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Für das Wahlgebiet der Gemeinde Großhansdorf ist gem. § 12 Abs. 3 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes ein Gemeindewahlausschuss zu bilden.
Wahlleiter und Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses ist gem. § 12 Abs. 1 GKWG der Bürgermeister. Sie oder er kann auf das Amt der Wahlleiterin oder des Wahlleiters verzichten. Er beruft seine/seinen Stellvertreter/-in.
Der Gemeindewahlausschuss hat folgende Aufgaben:
Nach öffentlicher und direkter Aufforderung sind die nachstehend benannten Wahlberechtigten von den Parteien als Beisitzer/-innen bzw. Stellvertreter/-innen vorgeschlagen worden.
Beisitzer/innenStellvertretung
1. Herr Hans-Jürgen Bendfeldt1. Herr Jürgen Bauschke
2. Frau Dr. Andrea Schmolling2. Herr Mark Högerle
3. Herr Torsten Köber 3. Herr Mathias Schwenck
4. Frau Sabine Rautenberg4. Herr Christian Schwarz
5. Herr Stefan Kehl5. Herr Wolf Langner
6. Herr Matthias Sünnemann6. Herr Udo Kasel
7. Frau Gudrun Apel7. Frau Karin Iding
8. Herr Reinhard Niegengerd8. Herr Helmut Borchers
„Ich verzichte auf den Vorsitz des Gemeindewahlausschusses und gebe somit für die anstehende Bürgermeisterwahl die Funktion des Gemeindewahlleiters ab.“
Aus diesem Grunde hat die Gemeindevertretung eine andere Person zur Wahlleiterin oder zum Wahlleiter gem. § 12 Abs. 2 GKWG zu wählen.
Herr Jens Heinrich wird als Vorsitzender vorgeschlagen.
Gemeindewahlleiter: Herr Jens Heinrich
Stellvertretende Wahlleiterin: Frau Hettwer
1. Frau/Herr1. Frau/Herr
2. Frau/Herr2. Frau/Herr
3. Frau/Herr3. Frau/Herr
4. Frau/Herr4. Frau/Herr
5. Frau/Herr5. Frau/Herr
6. Frau/Herr6. Frau/Herr
7. Frau/Herr7. Frau/Herr
8. Frau/Herr8. Frau/Herr
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