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Vorlage - VO/2019/351  

Betreff: Fortschreibung des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein hier: Stellungnahme der Gemeinde
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Bau- und Umweltamt Bearbeiter/-in: Kroll, Stefan
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss Entscheidung
30.04.2019 
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Auszug Entwurf Landesentwicklungsplan  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der letzte Landesentwicklungsplan ist 2010 in Kraft getreten. Seitdem haben sich viele Rahmenbedingungen für die Entwicklung Schleswig-Holsteins verändert.

 

Durch die Fortschreibung durch das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein in seiner Funktion als Landesplanungsbehörde sollen neue Entwicklungstrends, Änderungen bei Fachplanungen und Gesetzesänderungen sowie neue Entwicklungsziele der Landesregierung berücksichtigt werden. Zudem sollen die Grundsätze und Ziele der Raumordnung an die Entwicklung angepasst werden.

 

Der neue LEP soll den veränderten Rahmenbedingungen, Herausforderungen und Chancen für eine nachhaltige Raumentwicklung Rechnung tragen. Er soll den LEP 2010 formell ersetzen und legt die anzustrebende räumliche Entwicklung für 15 Jahre ab Inkrafttreten fest, wobei der Blick in die Zukunft nur vom aktuellen Standort möglich ist und weder sämtlichen Eventualitäten vorgreifen noch auf die spezifischen Belange jeder einzelnen der 1106 Gemeinden, Städte und kreisfreien Städte zwischen den Küsten eingehen kann.

Fortschreibung bedeutet aber auch, dass der Landesentwicklungsplan nicht vollständig neu erarbeitet wird. Viele Kapitel werden vor allem aktualisiert. Struktur und Aufbau des Landesentwicklungsplans 2010 bleiben weitgehend erhalten.

 

Der rd. 300 Seiten umfassende LEP ist mit Textteilen und Plänen ausschließlich online verfügbar unter:

 

https://bolapla-sh.de/verfahren/c9fbd918-e32b-11e8-a5f7-0050569710bc/public/detail

 

Was ist neu oder geändert worden?

  • Der wohnbauliche Entwicklungsrahmen ist aufgrund des erhöhten Wohnungsneu-baubedarfs aktualisiert worden (neuer Geltungszeitraum, neuer Stichtag beim Wohnungsbestand). Außerdem wurden Ausnahmen definiert, um ihn flexibler zu gestalten.

 

  • Der Plan wurde an die energiepolitischen Ziele angepasst, um eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende zu ermöglichen.

 

  • Neu im LEP ist die Raumordnung des Untergrundes zur Nutzung tiefer Geothermie und zur Errichtung von Energiespeichern in Salzkavernen.

 

  • Fracking als Fördermethode von Kohlenwasserstoffen wird ausgeschlossen.

 

  • Angesichts des Klimawandels gibt es im Plan neue Vorgaben zu Binnenhochwasser- und Küstenschutz und dem Schutz kritischer Infrastrukturen. Eingeführt wurde eine neue Raumkategorie "Vorranggebiet für den Küstenschutz und die Klimafolgenanpassung im Küstenbereich".

 

Die Raumkategorie Binnenhochwasserschutz wurde an wasserrechtliche Vorgaben angepasst.

 

  • Erstmals enthält der Plan eine Vorgabe für die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme im Land.

 

  • Die Bedeutung von Digitalisierung und Kommunikationsinfrastruktur für Daseinsvorsorge und wirtschaftliche Entwicklung wurde gestärkt.

 

  • Es gibt einen neuen Teil A mit übergeordneten und strategischen Ansätzen für eine zukunftsorientierte Landesentwicklung.

 

  • In einem neuen Kapitel "Vernetzung und Kooperation" wird das raumordnerische Leitbild "Denken und Handeln in funktionalen Räumen" konkretisiert.

 

  • Das bestehende Zielsystem zur räumlichen Steuerung des großflächigen Einzelhandels wurde flexibilisiert und an die geltende Rechtsprechung angepasst.

 

  • Infrastrukturvorhaben der verschiedenen Verkehrsträger wurden im Plan aktualisiert und Aspekte für die Mobilität der Zukunft ergänzt.

 

  • Die Schwerpunkträume für Tourismus und Erholung wurden erweitert.

 

  • Die raumordnerischen Ansätze zu Klimaschutz und Klimaanpassung wurden im Plan zusammengeführt.

 

  • Es wurden Voraussetzungen geschaffen, damit gemäß dem Landesnaturschutzgesetz der Biotopverbund mindestens 15 Prozent der Landesfläche umfassen kann, einschließlich zwei Prozent Wildnisgebiete.

 

 

Nachfolgend werden ausschließlich Themen betrachtet, die für die Gemeinde Großhansdorf von Belang sind. Auf Themen wie z.B. Küstenschutz, Gewerbegebietsausweisung, Windkraft, Leitungsnetzinfrastruktur Hochspannungsstrom, Tourismus Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für den Naturschutz wird nicht näher eingegangen.

 

 

 

 

Kapitel 1 Vernetzung und Kooperation

 

Großhansdorf liegt in der Metropolregion Hamburg. Diese  ist ein eng verflochtener Wirtschafts- und Lebensraum, der die Freie und Hansestadt Hamburg sowie Teile der Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern umfasst. In diesem Raum leben rund 5,2 Millionen Menschen auf einer Fläche von 28.500 Quadratkilometern.

 

In Schleswig-Holstein liegen 52 Prozent der Landesfläche innerhalb der Metropolregion Hamburg. 61 Prozent der Bevölkerung Schleswig-Holsteins lebt in diesem Raum.

 

Die Landesregierung versteht dabei die "Metropolregion Hamburg" ausdrücklich als Instrument zur Stärkung der Entwicklung des ganzen Landes. Es wird daher auch weiterhin das Ziel verfolgt, die von diesem Raum ausgehenden Entwicklungsimpulse weit ins Land hineinzutragen.

 

Positiv ist herauszustellen, das im Bereich der MRH Bestrebungen bestehen den ÖPNV weiter auszubauen. Großhansdorf als bundesweit einzige Gemeinde mit drei U-Bahnhöfen ist schon jetzt sehr gut aufgestellt, möglicherweise führt die Verbesserung des schienengebundenen ÖPNV (z.B. Weiterbau der U-Bahn Linie 3 bis Oststeinbek und Glinde) auch zu einer Entlastung der Parksituation um die hiesigen U-Bahnhöfe.    

 

Im engeren Verflechtungsbereich um Hamburg sollen ausreichende und attraktive Entwicklungsmöglichkeiten für die Bereiche Wohnen und Gewerbe geschaffen werden, um einerseits die erhöhten Bedarfe aus Schleswig-Holstein abzudecken und gleichzeitig die Entwicklungsimpulse aus der Metropole Hamburg aufnehmen zu können.

Diese Zielvorstellung könnte zu Überlegungen zur Neuausrichtung der hiesigen Wohnungsbaupolitik führen.

 

 

Kapitel 2 Raumstruktur

 

Landesentwicklungsachsen wurden erstmals mit dem LEP 2010 eingeführt. Sie sollen das Zentralörtliche System und das System der Siedlungsachsen unter Berücksichtigung landschaftsplanerischer Erfordernisse ergänzen, Zudem sollen sie sollen zur Verbesserung der räumlichen Standortbedingungen sowie zur Stärkung der Verflechtungsstrukturen im Land beitragen.

Großhansdorf liegt auf der Entwicklungsachse von Hamburg entlang der Bundesautobahn 1 über Lübeck und Puttgarden Richtung Kopenhagen und Malmö.

 

 

Kapitel 3 Siedlungsstruktur und Siedlungsentwicklung

 

Das Zentralörtliche System in Schleswig-Holstein umfasst Zentrale Orte und Stadtrandkerne.

Diese sind unterteilt in Oberzentren, Mittelzentren, Mittelzentren im Verdichtungsraum, Unterzentren mit Teilfunktionen von Mittelzentren, Unterzentren, ländliche Zentralorte,

Stadtrandkerne I. und II. Ordnung sowie Stadtrandkerne I. Ordnung mit Teilfunktionen von Mittelzentren.

 

Großhansdorf ist lt. Einstufung im Zentralörtlichen System ein Stadtrandkern II. Ordnung* und liegt im Verdichtungsraum Ahrensburg und -wie beschrieben- auf der Landesentwicklungs-achse (BAB A 1).

 

 

 

___________________________________________________________________

* In einem Umkreis von 10 Kilometern um Ober- und Mittelzentren sowie um Hamburg 

   werden keine Zentralen Orte, sondern Stadtrandkerne (I. und II. Ordnung oder I. Ordnung  

    mit Teilfunktionen von Mittelzentren) festgelegt.

Der LEP beschreibt im Unterkapitel 3.1.5 die Aufgaben der Stadtrandkerne. 

 

Stadtrandkerne sind Schwerpunkte für überörtliche Infrastruktur und Versorgungs-einrichtungen sowie für die wohnbauliche und gewerbliche Entwicklung und sind als solche zu sichern und zu stärken.

 

Art und Umfang der zentralörtlichen Einrichtungen sollen die erwartete Bevölkerungs-entwicklung und die wirtschaftliche Tragfähigkeit berücksichtigen. Bei Bedarf sollen Kooperationen mit anderen Zentralen Orten oder Gemeinden des eigenen oder anderer Verflechtungsbereiche angestrebt werden.

 

Neue Versorgungseinrichtungen im Nahbereich sollen möglichst nicht zu Lasten bereits

bestehender Einrichtungen eines Zentralen Ortes gehen. Versorgungseinrichtungen sollen möglichst räumlich konzentriert im Siedlungskern der Zentralen Orte und Stadtrandkerne bereitgestellt werden. Bei Flächenplanungen sollen sie auch verstärkt mit Gemeinden ihres Nah- oder Versorgungsbereichs kooperieren.

Es soll eine partnerschaftliche Zusammenarbeit angestrebt werden, die der Bedeutung der einzelnen Gemeinden gerecht wird und einen fairen Interessenausgleich ermöglicht.

 

Durch diese Vorgaben wird die neue Philosophie des "Denkens in funktionalen Räumen" deutlich, das nicht an der Gemeindegrenze enden soll, sondern darüber hinaus gehen soll.

 

Deutlich  verschärft werden soll der unter Ziffer 3.6.1 genannte Grundsatz hinsichtlich der Baugebietsausweisung:

„Die Zentralen Orte und Stadtrandkerne haben entsprechend ihrer Funktion in bedarfsgerechtem Umfang Flächen für Wohnen, Gewerbe und Infrastruktur auszuweisen.“

 

Zum Vergleich der schwächere Grundsatz des 2010er LEP:

„Die Zentralen Orte und Stadtrandkerne sollen entsprechend ihrer Funktion in bedarfsgerechtem Umfang Flächen für Wohnen, Gewerbe und Infrastruktur bieten.“

 

Obwohl der LEP rechtlich nicht auf die Ebene der gemeindlichen Planungshoheit "durchregieren kann" und im LEP auch keine Sanktionsmöglichkeiten beschrieben werden, wird sicherlich über die Fortführung der bisherigen äußerst zurückhaltenden Flächenausweisung in Großhansdorf nachzudenken sein, da die Gemeinde aufgrund ihrer sehr guten Verkehrsanbindung (U-Bahn, BAB), der Lage in der MRH, auf einer Landesentwicklungsachse und an einer Siedlungsachse, sowie ihrer zentralörtlichen Einstufung hierfür geradezu prädestiniert ist.

 

Das Wohnraumangebot soll den Umfang des künftigen Wohnungsbedarfs decken, demografische, soziale und gesellschaftliche Veränderungen berücksichtigen und hinsichtlich Größe, Ausstattung, Lage, Gestaltung des Wohnumfelds und Preis den unterschiedlichen Ansprüchen der Nachfragerinnen und Nachfrager Rechnung tragen.

 

Bei der Ausweisung von Flächen für Einfamilienhäuser soll berücksichtigt werden, dass die

Zahl der Haushalte von Menschen in mittleren Altersgruppen mittelfristig zurückgehen wird und gleichzeitig durch die steigende Zahl älterer Menschen bei Einfamilienhäusern mehr Gebrauchtimmobilien auf den Markt kommen werden. Dies ist in Großhansdorf schon seit einigen Jahren zu beobachten (vgl. Siedlung Voßberg u. angrenzende Straßen).

 

Insofern rücken Wohnangebote für kleine Haushalte und für ältere Menschen in den Fokus, wobei diese Wohnungen gut an Versorgungseinrichtungen angeschlossen werden sollen.

Verbessert werden soll außerdem das Wohnungsangebot für Familien mit Kindern.

 

Dem Bedarf an bezahlbaren Mietwohnungen für mittlere und untere Einkommensgruppen

soll durch geeignete Maßnahmen, insbesondere auch für sozial geförderten Wohnraum,

Rechnung getragen werden.

 

Für eine bedarfsgerechte Wohnungsversorgung sollen - wie bereits im BauGB verankert - vorrangig Maßnahmen der Innenentwicklung durchgeführt werden. Dabei sollen auch Aspekte des Klimaschutzes berücksichtigt werden. Nur in möglichst geringem Umfang sollen neue Flächen ausgewiesen werden.

 

Der Wohnungsneubau soll folgende Bedarfskomponenten berücksichtigen: Entwicklung der Zahl und der Struktur der Haushalte (Neubedarf), Ersatz für Abriss, Zusammenlegung oder Umwidmung von Wohnungen (Ersatzbedarf), Mobilitäts- und Leerstandsreserven für die Sicherstellung gut funktionierender Wohnungsmärkte.

 

Kommunen sollen bei der wohnbaulichen und gewerblichen Entwicklung verstärkt zusammenarbeiten. Auch bei räumlichen Planungen im Bereich der Daseinsvorsorge, beim Einzelhandel sowie der Freiraumsicherung soll zunehmend gemeindeübergreifend

agiert werden. Durch freiwillige interkommunale Vereinbarungen kann die Zusammenarbeit auf eine verbindliche Grundlage gestellt werden. Interkommunale Vereinbarungen sollen einen Interessenausgleich zwischen den beteiligten Städten und Gemeinden herbeiführen.

 

Somit kommen u.U. auch Kooperationen mit Siek und Ahrensburg in Betracht.

 

Wie der Spagat zwischen Innenentwicklung bzw. Nachverdichtung und ausreichender (unterirdischer) Infrastrukur sowie dem Erhalt der Freiflächenfunktion Erholungsraum einerseits und Lebensraum für Flora und Fauna andererseits geschafft werden soll, lässt der LEP offen.

 

Grundsatz der Raumordnung ist es, eine ausgewogene Handels- und Dienstleistungsstruktur

zur Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft im Land zu gewährleisten.

 

Hierzu ist ein breites Spektrum von Einrichtungen unterschiedlicher Größen, Betriebsarten und Angebotsformen erforderlich. Die Einrichtungen sollen nach Größe und Angebot differenziert verteilt mit Schwerpunkten in den Zentralen Orten bereitgestellt werden. Die Verkaufsflächengröße der Einzelhandelseinrichtungen soll an der (zentral-)örtlichen Versorgungsfunktion der Standortgemeinde ausgerichtet sein.

 

Großhansdorf ist mit den beiden Geschäftszentren am Eilbergweg und am Ahrensfelder Weg schon gut aufgestellt. Allerdings ist nach wie vor die Versorgungssituation im bevölkerungsreicheren Ortsteil Schmalenbeck mit nur einem Discounter verbesserungswürdig.

 

 

Kapitel 4 Wirtschaftliche Entwicklung

 

Da Gewerbegebiete, Rohstoffabbau und Tourismus in der durch Wohnnutzung geprägten Gemeinde Großhansdorf keine oder nur eine vergleichsweise untergeordnete Rollen einnehmen, wird im Folgenden hierauf nicht eingegangen.

 

In Schleswig-Holstein soll eine raum- und energiesparende, emissionsarme, vernetzte, flexible, verlässliche und gleichzeitig bezahlbare Mobilität unter Berücksichtigung klima- und umweltpolitischer Ziele realisiert werden. Dabei sollen die Bedürfnisse der Menschen in den einzelnen Lebens- und Wirtschaftsräumen, technische Innovationen sowie die Ziele einer verminderten Flächeninanspruchnahme berücksichtigt werden.

Ein leistungsfähiges und gut vernetztes Verkehrssystem soll Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit, Arbeitsplätze und die Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen am gesellschaftlichen Leben sicherstellen.

 

Dies setzt natürlich auch die Unterhaltung der vorhandenen Verkehrswege voraus. Auf Landesebene hat mittlerweile ein Prozess des Umdenkens stattgefunden, der vom Sparen zum Bewahren führt und z.B. die Landesbetriebe Verkehr mit einer deutlich besseren Finanzausstattung versieht.

Die Verkehrsinfrastruktur soll durch die Verknüpfung aller Verkehrsträger und Teilräume ihre

größtmögliche Leistungsfähigkeit erreichen. Verkehrsmittel sollen daher verstärkt kombiniert, sowie regionale und überregionale Mobilitätskonzepte und Verkehrspläne erarbeitet und aufeinander abgestimmt werden.

Verkehre sollen nach Möglichkeit vermieden beziehungsweise auf nichtmotorisierte oder öffentliche, insbesondere schienengebundene Verkehrsträger verlagert werden.

 

Alternative Antriebe sowie der Ausbau der benötigten Ladeinfrastruktur sollen bei allen

Verkehrsträgern die Umwelt entlasten und einen Beitrag zur Energieeinsparung leisten.

 

Durch den Ausbau der transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-V) soll Schleswig-Holstein als nördlichstes Bundesland leistungsfähige Anschlüsse nach Skandinavien (Jütlandroute und Fehmarnbeltachse) und insbesondere nach Südwesten, Süden und Südosten erhalten. Dies gilt besonders für die hoch belasteten überregionalen Verkehrswege im Raum der Metropolregion Hamburg.

 

Im Zusammenhang mit dem Ausbau der transeuropäischen Verkehrsnetze ist die feste Fehmarnbeltquerung umweltverträglich zu realisieren. Die Fehmarnbeltquerung und die zunehmenden Verkehre, wird sich unmittelbar auch auf die Gemeinde Großhansdorf auswirken, da die Güterverkehre (erst) zwischen Lübeck und Puttgarden auf die Eisenbahn  verlagert werden. Viele Güter werden sicherlich nach wie vor über die BAB A 1 transportiert und sorgen hier für eine Verkehrszunahme.

Die Fahrzeugzahlen stehen noch nicht fest. Hier bleibt es also abzuwarten, ob die zusätzliche Schienenverbindung Hamburg-Lübeck greift, deren Trasse definitiv nicht neben der BAB A 1 liegen wird.

 

Auch in Zukunft soll ein leistungsfähiges und attraktives Angebot für den ÖPNV im Rahmen der zur Verfügung stehenden Finanzmittel und der wirtschaftlichen Tragfähigkeit sichergestellt werden.

 

Die Verkehrsplanung läuft darauf hinaus, dass gerade in der Metropolregion Hamburg eine noch weitere Vernetzung mit den bestehenden Angeboten der HHA /HVV erfolgt.  Das Land beabsichtigt, diese Kooperation durch einen Nordtarif mit durchgängigem Fahrkartensystem für Schleswig-Holstein, Hamburg und den Norden Niedersachsens zu vertiefen.

 

Schleswig-Holstein soll zudem fahrradfreundlicher gestaltet werden. Dabei soll vorrangig der Alltagsradverkehr und somit der Schul- und Pendlerverkehr aufgewertet werden.

Potenziale bieten neben dem landesweiten Radverkehrsnetz insbesondere Radschnellverbindungen. Hierzu wird das Land eine Landesstrategie zur Förderung des Radfahrens entwickeln und dabei konkrete Maßnahmen zur Radverkehrsförderung entwickeln, darstellen und umsetzen.

 

Bevölkerung, Wirtschaft und öffentliche Einrichtungen in Schleswig-Holstein sollen flächendeckend bis zum Jahr 2025 mit leistungsfähigen Glasfaser-Breitbandanschlüssen versorgt sein. Soweit eine Glasfaser-Anbindung nicht sofort realisiert werden kann, sollten notwendige Zwischenlösungen technologisch kompatibel zur Glasfaser-Anbindung erfolgen und ein Konzept für den folgenden Glasfaser-Ausbau vorsehen.

Dies wird sich dann vermutlich als Brückentechnologie des Vectorings herausstellen.

 

Es ist bedauerlich, dass sich das Land  hier nicht eindeutiger positionieren will. Großhansdorf in der glücklichen Position, dass ein Ortsteil mit schon mit einem „echten“ Glasfasernetz versorgt ist und der Ausbau des zweiten Ortsteils in Kürze beginnt.

 

Parallel zur stationären Breitbandversorgung sollen eine flächendeckende Versorgung mit mobilen Breitbanddiensten und einer bedarfsorientierte Versorgung mit öffentlichen WLAN-Zugangspunkten gewährleistet sein.

 

Die 5 G-Technologie soll Wegbereiter im Mobilfunksektor sein. Ob diese Technologie aber ohne weiteres verfügbar sein wird, wird sich zeigen. Dies hängt u.a. von den erfolgreichen Lizenzverkäufen und von der Positionierung der Umweltverbände ab, die wegen negativer Auswirkungen auf die Umwelt entsprechende Position bezogen haben.

 

Energieversorgung:

 

Auch Schleswig-Holstein setzt im LEP komplett auf erneuerbare Energien und deren sparsame Verwendung.

 

Windenergieeignungsflächen bestehen in und um Großhansdorf nicht.

 

Die Standortwahl raumbedeutsamer Freiflächen-Photovoltaik- und Solarthermieanlagen

soll vorrangig ausgerichtet werden auf bereits versiegelte Flächen, Konversionsflächen aus wirtschaftlicher, verkehrlicher, wohnungsbaulicher oder militärischer Nutzung, Flächen entlang von Autobahnen und Schienenwegen mit überregionaler Bedeutung oder vorbelastete Flächen oder Gebiete, die aufgrund vorhandener Infrastrukturen ein eingeschränktes Freiraumpotenzial aufweisen.

 

Für die Nutzung tiefer, hydrothermaler Geothermie als Energiequelle für Wärmenetze ist die

hiesige Gegend nicht geeignet.

 

Ein besonderes Potenzial zur saisonalen Speicherung von Energie, das heißt über mehrere Monate hinweg, bieten unterirdische Hohlräume, die in Form von Kavernen in Salzformationen angelegt werden. Der Untergrund Schleswig-Holsteins ist geprägt durch das Auftreten lang gestreckter, mehrere Kilometerbreiter Salzstrukturen, die sich wirtschaftlich für die Errichtung von Kavernen eignen,

 

Der Ausbau kurzfristig verfügbarer Speicherkapazitäten und saisonaler Energiespeicher soll dazu beitragen, Erneuerbare Energien bedarfsgerecht zur Verfügung zu stellen.

 

Die geologischen Potenziale sollen zur Energiewende beitragen.

Die Erkundung und Erschließung von Kavernenspeichern in Salzformationen soll so erfolgen,

dass damit wesentliche Beeinträchtigungen für Mensch und Umwelt möglichst gering gehalten werden. Bei geeigneten hydrogeologischen Voraussetzungen, lokalem Wärmebedarf und sofern Belange des Grundwasserschutzes oder anderer Schutzgüter nicht entgegenstehen, sollen oberflächennahe Wärme- oder Kältespeicher errichtet werden.

 

Unglücklicherweise können die Salzkavernen ebenfalls zur Endlagerung hochradioaktiven Abfalls genutzt werden. Unter den Gebieten der Gemeinden Siek und Großhansdorf befindet sich ein solcher Salzstock. Ob und wann dieser in den Focus rückt, ist aber noch völlig offen, da das zuständige Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) das komplette Bundesgebiet als Suchbereich definiert.

 

 

Kapitel 5 Entwicklung der Daseinsvorsorge

 

Zu diesem Kapitel wurde von den zuständigen Ämtern für Gebäudewirtschaft und Schulen sowie für soziale Angelegenheiten und Kindertagesstätten kein Erläuterungsbedarf erkannt.

 

 

Kapitel 6 Ressourcenschutz und Ressourcenentwicklung

 

Der Klimawandel betrifft als globales Phänomen auch Schleswig-Holstein. Der weltweite Anstieg der Treibhausgasemissionen wird zu einer Gefahr für Mensch und Natur. Um diese Gefahr abzuwenden gilt es vor allem, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren.

Es wird davon ausgegangen, dass der Klimawandel in Schleswig-Holstein zu folgenden Effekten führen wird: Zunahme der mittleren Lufttemperatur, Erhöhung der Niederschläge im Winter, Abnahme der Niederschläge im Sommer, Zunahme der Starkniederschlags-ereignisse, sowohl in der Häufigkeit als auch in der Niederschlagshöhe, Zunahme der Trockenperioden, Veränderung der Vegetationsperioden und der Bodeneigenschaften, Versalzung der Böden in Küstennähe und Anstieg des Meeresspiegels.

 

Eine nachhaltige Raumentwicklung soll zum Ressourcenschutz, zur effizienten Nutzung von

Ressourcen, zur Verringerung des Energieverbrauchs und zum Ausbau der Erneuerbaren Energien beitragen.

 

Dadurch soll der Ausstoß von Treibhausgasen soweit wie möglich reduziert werden. Hierzu dient insbesondere die raumordnerische Vorsorge für energiesparende Siedlungsstruktur und -entwicklung städtebauliche Entwicklung, eine energiesparende und klimaverträgliche Verkehrsinfrastruktur und Verkehrsentwicklung, eine klimaverträgliche Energieversorgung und -infrastruktur, eine Erhaltung und Vermehrung von Wald, den Schutz und die Entwicklung der natürlichen Ressourcen sowie für Natur-, Boden-,

Landschafts- und Gewässerschutz.

Den unvermeidbaren Folgen des Klimawandels soll durch kommunale und regionale Anpassungsstrategien und -maßnahmen begegnet werden, um bereits bestehende und zukünftige Gefährdungen zu vermeiden oder abzumildern.

 

Die Anpassungsstrategien und -maßnahmen betreffen in erster Linie die städtebauliche Entwicklung (vgl. Vorrang der Innenentwicklung), die Ver- und Entsorgungsinfrastruktur (vgl. Ausbau ÖPNV, Radverkehr ),das Regenwassermanagement, den Ressourcenschutz oder das Freihalten von Flächen für die Auen- und Gewässerentwicklung, Regionale Grünzüge, Grünzäsuren, Vorrang- und Vorbehaltsgebiete des Grundwasser-schutzes sind in den Regionalplänen darzustellen. Die Regionalpläne werden derzeit überarbeitet, den Gemeinden wird die Möglichkeit der Stellungnahme und Mitwirkung gegeben.

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

Anlage:

Auszug Hauptkarte Landesentwicklungsplan

 

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Gemeinde Großhansdorf nimmt zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplans wie folgt Stellung:

 

1)      Die angedachte Verbesserung des ÖPNV wird hinsichtlich der verbesserten Anbindung, Taktung und Emissionsreduktion ebenso wie der weitergehende Schutz der Ressourcen begrüßt.

 

2)      Die einer Verpflichtung der Baugebietsausweisung entsprechenden Regelung unter Ziffer 3.6.1 wird kritisch gesehen, da sie einem Eingriff in die kommunale Planungshoheit, deren Umsetzung von gemeindespezifischen Belangen geprägt ist, sehr nahekommt.

Insofern sollte die Formulierung des 2010er LEPs beibehalten werden.