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Vorlage - VO/2019/422  

Betreff: Ruhender Verkehr in Gemeindestraßen;
hier Birkenweg
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Bau- und Umweltamt Bearbeiter/-in: Kroll, Stefan
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss Entscheidung
13.08.2019 
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Lageplan Birkenweg  
Parken im Birkenweg  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 21.5.2019 wurde angeregt, über die Verkehrssituation im Birkenweg zu beraten. Anlass hierfür war der Umstand, dass vielfach Fahrzeuge auf dem Gehweg abgestellt werden. 

 

Die Straße entstand in den 1960er Jahren im Zuge der Erschließung des Geländes Braband (Straßenzüge Birkenweg, Eichenweg, Kastanienweg, Voßberg), für das damals ein Durchführungsplan aufgestellt wurde, der 1982 durch den bis heute gültigen Bebauungsplan 4 ersetzt wurde. Lt. B-Plan 4 ist die Fahrbahn in dem als A1 gekennzeichneten Bereich 4,30 m breit, der auf der östlichen Seite befindliche Gehweg ist 1,50 m und der westlich angeordnete Seitenstreifen 0,50 m breit.

In dem als A 2 gekennzeichneten Bereich vor Birkenweg 3 und 5 soll die Straße um einen 2,00 m breiten Parkstreifen ergänzt werden.

 

In der Begründung zu B-Plan 4 wird zu den Verkehrsflächen wie folgt ausgeführt:

„Die Breite der vorhandenen Verkehrsflächen liegt in der Regel unter den heute zu fordernden Mindestquerschnitten. Sie nachträglich durchzusetzen erscheint wegen der Vielzahl erforderlicher Grundstücksabtretungen kaum möglich. Daher ist es bauleitplanerisches Ziel der Gemeinde, die vorhandenen Verkehrsflächen zu übernehmen.“

 

Dieser Absatz beschrieb schon vor fast 40 Jahren ein Problem, dass sich aufgrund der bundesweit gestiegenen Fahrzeuganzahl und der deutlichen Zunahme der Fahrzeuggröße stets verschärft, wie folgendes Beispiel veranschaulicht: Ein VW „Käfer“ maß zur Zeit der Erschließung des Geländes 4070 mm  x 1585 mm, dessen Nachfolger, der VW Golf, misst in der aktuellen Variante 4255 mm x 1799 mm. Dieser Zuwachs um jeweils rd. 20 cm macht sich beim Abstellen des Fahrzeugs natürlich bemerkbar.

 

§ 12 der Straßenverkehrsordnung regelt das Halten und Parken, danach parkt, wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält.

An engen und unübersichtlichen Straßenstellen ist sogar das Halten ist verboten.

Von engen Straßenabschnitten spricht man, wenn der verbleibende Verkehrsraum weniger  
als 3,05 m breit ist. Dieses Maß ergibt sich aus dem Sicherheitsabstand von lt. Rechtsprechung 50 cm (je 25 cm auf jeder Fahrzeugseite) zzgl. der gem. § 32 StVO höchstzulässigen Fahrzeugbreite von 2,55 m.

Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist. Ansonsten ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.

Da die Breite der Fahrbahn des Birkenwegs 4,30 m beträgt und der 50 cm breite Seitenstreifen mangels ausreichender Befestigung (Sand oder tlw. in Eigenleistung der Anlieger gepflastert) nicht zum Parken genutzt werden darf, bzw. wegen überhängendem Bewuchs tlw. auch nicht genutzt werden kann, darf ein Fahrzeug in den heutigen Abmessungen nicht zulässigerweise im Birkenweg halten, da der verbleibende Verkehrsraum unter die og. Breite fällt und somit eine Engstelle entsteht. Dieses Halteverbot ergibt sich aus der Örtlichkeit und muss daher auch nicht gesondert beschildert werden.

 

Auch die Freigabe des Gehwegparkens würde an der Situation nichts ändern: Die Mindestbreite eines Parkplatzes beträgt 2,30 m (empfohlen werden mittlerweile sogar 2,50 m, der 2,00 m breite und vor Birkenweg 3 und 5 festgesetzte Parkstreifen wäre somit nicht auskömmlich). Würde beispielsweise der halbe Gehweg (0,75 m) durch Verkehrszeichen 315

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zum Parken freigegeben, verblieben noch 1,55 m Restbreite des Parkplatzes auf der Fahrbahn. Der für das Vorbeifahren zur Verfügung stehende Rest der Fahrbahn wäre nur 2,75 m breit, somit entstünde wiederum eine Engstelle.

 

Es stellt sich die Frage, wie mit der Situation umgegangen werden soll.

 

Ein erster Lösungsansatz wäre eine Postwurfsendung an alle Haushalte (nicht nur für den Birkenweg sondern für alle Straßen im Bereich des ehem. Brabandgrundstücks), mit der auf die Situation aufmerksam gemacht und das Abstellen der PKW auf eigenen Grundstücken beworben wird. Ob dieser reine Appell erfolgreich ist, sei dahingestellt. 

 

Lösungsansatz zwei ist die konsequente Ahndung des o.g. StVO-widrigen Parkens.

 

Ein dritter möglicher - wenn auch sehr teurer – Lösungsansatz wäre der Umbau des Birkenwegs zu einem verkehrsberuhigten Bereich mit einer gemeinsam von allen Verkehrsteilnehmern zu nutzender Verkehrsfläche. Für den ruhenden  Verkehr würden Parkflächen an den Rändern der 6,30 m breiten Trasse markiert, Engstellen würden so vermieden. Dies verursacht aber Kosten in Höhe mehrerer hunderttausend Euro (Refinanzierung ggfs. durch Ausbaubeiträge notwendig) und führt erfahrungsgemäß dazu, dass auch Anlieger zahlreicher anderer Straßen eine entsprechende Ausweisung wünschen.

 

Verwaltungsseitig besteht die Ansicht, die Anlieger zunächst über die Historie und Rechtslage (wie in der Vorlage beschrieben) zu informieren und zu eigenverantwortlichem Handeln aufzurufen, bevor die Gemeinde zu kostenintensiven Maßnahmen greift.  

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

Anlagen:

Lageplan Birkenweg

Parken im Birkenweg

 

 

 

 

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