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Vorlage - VO/2019/387  

Betreff: 1. Änderung B-Plan 17 Bereich der LungenClinic (Wöhrendamm 80) hier: erneute Beratung über den Vorentwurf
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Bau- und Umweltamt Bearbeiter/-in: Kroll, Stefan
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss Entscheidung
21.05.2019 
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
B 17.1 Planzeichung Vorentwurf  
B 17.1 Textteil Vorentwurf  
B 17.1 Begründung Vorentwurf  
B 17.1 Grünordnerischer Fachbeitrag  
B 17.1 Artenschutzbericht  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Bebauungsplan 17, 1. Änderung wurde erneut vom Stadtplaner überarbeitet.

Die Planzeichnung wurde ergänzt um die Maße der baulichen Nutzung die überbaubaren Flächen wurden tlw. neu gefasst. Eine Übersicht ist aus dem Textteil ersichtlich.

 

Die Baufelder 1 (OP-Trakt), 3 (Mitarbeiterwohnungen), 4 (Mitarbeiterwohnungen), 5 (neues Bettenhaus), 6 (Norden = Funktionstrakt, Süden = Magistrale) und 8 (Vorplatz und Anbaureserve),  10 (Versorgung und Labor) sind mit einer GR (Grundfläche) als überbaubare Fläche ausgestattet, die die komplette Fläche umfasst.

Für die Baufelder 2 (Mitarbeiterwohnungen), 7 (Innenhof) und 9 (Anbaureserve) wurden hingegen nur maximal die hälftige Grundfläche als überbaubare Fläche vorgesehen.

 

Somit wurde der Forderung des Bau- und Umweltausschusses entsprochen, die überbaubaren Flächen möglichst klein zu halten.

 

Zum Vergleich:
Der B-Plan 17 ließe für den Bereich der 1. Änderung aktuell eine maximale Grundfläche von  2,7450 ha zu.

Lt. Vorentwurf der 1. Änderung beträgt die maximale Grundfläche im Plangebiet nunmehr 1,9375 ha.

 

Grundsätzlich ist es aber ratsam, schon jetzt An- und Ausbaureserven vorzusehen, um kurz- bis mittelfristige Bebauungsplanänderungen durch etwaige anstehende Ergänzungsbauten abzuwenden.

 

Hinsichtlich der am Wöhrendamm gelegenen Baufläche 8 sollte überlegt werden, ob im Rahmen einer Ergänzung zum bereits abgeschlossenen Städtebaulichen Vertrag ein Mitspracherechte der Gemeinde hinsichtlich der Bebauung erwirkt werden kann. Die Baufläche 8 soll  lt. LungenClinic zunächst als Vorplatz gestaltet werden und möglicherweise erst später einer Bebauung zugeführt werden, insofern gilt der Bereich nun als An- und Ausbaureserve. 

 

Die Gebäudehöhe ist je überbaubare Fläche bemessen. Für Nebenanlagen (Antennen, Klima- und Heiztechnik etc.) ist jeweils eine Überschreitung von bis zur 4 m möglich. Mobilfunkanlagen soll es nach aktuellem Planungsstand der LungenClinic auf dem Dach des Bettenhauses nicht mehr geben.

 

Gestalterische Vorgaben werden auch in diesem Bebauungsplan bewusst nicht getroffen.

 

Zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs (Mitarbeiter, Patienten, Besucher) wird im südwestlichen Teil des Plangebiets eine Tiefgaragenanlage mit rd. 120 Stellplätzen vorgesehen.

 

Das Dach der Tiefgaragenanlage soll ebenso wie Teile der Dächer der Magistrale und  des Versorgungstraktes begrünt werden.

 

Durch die Festsetzung maximaler Gebäudehöhen wird der Eingriff in das Landschaftsbild begrenzt und wirkt sich sogar im Vergleich zu den derzeitigen Festsetzungen positiv aus ( das derzeitige, nicht mehr zeitgemäße Bettenhaus besteht aus 10 Vollgeschossen, das neue Gebäude ist mit nur mit 7 Geschossen geplant).

 

Das angrenzende Landschaftsschutzgebiet wird von den neuen Baukörpern nach wie vor nicht tangiert, die aus Brandschutzgründen notwendige Umfahrung des Bettenhauses soll möglichst naturnah ausgeprägt werden.

 

Durch die Neuordnung der Baukörper und die mögliche Neubebauung gehen 46 Bäume (davon rd. 15 % aufgrund Art oder Maß nicht durch Baumschutzsatzung erfasst) auf dem Gelände verloren.

Dies geschieht nicht sofort nach Inkraftsetzung des Planes sondern zeitlich gestaffelt entsprechend dem Baufortschritt und der damit verbundenen Flächeninanspruchnahme.

Neupflanzungen sollen im Rahmen der Neugestaltung der Außenanlagen berücksichtigt werden und sind auch aus artenschutzrechtlichen Gründen erforderlich.

 

Neben dem wünschenswerten Schutz der Bäume gilt es aber auch den Standort der LungenClinic als anerkanntes Behandlungs- und Forschungszentrum zu stärken und die hiermit verbundenen Arbeitsplätze zu sichern. Dies gelingt aber nur durch die Ertüchtigung der Einrichtung in der beabsichtigten und bereits mehrfach dargelegten Weise.

 

Nicht außer Acht gelassen darf aber auch die Tatsache, dass der Bebauungsplan 17 schon seit Jahrzehnten eine sehr große überbaubare Fläche festsetzt, die der Errichtung entsprechender Baukörper dient. Der Bauherr hätte insofern schon jetzt Anspruch auf die Entfernung der Bäume, die im Baufenster stehen.

 

Durch die anstehende Bebauungsplanänderung mit der Begleitung von Fachbiologen, wird der Baufortschritt aber schonend und artenschutzrechtlich konform begleitet. 

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

Anlagen:

B 17.1 Planzeichnung Vorentwurf

B 17.1 Textteil Vorentwurf

B 17.1 Begründung Vorentwurf mit den Anlagen 

B 17.1 Grünordnerischer Fachbeitrag

B 17.1 Artenschutzbericht

 

 

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ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Vorentwurf des Bebauungsplanes 17, 1. Änderung zu. Die Verwaltung wird gebeten, die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit zu informieren und zu beteiligen.