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Das Ehrenamt ist grundsätzlich im Wandel. Die beruflichen Anforderungen sind in den letzten Jahren sehr gestiegen und wirkt sich auf alle Vereine und Verbände aus. Die freiwillige Feuerwehr konnte bisher mit einer angemessenen Ausstattung und einem guten Konzept für die Ausgestaltung der Übungsdienste und Einsätze neue Mitglieder werben und Bestandskräfte halten.
Zusätzliche Aufgaben können von den aktiven Mitgliedern nicht mehr so nebenbei ausgeführt werden. Es zeichnete sich bereits kurz vor Weihnachten ab, dass der Gerätewart sich nicht der Wiederwahl stellen wird und kein Nachfolger zur Verfügung stehen wird. Um die Aufgabe weiterhin erfüllen zu können ist es notwendig, die Aufgabe auf mehrere Personen aufzuteilen und einzelne Aufgaben herauszulösen. Die Pflege nur eines Fahrzeuges ist bei den hohen Einsatzzahlen der Feuerwehr bereits eine Herausforderung.
Um eine Gerechtigkeit für Einsatz-notwendige Aufgaben zu erhalten, ist es dringend geboten, dem Atemschutzgerätewart und den Kleiderwarten auch eine Anerkennung für ihre zusätzlichen Tätigkeiten zu gewähren. Ferner sollten auch der Jugendwart und seine Stellvertretung eine kleine Aufwandsentschädigung erhalten. Die Kameraden engagieren sich neben ihrem aktiven Dienst für die Nachwuchsgewinnung. Die Veränderungen fanden bereits in der SAVO 2019 Berücksichtigung. Dies führt aktuell zu folgenden mtl. Aufwandsentschädigungen:
Wehrführung - wie bisher - 247,00 € Stellvertretung - wie bisher - 185,25 €
Jugendwartung - NEU - 47,00 € Stellvertretung - NEU - 23,50 €
Gerätewartung - wie bisher - 77,00 € (HLF/RW/DLK 81 €, TLF 57 €, TSA 27 €, ELW/MTW 25 €)
Atemschutzgerätewartung - NEU - 35,00 €
Kleiderwartung - NEU - 30,00 €
Fahrtkosten je Einsatz - wie bisher - 3,00 €
Die Satzung zur 3. Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Großhandorf ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Hauptausschuss:
Der Gemeindevertretung wird empfohlen, die Satzung zur 3. Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Großhandorf zu beschließen.
Gemeindevertretung:
Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung zur 3. Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Großhansdorf.