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Spenden stellen ein wichtiges Finanzierungsmittel zur Erfüllung kommunaler Aufgaben insbesondere im sozialen, kulturellen und sportlichen Bereich dar.
Die Gemeindevertretung hat die Entscheidung über die Annahme von Schenkungen, Spenden und Erbschaften bis zu einem Wert von 25.000 € gemäß § 76 Abs. 4 S. 4 GO auf den Bürgermeister übertragen. Über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen, die über 50 € hinausgehen, erstellt der Bürgermeister jährlich zur letzten Gemeindevertretersitzung einen Bericht.
Der Verwaltung lagen hinsichtlich der in der Anlage aufgeführten Spenden keine Erkenntnisse vor, die zu einer Ablehnung der Spenden hätte führen müssen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.