 € b) 104.300 € c) 2020 | Keine Maßnahmen geplant. | a) 140.000 € b) 121.700 € c) 2021 |
Fördergegenstand c): Anschaffung von interaktiven Anzeige- und Präsentationsgeräten | a) 130.000 € b) 113.000 € c) 2021 | Keine Maßnahmen geplant. | Keine Maßnahmen geplant. | a) 25.000 € b) 21.700 € c) 2021 |
Fördergegenstand f): Anschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten (Tablets) | a) 50.000 € b) 21.700 € c) 2022 | a) 50.000 € b) 21.700 € c) 2021 | a) 45.000 € b) 21.700 € c) 2021 | a) 34.000 € b)* 17.100 € c) 2021 |
Gesamtkosten der Maßnahmen: | 310.000 € | 170.000 € | 45.000€ | 199.000 € |
724.400 € | ||||
Gesamthöhe der Zuweisungen: | 247.700 € | 126.000 € | 21.700 € | 160.500 € |
555.900 € |
* Um 4.600 € reduzierter Zuweisungsbetrag wegen ausgeschöpftem Schulträgerbudget.
Die vorstehenden Maßnahmen zur Digitalisierung der Schulen, die durch das Landesprogramm gefördert werden sollen, sind im Haushaltsentwurf 2020 mit DigitalPakt gekennzeichnet. Aufgrund der komplexen zeitlichen und inhaltlichen Formalitäten bei der Antragstellung und Maßnahmendurchführung dürfen diese Maßnahmen von den Schulen nicht ohne vorherige enge Abstimmung mit der Verwaltung umgesetzt werden.
Sollten die Kosten für die Maßnahmen geringer ausfallen als geplant, mit der Folge, dass das Schulträgerbudget nicht voll ausgeschöpft wird, ist geplant, ggf. erforderliche neue Servertechnik über das Landesprogramm fördern zu lassen.
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
Der Bauausschuss/Der Finanzausschuss empfiehlt der Schulverbandsversammlung, folgenden Beschluss zu fassen:/
Die Schulverbandsversammlung beschließt:
Der Haushaltsvorlage für das Haushaltsjahr 2020, bestehend aus dieser Vorlage und der dieser Vorlage beigefügten Anlagen wird zugestimmt.
Der Bauausschuss/Der Finanzausschuss beschließt:
Der Schulverbandsvorsteher wird beauftragt, auf Grundlage der zugestimmten Haushalts-vorlage einen Vorentwurf des Haushaltes für das Haushaltsjahr 2020 zu erstellen und der Schulverbandsversammlung in ihrer Sitzung am 12.11.2019 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
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