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Vorlage - VO/2019/329  

Betreff: Flüchtlingsunterkünfte
Hier : Weitere Entwicklung
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Haupt- und Ordnungsamt Bearbeiter/-in: Hettwer, Gabriele
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
18.02.2019 
Sitzung des Hauptausschusses (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Gemeinde Großhansdorf verfügt seit 2016 über 5 Flüchtlingsunterkünfte in Modulbauweise mit jeweils bis zu 24 Bettenplätzen:

  • Alte Landstraße 20 (belegt mit 8 Personen)
  • Kortenkamp 16 (18 Personen)
  • Radeland 37 (7 Personen)
  • Waldreiterweg 97 a (13 Personen)
  • Wöhrendamm 159 (9 Personen).

Keine Unterkunft ist voll belegt, die Flüchtlingszahlen sind rückläufig. Insofern könnte darüber nachgedacht werden, einzelne Unterkünfte zu schließen und Flüchtlinge zusammenzulegen. Theoretisch denkbar wäre die Zusammenlegung der vorgenannten 54 Flüchtlinge auf 3 Standorte.

 

Bei der Belegung sind familiäre Zusammenhänge, unterschiedliche Altersgruppen, Geschlechter, religiöse Ausrichtungen und Weltanschauungen von Bedeutung. Auch gilt es vereinzelt, auf persönliche Gegebenheiten einzugehen, um beispielsweise Streit unter den Bewohnern/innen im Vorwege ausschließen. Durch das Angebot an Bettenplätzen und Wohnungen in den vorgen. Unterkünften ist es möglich, auf die jeweiligen Befindlichkeiten einzugehen und somit eine nahezu konfliktfreie Unterbringung zu gewährleisten.

 

Die dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen über das Gemeindegebiet verteilt stellt ein Höchstmaß an „Gerechtigkeit“ dar, da nicht eine bestimmte Einwohnergruppe durch eine größere zentrale Unterbringung besonders betroffen ist. Dies führt aber auch dazu, dass eine größere Zahl von Nachbarn vorhanden ist, von denen einzelne beständig seit Jahren die Unterbringung von Flüchtlingen in der Nachbarschaft kritisieren. Ein Anwohnerehepaar einer o.g. Unterkunft fordert regelmäßig dazu auf, die Flüchtlingsunterkunft zu schließen. An den anderen Standorten gibt es kaum oder keine Kritik, überwiegend haben sich die Anwohner/innen mit der Situation arrangiert.

Die Kritik scheint vereinzelt nachvollziehbar, wenn es sich um Lärm, Vermüllung, späte Besuche o. ä. handelt, wobei dies oft weniger mit dem Flüchtlingsstatus zusammenhängt, sondern eher mit der Tatsache, dass eine größere Gruppe von Personen, teilweise mit Kindern, auf relativ kleinem Raum zusammenleben. Wenn auf einem ehemals ruhigen Nachbargrundstück jetzt im Sommer 15 Personen zusammen im Vorgarten sitzen, wird dies kritisiert, wäre aber bei einer Studentenwohnanlage oder Schwestern-/Pflegerunterkunft ähnlich. In Einzelfällen ist aber auch eine grundsätzliche Kritik an der Aufnahme von Flüchtlingen festzustellen.

 

Sollten Beschwerden vorliegen, wird die Einrichtung von Mitarbeitern des Amtes für soziale Angelegenheiten aufgesucht, teilweise mit Hilfe einer Dolmetscherin. Auch finden nach wie vor unregelmäßige, unangemeldete Kontrollen statt. Wesentliche Auffälligkeiten sind nicht festzustellen, wobei dies von einzelnen Nachbarn durchaus anders bewertet wird.

 

Keiner kann mit Bestimmtheit sagen, wie sich die Flüchtlingszahlen in Zukunft entwickeln. Im Moment ist ein Rückgang der Flüchtlingszuweisungen festzustellen. Ob dies eine dauerhafte Tendenz darstellt oder sich aufgrund weltpolitischer Entwicklungen demnächst wieder andere Zuzugszahlen ergeben, wird keiner vorhersagen können. Insofern scheint auch weiterhin eine gewisse „Bettenreserve“ notwendig.

 

Im Jahr 2016 wurden der Gemeinde 47 Personen zugewiesen, 2017 waren es 25 Personen, 10 Personen im Jahr 2018 und 2019 bisher 2 Personen.

 

Sollte über die Auflösung von Flüchtlingsunterkünften nachgedacht werden, so gibt es an nahezu jedem Standort Nachbarn, die eine baldige Entfernung der Containermodule befürworten. Hier ggf. eine Auswahl zu treffen, dürfte schwierig werden.

 

Einzelne Standorte lassen eine andere Nutzung der Unterkünfte zu, an anderer Stelle besteht nur eine Genehmigung für den Betrieb einer Flüchtlingsunterkunft. Bei einem Grundstück (Alte Landstraße 20) zahlt die Gemeinde eine Pacht, andere wurden kostenfrei zur Verfügung gestellt (Wöhrendamm 159) oder befinden sich im Eigentum der Gemeinde (Kortenkamp 16, Radeland 37, Waldreiterweg 97 a). Bei den Objekten, die auf gepachteten Grundstücken stehen (Alte Landstraße 20 und Wöhrendamm 159) sehen die Pachtverträge nur eine Nutzung zur Unterbringung von Flüchtlingen vor. Hier wären ggf. Gespräche mit den Eigentümern notwendig, wenn eine Änderung der Nutzung erfolgen sollte.

 

Eine Moduleinheit verursacht Kosten i.H.v. rund 10.000 €, die aber über eine kalkulierte Miete überwiegend oder teilweise zurückfließt, wobei sich durch die unterschiedliche Belegung je Standort unterschiedliche Einnahmen ergeben.

 

Folgende, grundsätzliche Varianten wären denkbar:

  • Aufgrund der Tatsache, dass die künftige Flüchtlingssituation nicht verlässlich prognostiziert werden kann, bleiben alle Unterkünfte in der jetzigen Form bestehen. Außerdem kann die auf 3 Standorte mögliche Zusammenlegung zu Problemen bei der Bewohnerschaft führen.
  • Die Flüchtlinge werden in 3-4 bestehenden Standorten zusammengefasst:

-          Die freigewordenen Häuser werden „abgeschlossen“, Ver- und Entsorgungsleitungen gekappt (bis auf eventuell eine Heizanlage) und bleiben unbewohnt als „Reserve“ für die nächsten Jahre stehen.

-          Die frei gewordenen Häuser werden abgebaut, die Grundstücke bleiben als Grünfläche erhalten oder werden vom Grundeigentümer bebaut, wenn Interesse daran besteht und dies baurechtlich möglich ist.

-          Die Moduleinheiten werden einer anderen Nutzung zugeführt, wenn dies bau- und genehmigungsrechtlich möglich ist. Denkbar wären:

Wohnraum für Geringverdiener, Studenten o. a.

Für Tagesmütter/-väter zum Betrieb einer Tagespflegestelle (es gibt Interessierte, die gern eine Tagespflegestelle betreiben würden, dies aber in ihrer Wohnung nicht können).

Nutzung durch Vereine oder Verbände als Büros oder Treffpunkt Lagerflächen (viele Institutionen benötigen Lagerraum für Akten oder Ausrüstungsgegenstände).

Gewerbliche Nutzung als Büro für Startups etc.

Obdachlosenunterkunft (bisher aber im Radeland 41 ausreichende Plätze vorhanden).

 

Bei einer öffentlichen Nutzung durch eine Vielzahl von Personen können sich besondere Brandschutzauflagen (z.B. 2. Rettungsweg, Brandabschnitte) ergeben. Auch könnte ein Stellplatznachweis zu erbringen sein. Ein Umbau der Räumlichkeiten (anderer Grundriss) ist aufgrund der Stahlmodulbauweise nur bedingt möglich.

Die 5 Moduleinheiten sind technisch in Ordnung, benötigen relativ wenig Unterhaltungsaufwand und stünden für unterschiedliche Nutzungen noch Jahrzehnte zur Verfügung.  Die Baugenehmigungen wurden für die Nutzung als Flüchtlingsunterkunft zeitlich unbegrenzt erteilt. Pachtverträge laufen in der Regel 10 Jahre mit Verlängerungsoption.

 

Gemäß der jetzigen Festsetzungen in den jeweiligen B-Plänen könnte bei den Standorten Alte Landstraße, Kortenkamp und Wöhrendamm eine Nutzung „Wohnen“ und „Soziales“ sowie auch gebietsverträgliches Gewerbe erfolgen (Antrag Nutzungsänderung und ggf. Befreiung von Festsetzungen des B-Plans).

 

Die Grundstücke Alte Landstraße und Wöhrendamm sind gepachtet für Flüchtlingsunterkünfte (Alte Landstraße 11.500 € Pacht pro Jahr, Wöhrendamm ohne Pachtzahlung). Hier wäre es denkbar, dass die Grundstückseigentümer einer Verlängerung der Verpachtung oder einer anderen Nutzung nicht zustimmen, um die Grundstücke als Bauland zu veräußern (gem. B-Plänen zulässig) oder selbst für eigene Zwecke zu nutzen.

 

Die Erstellung der Anlage auf dem Grundstück Radeland 37 erfolgte über den sog. „Flüchtlingsparagraphen“, d.h., mit einem Abbau der Module erlischt auch das Baurecht auf dem Grundstück (es sei denn, der dortige B-Plan wird grundsätzlich erweitert oder geändert, was aber schwierig werden dürfte, da es sich um ein Grundstück im Außenbereich handelt).

 

Bevor jetzt Varianten entwickelt werden, die Bewohner/innen und Nachbarn/innen irritieren könnten, ist die grundsätzliche Frage zu beantworten, ob eine Auflösung von jetzigen Standorten erfolgen sollte. Verwaltungsseitig besteht die Ansicht, die Module keinesfalls zurückzubauen. Die jetzige dezentrale Unterbringung auf verschiedene Standorte hat sich bewährt. Die Vorhaltung von Raumreserven ist sinnvoll, zum einen, weil die künftige Flüchtlingsentwicklung nicht vorhersehbar ist, zum anderen, um innerhalb des Ortes eine bedarfsgerechte Unterbringung zu ermöglichen.

 

Sollte über die Auflösung eines Standorts nachgedacht werden, wäre es  aus Verwaltungssicht angeraten, dennoch keinen Abbau vorzunehmen, sondern das Gebäude leer stehen zu lassen oder einer anderen Nutzung zuzuführen.

 

Die Herstellerfirma ist vertraglich zum Rückkauf der Häuser zu folgenden Konditionen verpflichtet:

 

      nach   5 Jahren für 10.000 €

      nach 10 Jahren für   5.000 €

      nach 15 Jahren für   1.000 €

 

Die Vorlaufzeit für eine Rücknahme beträgt einem ¾ Jahr und einem ½ Jahr.

 

 

 

 

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

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