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Vorlage - VO/2019/486  

Betreff: Werbung auf dem Sportplatz
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Amt für soziale Angelegenheiten und Kindertagesstätten Bearbeiter/-in: Voß, Janhinnerk
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Entscheidung
22.10.2019 
Sitzung des Sozialausschusses (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Sozialausschuss hat am 14.05.2019 folgenden Beschluss gefasst:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Vorstandsmitgliedern beider Sportvereine bezüglich der Werbung auf dem Sportplatz ein Gespräch zu führen und anschließend eine Vorlage für eine der nächsten Sozialausschusssitzungen zu erstellen.“

 

Dieses Gespräch fand Ende August unter Teilnahme der Vorstände des Sportvereins Großhansdorf (SVG) und des FC Schmalenbeck United (FCSU) statt.

 

Es lag im Interesse der Verwaltung, einen Kompromiss zwischen „gar keine Werbung“ und „uneingeschränkt werben dürfen“ zu finden und eine Lösung zu erzielen, die der Interessenlage beider Vereine entspricht. Die Frage, wer die Einnahmen aus der Werbung erhält, wurde nicht vertieft.

 

Verwaltungsseitig wurde eine umfangreiche Bandenwerbung ausgeschlossen, weil die Erfahrung auf anderen Plätzen zeigt, dass diese das Erscheinungsbild der Gesamtanlage am meisten stört, insbesondere wenn die Werbeflächen beschädigt und verwittert sind. Außerdem entsteht eine zusätzliche Lärmquelle, wenn Bälle auf die Metall-, Holz- oder Kunststoffflächen treffen.

 

Übereinstimmend wurde folgender Kompromiss ausgearbeitet:

 

 Beide Vereine haben das Recht, am Zaun der sogenannten „Käfige“ (das sind die beiden kleinen Spielfelder) Werbung anzubringen. Dies sollte keine massive Werbung sein, sondern eher eine Plane, Stoffbahn oder ein bedrucktes Netz (ähnlich TCG am Waldreiterweg) sein. Die Werbung ist so anzubringen, dass die hässlichen Zäune und Pfosten verschwinden.

 

 Beide Vereine dürfen in begrenztem Umfang mobile Werbeanlagen, z. B. Fahnen, Stellschilder o. Ä., bei Veranstaltungen (z. B. Fußballspiele, Meisterschaften) aufstellen.

 

 FCSU plant den Bau eines Lagerschuppens im Bereich des jetzigen alten Schuppens an den kleinen Spielfeldern, ggf. auch als Ersatz für den unansehnlichen Schuppen. An der Außenwand des neuen Lagerraums darf Werbung nicht zu massiv aufgemalt werden.

 

 Die Einnahmen aus der Werbung fließen den beiden Vereinen jeweils für „ihre“ Werbung zu. Die Werbung ist zeitlich zu befristen und muss unterhalten werden.

 

 Selbstverständlich ist Werbung für Zigaretten, Alkohol usw. nicht zulässig.

 

 Sollte die Werbung unansehnlich werden, beschädigt sein oder Ähnliches, so hat der jeweilige Verein zügig für eine Erneuerung oder einen Abbau zu sorgen.

 

 Die Werbeanlagen sind so zu befestigen oder aufzustellen, dass keine Gefahr für Dritte ausgeht. Die Haftung obliegt dem jeweiligen Verein. Die Gemeinde Großhansdorf lehnt jegliche Haftung ab.

 

 Art, Umfang und Befestigung der Werbung sind der Gemeinde im Vorwege anzuzeigen und bedürfen der Zustimmung der Verwaltung.

 

 Diese Regelung gilt zunächst bis zum 31.12.2022.

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit den Vorständen des Sportvereins Großhansdorf und des FC Schmalenbeck United eine Vereinbarung gemäß den Inhalten dieser Vorlage auszufertigen.

Der Bürgermeister wird gebeten, in einem Jahr über den Stand der Angelegenheit zu berichten.