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Vorlage - VO/2019/345  

Betreff: Bauleitplanung Nachbargemeinden; Stellungnahme zur 27. Änderung des Flächennutzungsplan der Gemeinde Siek
(östlich des Gewerbegebiets "Jacobsrade", südlich des Regenrückhaltebeckens)
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Bau- und Umweltamt Bearbeiter/-in: Kroll, Stefan
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss Entscheidung
12.03.2019 
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
27. Änd. F-Plan Siek Entwurf Zeichnung  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Als Anlass der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Siek wird angegeben, dass einem ortsansässigen Gewerbebetrieb (Herstellung und Vertrieb von Nüssen und Trockenfrüchten) Erweiterungspotenziale für die im Gewerbegebiet Siek „Jacobsrade“ vorhandene Verwaltung, Produktions- und Lagerstätte eröffnet werden sollen.

 

Aufgrund des starken Wachstums der verarbeiteten Menge und neuer Produktionsverfahren reichen die ursprünglich geplanten Betriebsflächen im Gewerbegebiet „Jacobsrade“ bereits jetzt nicht mehr aus, eine Betriebserweiterung am derzeitigen Standort wird daher notwendig.

Durch die 27. Änderung des F-Plans und die nachfolgende Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 22, werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine solche Betriebserweiterung mit entsprechendem Erweiterungs-potenzial geschaffen.

Zudem sollen über das Bauleitplanverfahren entlang der Landesstraße 224  zusätzliche kleine Gewerbegebietsflächen für klein- und mittelständische Unternehmen bereitgestellt werden, die geeignet sind das örtliche bzw. ortsangemessene Gewerbe zu ergänzen.

Die Gemeinde Siek beabsichtigt damit den Gewerbestandort insgesamt zu stärken und gleichzeitig durch die Errichtung der kleinteiligen Gewerbebauten einen attraktiven landesstraßenbegleitenden Gesamteindruck und hohen Wiedererkennungswert und damit

eine städtebauliche Ordnung entlang der Landesstraße herzustellen.

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 22 und die vorliegende F-Plan-Änderung sollen insbesondere der Stärkung der Wirtschaft in Siek und beitragen und gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 8c BauGB zur langfristigen Erhaltung, Sicherung und Schaffung ortsnaher Arbeitsplätze sorgen.

 

Das Plangebiet wird über eine neugeplante Einmündung von der, südlich des Änderungsgebiets gelegenen, Landesstraße 224 erschlossen. Die zu erwartenden Verkehre (Mitarbeiter- und LKW-Verkehr) können leistungsgerecht abgewickelt werden.

Für die Einmündung ist aus Gründen der Verkehrssicherheit an der freien Strecke eine Linksabbiegespur erforderlich.

 

Die Änderung des F-Plans und der neue B-Plan schaffen die planungsrechtlichen Voraus-setzungen für die Erweiterung und die Neuansiedlung gewerblicher Nutzungen.

Mit gewerblichen Nutzungen gehen in der Regel Emissionen einher.

Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht stehen der Änderung des Flächennutzungsplans keine Belange entgegen.

Eventuell auftretende Immissionskonflikte (Lärm und Geruch) aufgrund umliegender Nutzungen, vom Änderungsgebiet ausgehenden Emissionen oder der Verkehrsinfrastruktur durch die Zunahme von Verkehren sind im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens schon 2018 in Form einer schalltechnischen Untersuchung durch das Büro LÄRMKONTOR GmbH sowie in Form eines geruchstechnischen Gutachtens durch das Ingenieurbüro Lairm Consult GmbH untersucht worden. Diese Konflikte sind auf Ebene der nachfolgenden Bebauungsplanebene zu lösen.

Es liegen aber anhand des vorgenannten Lärmgutachtens grundsätzliche Erkenntnisse vor, dass potenzielle Konflikte aufgrund der Einwirkungen des Straßenverkehrslärms der L 224 auf das Plangebiet und des potenziellen Gewerbelärms auf der Ebene der Bebauungsplan lösbar sind.

 

Auswirkungen der Planung auf die Gemeinde Großhansdorf:

 

Die Gutachten über Verkehrsabwicklung und Immissionen lagen dem Entwurf der F-Planänderung nicht bei. Insofern kann erst auf B-Planebene eine tatsächliche Bewertung stattfinden.

Aufgrund der vorherrschenden Windrichtung West / Südwest sind aber schon jetzt sehr vereinzelt Geruchsimmissionen des Bestandsbetriebs wahrnehmbar (gesundheitsunschädliche Röstaromen). Die Erweiterung des Betriebes wird aber mutmaßlich zu erhöhten Geruchsimmissionen führen.

 

Das Verkehrsaufkommen wird sich ebenfalls erhöhen und daher die Leichtigkeit des Verkehrs  – gerade im Knotenpunkt BAB A 1 / L 224 / Sieker Landstraße weiter beeinträchtigen. Insofern bliebt zu hoffen, dass die von der WAS initiierte konzeptionelle Verbesserung der Abwickelbarkeit der Verkehre tatsächlich greift.

 

Die vollständigen Planunterlagen sind online abrufbar unter

https://www.amtsiek.de/bauen-wirtschaft/bauleitplanung/flaechennutzungsplaene-im-verfahren/ .  

 

 

Anlage:

27. Änd. F-Plan Siek Entwurf Zeichnung  

 

 

 

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ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Siek wird zur Kenntnis genommen. Aufgrund der zu erwartenden ansteigenden  Verkehrsmengen wird darum gebeten, die Leichtigkeit des Verkehrs gerade im Knotenpunkt BAB A 1 / L 224 / Sieker Landstraße nicht weiter beeinträchtigen zu lassen und daher ergänzend zu den Bemühungen der WAS die Verbesserung der Abwickelbarkeit der Verkehre im Knoten insgesamt anzugehen.