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Berichterstatterin in der Gemeindevertretung: Frau Apel als Vorsitzende des Sozialausschusses
Am 13.10.2017 hat die AWO Soziale Dienstleistungen gGmbH den Wirtschafts- und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018 bzgl. ihres Waldkindergartens bei der Verwaltung eingereicht. Im Wirtschaftsplan ist auch die Kostenberechnung der Gebühr pro Platz enthalten. Der Wirtschaftsplan (Anlage 1) und der Stellenplan (Anlage 2) liegen dieser Vorlage bei.
1. Zustimmung der Gemeinde Großhansdorf zum Wirtschafts- und Stellenplan 2018 für den Waldkindergarten der AWO Soziale Dienstleistungen gGmbH
Gemäß § 3 Absatz 2 des zwischen der Gemeinde Großhansdorf und der AWO Soziale Dienstleistungen gGmbH bestehenden Vertrages über die Trägerschaft und Finanzierung des AWO-Waldkindergartens Großhansdorf bedarf der Haushalt und der Stellenplan der vorherigen Genehmigung der Gemeinde Großhansdorf.
Die Verwaltung hat den von der AWO zugesandten Wirtschafts- und Stellenplan (Anlage 1 und 2) rechnerisch geprüft. Es ergaben sich keine Beanstandungen. Die in dem Wirtschaftsplan veranschlagten Ansätze sind nachvollziehbar und in ihrer Höhe angemessen.
Für die Gemeinde ergibt sich gemäß des Wirtschaftsplanes ein Betriebskostenzuschuss in Höhe von 77.191,90 €.
Die Verwaltung schlägt vor, den Wirtschafts- und Stellenplan für den Waldkindergarten zuzustimmen.
2. Zustimmung der Gemeinde Großhansdorf zu den Elternbeiträgen für den Waldkindergarten der AWO Soziale Dienstleistungen gGmbH
Gemäß § 6 Absatz 5 des zwischen der Gemeinde Großhansdorf und der AWO Soziale Dienstleistungen gGmbH bestehenden Vertrages über die Trägerschaft und Finanzierung des AWO-Waldkindergartens Großhansdorf sind zur anteiligen Deckung der Betriebskosten – in Abstimmung mit der Gemeinde – angemessene Teilnahmebeiträge von den Eltern zu erheben.
Die von der AWO Soziale Dienstleistungen gGmbH für den Zeitraum vom 01. Januar bis 31. Dezember 2018 festgesetzten Elternbeiträge sind der beigefügten Anlage 1 (Seite 2) zu entnehmen. Ebenso ist dort die Berechnung der Elternbeiträge dargestellt.
Bei der Festsetzung der Elternbeiträge wurden von der AWO Soziale Dienstleistungen gGmbh die folgenden Elternanteile an den Betriebskosten zugrundegelegt:
Betreuungsart | Elternanteil an den Betriebskosten | |
Regelbeitrag | Sozialbeitrag | |
Elementarbetreuung | 37,5% | 37,5% |
Zum Vergleich sind in der folgenden Tabelle die von der AWO Soziale Dienstleistungen gGmbH für den Zeitraum 01. Januar bis 31. Dezember 2018 festgesetzten Elternbeiträgen den derzeit geltenden Elternbeiträgen gegenübergestellt:
Betreuungsangebot | Regelbeitrag in EUR/ Monat | Sozialbeitrag in EUR/ Monat | ||||
Jahr | Veränder- ung | Jahr | Veränder- Ung | |||
2017 | 2018 | 2017 | 2018 | |||
Elementarbereich | ||||||
Vormittagsbetreuung (Mo.-Fr.: 8.00-14.00 Uhr) | 293,00 | 306,50 | + 13,50 | 293,00 | 306,50 | + 13,50 |
Mittagsverpflegung | 60,00 | 60,00 | +- 0,00 | 60,00 | 60,00 | +- 0,00 |
Die Verwaltung schlägt vor, den von der AWO Soziale Dienstleistungen gGmbH für den Waldkindergarten festgesetzten Elternbeiträgen zuzustimmen.
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
Der Sozialausschuss emfpfiehlt der Gemeindevertetung folgende Beschlussfassung:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Dem Wirtschafts- und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018 für den Waldkindergarten der AWO Soziale Dienstleistungen gGmbH wird zugestimmt.
2. Den folgenden Elternbeiträgen für den Waldkindergarten im Zeitraum 01. Januar bis 31. Dezember 2018 wird zugestimmt:
Betreuungsangebot | Regelbeitrag | Sozialbeitrag |
Elementarbetreuung | ||
Vormittagsbetreuung (Mo.-Fr.: 8.00-14.00 Uhr) | 306,50 EUR/ Monat | 306,50 EUR/ Monat |
Mittagessen | 60,00 EUR/ Monat | |