Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2019/448  

Betreff: Änderung der Satzung der Gemeinde Großhansdorf über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindeeigenen Kindertagesstätten
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Amt für soziale Angelegenheiten und Kindertagesstätten Bearbeiter/-in: Junghans, Sonja
Beratungsfolge:
Kita-Beirat Vorberatung
Sozialausschuss Vorberatung
24.09.2019 
Sitzung des Sozialausschusses (offen)   
Gemeindevertretung Großhansdorf Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Gebührenkalkulation 2020 gemeindliche Kitas  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Berichterstatterin im Sozialausschuss:  Frau Apel als Vorsitzende des Beirates               der gemeindeeigenen Kindertagesstätten

Berichterstatterin in der Gemeindevertretung: Frau Apel als Vorsitzende des Sozialausschusses

1. Gebührenkalkulation und Gebührenvorschlag

 

Die Berechnung der derzeit geltenden Benutzungsgebühren erfolgte auf der Grundlage der Betriebskosten der Kindertagesstätten, die für den Kalkulationszeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 zu erwarten waren. Da dieser Kalkulationszeitraum mit Ablauf des 31.12.2019 endet, sind die Benutzungsgebühren für einen ab dem 01.01.2020 beginnenden Kalkulationszeitraum neu zu berechnen. Die Verwaltung schlägt vor, den Kalkulationszeitraum im Hinblick auf die anstehende Kita-Reform und der dadurch resultierenden gedeckelten Elternbeiträge auf den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.07.2020 zu begrenzen. Grundlage für die Kalkulation der Benutzungsgebühren für die gemeindeeigenen Kindertagesstätten sind die für den Zeitraum anteilig zu erwartenden Betriebskosten.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Elternanteil an den Betriebskosten (Kostendeckungsgrad) wie folgt festzusetzen:
 

 

Tabelle: Elternanteil an den Betriebskosten für das Jahr 2020

Betreuungsangebot

Elternanteil (Kostendeckungsgrad)

Regelbeitrag

Sozialbeitrag

Krippenbetreuung

27,5 %

27,5 %

Elementarbetreuung

34,0 %

34,0 %

Mittagessen

71,0 %

71,0 %

 

Der Elternanteil im Krippenbereich wird von 30,0% auf 27,5% und im Elementarbereich von 37,5% auf 34,0% gesenkt. Diese Anpassung ist erforderlich, da die Benutzungsgebühren bei einem gleich bleibenden Kostendeckungsgrad erheblich steigen würden, dies den Eltern wegen der gedeckelten Gebühren ab Sommer 2020 aber kaum zu vermitteln ist.

 

Auf Grundlage der von der Verwaltung vorgeschlagenen Kostendeckungsgrade ergeben sich für den Kalkulationszeitraum 01.01.2020 bis 31.07.2020 die folgenden Benutzungsgebühren:

 

Tabelle: Benutzungsgebühren für das Jahr 2020

Gebührengegenstand

Regelbeitrag pro Monat

Sozialbeitrag pro Monat

Krippenbetreuung

Ganztagsbetreuung (49 Std./Woche)

649,-- €

649,-- €

Elementarbetreuung

Vormittagsbetreuung (25 Std./Woche)

239,-- €

239,-- €

Dreivierteltagsbetreuung (35 Std./Woche)

291,-- €

291,-- €

Ganztagsbetreuung (49 Std./Woche)

364,-- €

364,-- €

Mittagessen

 

 

Zusätzlich zur Dreivierteltags- oder Ganztagsbetreuung

60,-- €

 

 

In der folgenden Tabelle sind die von der Verwaltung für das Jahr 2019 vorgeschlagenen Benutzungsgebühren den derzeit geltenden Benutzungsgebühren gegenübergestellt.

 

Tabelle: Gebührenvergleich

Gebührengegenstand

Regelbeitrag pro Monat

Sozialbeitrag pro Monat

2019

2020

Differenz

2019

2020

Differenz

Krippenbetreuung1

Ganztagsbetreuung (49 Std./Woche)

635,-- €

649,-- €

+ 14,-- €

635,-- €

649,-- €

+ 14,-- €

Elementarbetreuung2

Vormittagsbetreuung (25 Std./Woche)

231,-- €

239,-- €

+ 8,-- €

231,-- €

239,-- €

+ 8,-- €

Dreivierteltagsbetreuung (35 Std./Woche)

280,-- €

291,-- €

+ 11,-- €

280,-- €

291,-- €

+ 11,-- €

Ganztagsbetreuung (49 Std./Woche)

349,-- €

364,-- €

+ 15,-- €

349,-- €

364,-- €

+ 15,-- €

Mittagessen3

60,--

60,-- €

+-0,-- €

 

 

 

1 Elternanteil für die Krippenbetreuung: 2019: Regelbeitrag: 30%, Sozialbeitrag: 30% 2020: Regelbeitrag: 27,5%, Sozialbeitrag: 27,5%

2 Elternanteil für die Elementarbetreuung: 2019: Regelbeitrag: 37,5%, Sozialbeitrag: 37,5% 2020: Regelbeitrag: 34%, Sozialbeitrag: 34%

3 Elternanteil für das Mittagessen: 2019: 70%                                                                    2020: 71 %

 

 

Ursächlich für die steigenden Benutzungsgebühren sind unter anderem die im Vergleich zur vorherigen Kalkulation gestiegenen Kosten für das Personal, die bauliche Unterhaltung und auch Bewirtschaftung.

 

Auf die als Anlage 1 beigefügte Gebührenkalkulation für die gemeindeeigenen Kindertagesstätten wird verwiesen.

 

2. Änderung der Gebührensatzung

 

Dieser Vorlage liegt als Anlage 2 der Entwurf der 10. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Großhansdorf über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindeeigenen Kindertagesstätten bei, der die von der Verwaltung für das Jahr 2020 vorgeschlagenen Benutzungsgebühren berücksichtigt.

 

 

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Beirat der gemeindeeigenen Kindertagesstätten empfiehlt dem Sozialausschuss folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Sozialausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

Die Gebührenkalkulation für die gemeindeeigenen Kindertagesstätten, die der Vorlage als Anlage 1 beigefügt ist, wird zur Kenntnis genommen. Ihr wird zugestimmt.

 

Dem der Vorlage als Anlage 2 beigefügten Entwurf der 10. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Großhansdof über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindeeigenen Kindertagesstätten wird zugestimmt. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und amtlich bekannt zu machen.

 

Stammbaum:
VO/2019/448   Änderung der Satzung der Gemeinde Großhansdorf über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindeeigenen Kindertagesstätten   Amt für soziale Angelegenheiten und Kindertagesstätten   Vorlage
VO/2019/448-01   Änderung der Satzung der Gemeinde Großhansdorf über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindeeigenen Kindertagesstätten   Amt für soziale Angelegenheiten und Kindertagesstätten   Vorlage