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Berichterstatterin in der Gemeindevertretung: Frau Apel als Vorsitzende des Sozialausschusses
Mit Schreiben vom 04.09.2019 hat die AWO Soziale Dienstleistungen gGmbH den Wirtschafts- und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2020 bzgl. ihres Waldkindergartens bei der Verwaltung eingereicht. Der Wirtschaftsplan (Anlage 1), der Stellenplan (Anlage 2) sowie die Berechnung der Elternbeiträge (Anlage 3) liegen dieser Vorlage bei.
Eine Umfrage in der Elternschaft hat ergeben, dass die Betreuungszeit von 8.00 bis 14.00 Uhr nicht ausreichend ist und den Bedarf einiger Eltern nicht deckt. Aus diesem Grund wurde von der AWO eine Frühbetreuung (7.30 bis 8.00 Uhr) und eine Spätbetreuung (14.00 bis 15.00 Uhr) in den Wirtschafts- und Stellenplan aufgenommen.
Für die Früh- und Spätbetreuung stehen jeweils fünf Plätze zur Verfügung und es gibt bereits drei bzw. fünf Anmeldungen seitens der Eltern.
In der Beiratssitzung am 09.09.2019 wurde die AWO beauftragt die Mehrkosten, die durch die Früh- und Spätebtreuung (Personalkosten etc.) entstehen, zu ermitteln. Gemäß des Defizitsausgleichs wird auch die Gemeinde Großhansdorf an den Mehrkosten beteiligt.
Diese Zahlen liegen der Verwaltung bislang noch nicht vor.
1. Zustimmung der Gemeinde Großhansdorf zum Wirtschafts- und Stellenplan 2020 für den Waldkindergarten der AWO Soziale Dienstleistungen gGmbH
Gemäß § 3 Absatz 2 des zwischen der Gemeinde Großhansdorf und der AWO Soziale Dienstleistungen gGmbH bestehenden Vertrages über die Trägerschaft und Finanzierung des AWO-Waldkindergartens Großhansdorf bedarf der Haushalt und der Stellenplan der vorherigen Genehmigung der Gemeinde Großhansdorf.
Die Verwaltung hat den von der AWO zugesandten Wirtschafts- und Stellenplan (Anlage 1 und 2) rechnerisch geprüft. Es ergaben sich keine Beanstandungen. Die in dem Wirtschaftsplan veranschlagten Ansätze sind nachvollziehbar und in ihrer Höhe angemessen.
Für die Gemeinde ergibt sich gemäß des Wirtschaftsplanes ein Betriebskostenzuschuss in Höhe von 77.813,75 €.
Die Verwaltung schlägt vor, den Wirtschafts- und Stellenplan für den Waldkindergarten zuzustimmen.
2. Zustimmung der Gemeinde Großhansdorf zu den Elternbeiträgen für den Waldkindergarten der AWO Soziale Dienstleistungen gGmbH
Gemäß § 6 Absatz 5 des zwischen der Gemeinde Großhansdorf und der AWO Soziale Dienstleistungen gGmbH bestehenden Vertrages über die Trägerschaft und Finanzierung des AWO-Waldkindergartens Großhansdorf sind zur anteiligen Deckung der Betriebskosten – in Abstimmung mit der Gemeinde – angemessene Teilnahmebeiträge von den Eltern zu erheben.
Die von der AWO Soziale Dienstleistungen gGmbH für den Zeitraum vom 01. Januar bis 31. Juli 2020 festgesetzten Elternbeiträge sind der beigefügten Anlage 3 zu entnehmen.
Zum Vergleich sind in der folgenden Tabelle die von der AWO Soziale Dienstleistungen gGmbH für den Zeitraum 01. Januar bis 31. Juli 2020 festgesetzten Elternbeiträgen den derzeit geltenden Elternbeiträgen gegenübergestellt:
Betreuungsangebot | Regelbeitrag in EUR/ Monat | Sozialbeitrag in EUR/ Monat | ||||
Jahr | Veränder- ung | Jahr | Veränder- ung | |||
2019 | 2020 | 2019 | 2020 | |||
Elementarbereich | ||||||
Vormittagsbetreuung (Mo.-Fr.: 8.00-14.00 Uhr) | 298,00 | 298,00 | 0,00 | 298,00 | 298,00 | 0,00 |
Vormittagsbetreuung inkl. Frühgruppe (Mo. - Fr.: 07.30-14.00 Uhr) | - | 310,00 | - | 310,00 | - | - |
Dreivierteltagsbetreuung mit Spätgruppe (Mo. - Fr.: 08.00-15.00 Uhr) | - | 334,00 | - | 334,00 | - | - |
Mittagsverpflegung | 60,00 | 60,00 | +- 0,00 | 60,00 | 60,00 | +- 0,00 |
Die Verwaltung schlägt vor, den von der AWO Soziale Dienstleistungen gGmbH für den Waldkindergarten festgesetzten Elternbeiträgen zuzustimmen.
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
Der Sozialausschuss emfpfiehlt der Gemeindevertetung folgende Beschlussfassung:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Dem Wirtschafts- und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2020 für den Waldkindergarten der AWO Soziale Dienstleistungen gGmbH wird zugestimmt.
2. Den folgenden Elternbeiträgen für den Waldkindergarten im Zeitraum 01. Januar bis 31. Juli 2020 wird zugestimmt:
Betreuungsangebot | Regelbeitrag | Sozialbeitrag |
Elementarbetreuung | ||
Vormittagsbetreuung (Mo.-Fr.: 8.00-14.00 Uhr) | 298,00 EUR/ Monat | 298,00 EUR/ Monat |
Vormittagsbetreuung inkl. Frühgruppe (Mo. - Fr.: 07.30-14.00 Uhr) | 310,00 EUR/ Monat | 310,00 EUR/ Monat |
Dreivierteltagsbetreuung mit Spätgruppe (Mo. - Fr.: 08.00-15.00 Uhr) | 334,00 EUR/ Monat | 334,00 EUR/ Monat |
Mittagessen | 60,00 EUR/ Monat | |